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Auskunftspflicht über Therapiemassnahmen nach Zurruhesetzung

Zahn

Mitglied
Hallo an alle,

hat jemand Erfahrung mit folgendem Sachverhalt?

Ist ein wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzter Beamter weiterhin verpflichtet, dem Dienstherrn Auskunft über seine Therapiemassnahmen zu geben?

Gruß
Zahn
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zahn,

die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit wird als Bescheid dir zugesandt. Aus gesundheitlichen Gründen findet das meistens mit einer zeitlichen Frist statt, die liegt bei fünf Jahren.

Der Dienstherr kann dich vor Ablauf am Ende einer fünf Jahres Frist zu Gutachtern zur Überprüfung deiner Dienstfunähigkeit einbestellen. Dort wird die Frage gestellt, ob es Verbesserungen gibt, die eine Wiederaufnahme deiner Dienstgeschäfte möglich macht oder ob dein Zustand gleich geblieben oder sich verschlechtert hat.

Falls du binnen dieser fünf Jahre von dir aus wieder einen stabilen Zustand erreichst und dich fit fühlst und deinen Job wieder ohne Einschränkungen leisten könntest, kannst du von dir aus einen Antrag zur Aktivierung stellen.

Als Beamter bist du verpflichtet alles daran zu setzen wieder dienstfähig zu werden - also von Ärzten vorgeschlagene Therapien auch weiter zu führen. Die Kontrolle darüber findet dann am Ender dieser fünf Jahresfrist statt, also da taucht die Frage auf, was du seit der Zurruhesetzung von dir aus getan hast deinen Zustand zu verbessern.

Ich kenne keinen Fall in dem einer wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhegesetzter regelmäßig etwas vorlegen muss. Nein du bekommst die Befreiung von der Last der Dienstpflicht damit du dich voll und ganz um die Besserung deiner gesundheitlichen Probleme kümmern kannst.

Kontraproduktiv sind alle Handlungen, Tätigkeiten, die deine angeschlagene Gesundheit weiter schädigen könnten. Also das ist kein Freibrief sondern erst wenn die entgültige Dienstunfähigkeit ausgesprochen wird, nach der fünf Jahresfrist, hat der Dienstherr kein "Zugriffsrecht" mehr auf deine Arbeitskraft.

Zur Info: Das Ruhegehalt berücksichtigt einen Abschlag von 0,3% pro Monat, also 3,6% pro Jahr das du vorzeitig in den Ruhestand versetzt wirst. Bei freiwillig Antrag auf Versetzung in den Ruhestand sind es höchstens 14,4% Abzüge, bei dir aber wegen gesundheitlicher Dienstunfähigkeit wird das auf höchstens drei Jahre mit 10,8% Abschläge begrenzt und dieses gekürzte Gehalt erhälst du für den Rest deines Lebens.

LG Teddy
 
Hallo @Zahn

Wenn die amtsärztliche Stellungnahme Therapien empfiehlt, dann wird erwartet, dass du diesen Empfehlungen nachkommst und meist auch abgefragt, ob du sie befolgt hast, insbesondere, wenn der behördliche Bescheid die Therapien nennt. Deine Mitwirkung fällt unter die von Teddy genannte Pflicht (Wiederherstellung Gesundheit).

Dass der Dienstherr zwischen vorläufiger und endgültiger Zurruhesetzung unterscheidet, stimmt m.W. so nicht.
Während der ersten 5 Jahre sieht dein Recht auf Antrag der Reaktivierung besser aus, aber der Dienstherr kann die Dienstfähigkeit auch nach 5 Jahren abfragen und prüfen (lassen). Meist findet sich in der amtsärztlichen Stellungnahme dazu eine Empfehlung, nach der sich der Dienstherr sich meist richtet.

VG
 
Hallo an alle,

muss man eigentlich weiter krank geschrieben werden, wenn man Widerspruch gegen den Zurruhesetzungsbescheid einlegt? Gilt das auch, wenn man das Verfahren ruhen lässt, um das Dienstunfallverfahren abschliessen zu lassen?
Hat jemand Erfahrung damit, ob das notwendig ist?
Danke
Zahn
 
Hallo @Zahn

Der Widerspruch gegen die Zurruhesetzung hat doch keine aufschiebende Wirkung?
Du findest das in dem für dich zutreffenden BeamtVG.
Ich wiederhole die Empfehlung, sich mit PR und SchwBVertretung in Verbindung zu setzen.

Solltest du unsicher sein, ob weiter eine Krankschreibung benötigt wird, könntest du sie dir vorsorglich ausstellen lassen. Eigentlich benötigt man nach der Zurruhesetzung keine Krankschreibung mehr,

VG
 
Hallo Zahn,

so wie HWS-Schaden schreibt ist ab dem Zeitpunkt der Zur Ruhesetzung keine Krankschreibung mehr notwendig, weil ja die anhaltende Dienstunfähigkeit per Bescheid bestätigt wurde.

Auch finde ich die Bitte wichtig alle Schritte mit deinem Personalrat abzusprechen, die sind die richtige Quelle und du kannst bei deiner Schwerbehindertenstelle einen Termin vereinbaren und all deine offenen Fragen abklären - die kennen sich aus.

LG Teddy
 
Hallo,

danke erstmal.
Ich habe versucht, mich zu erkundigen und unterschiedliche Aussagen erhalten.
Deshalb hoffe ich, in diesem Forum Erfahrungswerte von anderen in ähnlichen Situationen zu erhalten.
Gruß
Zahn
 
Hallo @Zahn

Wenn du unterschiedliche, widersprüchliche Aussagén erhalten hast, dann könntest du konkret diese hier darlegen. Es sollte sich klären lassen, welche Auskunft korrekt ist. Dir hilft eine zusätzliche Aussage (aus dem Forum) wenig; du benötigst die Rechtsgrundlage.

VG
 
Hallo Zahn,

was sagt und berät dich dein Rechtsbeistand Dich zu Deiner Frageatellung?

Ich habe versucht, mich zu erkundigen und unterschiedliche Aussagen erhalten.
Deshalb hoffe ich, in diesem Forum Erfahrungswerte von anderen in ähnlichen Situationen zu erhalten.
Wen hast Du konkatiert und mit welchen Antworten?

Dir wurde mehrfach geraten im behandeln Verhältnis, dich an deinen zu wenden"

Wenn du dem nicht TRAUST - nimm bitte Deine RSV als Kostenträger
 
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