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Auskunftsanspruch über medizinische Behandlungen bei der KV

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort, @ sachsblau!

Im anderen Thread wurde auch geantwortet, ich kopier das Wesentliche mal hier rein:
Rajo schrieb mir:
"... beim Vorerkrankungsverzeichnis werden nur die Diagnosen und die Krankschreibungszeiten aufgeführt.
Die Gesamtauskunft Leistungen führt verordnete Physio-, Medikamenten- und sontige MAßnahmen der KK mit auf.
DAs kommt dann in der Regel von der Kassenärztlichen Vereinigung und kann, auf Deinen schriftlichen Antrag, durch Deine Krankenkasse dort angefordert werden."
Zum von mir rot Markierten hab ich nachgefragt, was von der Kassenärztl. Vereinigung komme: Das Vorerkrankungsverzeichnis?
Rajo hat geantwortet:
"... die Krankenkasse bekommt die Daten von der kassenärztlichen Vereinigung, führt also, soweit ich das weiß, keine eigenen Abrechnungs- und Krankheitsverzeichnisse. Deshalb kann man Dir dort nur bedingt Auskünfte geben.

Die Daten die die kassenärztliche Vereinigung hat, sind bei weitem umfangreicher. Deshalb muss man dafür einen gesonderten Antrag stellen. Das geht dort durch die zentrale Verwaltung natürlich für die gesamte Zeit, bei der Du gesetzlich krankenversichert warst, egal bei welcher Kasse.

Damit kannst Du nur beweisen, was behandelt wurde und auch dort abgerechnet wurde." http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=249777#ixzz31rnyB4H2


Ich hatte außerdem geschrieben:
Wenn es irgendwann mal Diagnosen bzgl. meiner Wirbelsäule gegeben haben sollte (sagen wir mal, in den letzten 10 Jahren), dann müsste dies also im Vorerkrankungsverzeichnis ersichtlich sein, oder?

@ all
Ist es so, dass etwas, was NICHT im Vorerkrankungsverzeichnis auftaucht, dann auch NACHWEISLICH (innerhalb des rückwirkend bescheinigten Zeitraums) nicht vorlag?

Wie ist es bei der mir vorliegenden Gesamtauskunft Leistungen: Was dort (ab 2009) nicht aufgelistet ist, gab es nicht? zB tauchen keine Medikamente auf (die ich aber ab 11/2012 erhielt), das verunsichert mich.

Ich benötige etwas, was als Nachweis (üblicherweise) nicht angezweifelt wird.
Wie Rajo schrieb: "Wie willst Du etwas beweisen, was nie behandelt wurde?"

Ich hatte bisher offenbar nicht verstanden, dass ich mich (über die KK) an die Kassenärztliche Vereinigung wenden muss.

Ich werde nun also mal den Weg gehen, bei der KK einen schriftl. Antrag zu stellen, mir das Vorerkrankungsverzeichnis möglichst lange rückwirkend von der Kass.Verein. anzufordern + zuzusenden und außerdem versuchen, die Gesamtauskunft Leistungen von der KK für einen längeren Zeitraum zu erhalten.

Danke! Ihr habt mir sehr geholfen! Ich werd über meine Erfolge oder Misserfolge hier kurz Rückmeldung geben.

Liebe Grüße
HWS-Schaden


 
Hallo HWS-Schaden,

bei mir hat die KK die Angaben heraus gesucht, da war es nicht nötig, die Kassenärztliche Vereinigung zu bemühen.

Vielleicht solltest Du, um Dir Umwege und unnötige Zeit zu sparen, zunächst mit Deiner KK telefonieren. Dort kannst Du erfragen, welche Daten man Dir für welchen Zeitraum heraus suchen kann. Außerdem wissen die Mitarbeiter sicherlich Rat, wo und wie man sich ggf. an andere Stellen wenden kann und welche Unterstützung von Seiten der KK kommen kann.

Grundsätzlich wäre ich vorsichtig, ein komplettes Vorerkrankungsverzeichnis oder sonstige Gesamtübersichten zu versenden. Viele hier haben die Erfahrung gemacht, dass andere Vorerkrankungen oder kurzzeitige Behandlungen wegen bestimmter Sachen, dann nachteilig ausgelegt werden können. Ich würde mir Bestätigungen wirklich nur auf die Behandlung der HWS bzw. ggf. der gesamten Wirbelsäule ausstellen lassen und eben ggf. weiterer Angaben entsprechend Deinem Unfallverletzungsmuster.

Bestätigungen über die Erforderlichkeit der Schmerztherapie, des Behandlungszeitraumes sowie der verordneten Medikamente kannst Du über den behandelnden/verschreibenden Arzt ausstellen lassen. Das ist kein Problem.


Alles Gute wünscht
sachsblau
 
Hi @all,

die KK und auch der Hausarzt hatten für meine Mum Unterlagen bis 18 Jahre vor dem Unfall und schau da....noch nicht mal der Anfangsbuchstabe ihrer Unfallverletzungen waren da zu sehn, erst ab dem Tag des Unfalls.
Da sollte man doch meinen und annehmen, daß die Verletzungen vom Unfall herrühren.

Was ist da eure Meinung. Interressiert mich sehr.

GlG
für Nessa
 
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