HWS-Schaden
Sponsor
- Registriert seit
- 2 Nov. 2012
- Beiträge
- 5,291
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort, @ sachsblau!
Im anderen Thread wurde auch geantwortet, ich kopier das Wesentliche mal hier rein:
Ich hatte bisher offenbar nicht verstanden, dass ich mich (über die KK) an die Kassenärztliche Vereinigung wenden muss.
Ich werde nun also mal den Weg gehen, bei der KK einen schriftl. Antrag zu stellen, mir das Vorerkrankungsverzeichnis möglichst lange rückwirkend von der Kass.Verein. anzufordern + zuzusenden und außerdem versuchen, die Gesamtauskunft Leistungen von der KK für einen längeren Zeitraum zu erhalten.
Danke! Ihr habt mir sehr geholfen! Ich werd über meine Erfolge oder Misserfolge hier kurz Rückmeldung geben.
Liebe Grüße
HWS-Schaden
vielen Dank für deine Antwort, @ sachsblau!
Im anderen Thread wurde auch geantwortet, ich kopier das Wesentliche mal hier rein:
Rajo schrieb mir:
"... beim Vorerkrankungsverzeichnis werden nur die Diagnosen und die Krankschreibungszeiten aufgeführt.
Die Gesamtauskunft Leistungen führt verordnete Physio-, Medikamenten- und sontige MAßnahmen der KK mit auf.
DAs kommt dann in der Regel von der Kassenärztlichen Vereinigung und kann, auf Deinen schriftlichen Antrag, durch Deine Krankenkasse dort angefordert werden."
Zum von mir rot Markierten hab ich nachgefragt, was von der Kassenärztl. Vereinigung komme: Das Vorerkrankungsverzeichnis?"... beim Vorerkrankungsverzeichnis werden nur die Diagnosen und die Krankschreibungszeiten aufgeführt.
Die Gesamtauskunft Leistungen führt verordnete Physio-, Medikamenten- und sontige MAßnahmen der KK mit auf.
DAs kommt dann in der Regel von der Kassenärztlichen Vereinigung und kann, auf Deinen schriftlichen Antrag, durch Deine Krankenkasse dort angefordert werden."
Rajo hat geantwortet:
"... die Krankenkasse bekommt die Daten von der kassenärztlichen Vereinigung, führt also, soweit ich das weiß, keine eigenen Abrechnungs- und Krankheitsverzeichnisse. Deshalb kann man Dir dort nur bedingt Auskünfte geben.
Die Daten die die kassenärztliche Vereinigung hat, sind bei weitem umfangreicher. Deshalb muss man dafür einen gesonderten Antrag stellen. Das geht dort durch die zentrale Verwaltung natürlich für die gesamte Zeit, bei der Du gesetzlich krankenversichert warst, egal bei welcher Kasse.
Damit kannst Du nur beweisen, was behandelt wurde und auch dort abgerechnet wurde." http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=249777#ixzz31rnyB4H2
Ich hatte außerdem geschrieben:"... die Krankenkasse bekommt die Daten von der kassenärztlichen Vereinigung, führt also, soweit ich das weiß, keine eigenen Abrechnungs- und Krankheitsverzeichnisse. Deshalb kann man Dir dort nur bedingt Auskünfte geben.
Die Daten die die kassenärztliche Vereinigung hat, sind bei weitem umfangreicher. Deshalb muss man dafür einen gesonderten Antrag stellen. Das geht dort durch die zentrale Verwaltung natürlich für die gesamte Zeit, bei der Du gesetzlich krankenversichert warst, egal bei welcher Kasse.
Damit kannst Du nur beweisen, was behandelt wurde und auch dort abgerechnet wurde." http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=249777#ixzz31rnyB4H2
Wenn es irgendwann mal Diagnosen bzgl. meiner Wirbelsäule gegeben haben sollte (sagen wir mal, in den letzten 10 Jahren), dann müsste dies also im Vorerkrankungsverzeichnis ersichtlich sein, oder?
@ all
Ist es so, dass etwas, was NICHT im Vorerkrankungsverzeichnis auftaucht, dann auch NACHWEISLICH (innerhalb des rückwirkend bescheinigten Zeitraums) nicht vorlag?
Wie ist es bei der mir vorliegenden Gesamtauskunft Leistungen: Was dort (ab 2009) nicht aufgelistet ist, gab es nicht? zB tauchen keine Medikamente auf (die ich aber ab 11/2012 erhielt), das verunsichert mich.
Ich benötige etwas, was als Nachweis (üblicherweise) nicht angezweifelt wird.
Wie Rajo schrieb: "Wie willst Du etwas beweisen, was nie behandelt wurde?"@ all
Ist es so, dass etwas, was NICHT im Vorerkrankungsverzeichnis auftaucht, dann auch NACHWEISLICH (innerhalb des rückwirkend bescheinigten Zeitraums) nicht vorlag?
Wie ist es bei der mir vorliegenden Gesamtauskunft Leistungen: Was dort (ab 2009) nicht aufgelistet ist, gab es nicht? zB tauchen keine Medikamente auf (die ich aber ab 11/2012 erhielt), das verunsichert mich.
Ich benötige etwas, was als Nachweis (üblicherweise) nicht angezweifelt wird.
Ich hatte bisher offenbar nicht verstanden, dass ich mich (über die KK) an die Kassenärztliche Vereinigung wenden muss.
Ich werde nun also mal den Weg gehen, bei der KK einen schriftl. Antrag zu stellen, mir das Vorerkrankungsverzeichnis möglichst lange rückwirkend von der Kass.Verein. anzufordern + zuzusenden und außerdem versuchen, die Gesamtauskunft Leistungen von der KK für einen längeren Zeitraum zu erhalten.
Danke! Ihr habt mir sehr geholfen! Ich werd über meine Erfolge oder Misserfolge hier kurz Rückmeldung geben.
Liebe Grüße
HWS-Schaden