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Auskunftsanspruch über medizinische Behandlungen bei der KV

Joker

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Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo,

anbei eine Presseerklärung des LSG NRW, die sicherlich für viele von Interesse sein dürfte!

Essen. Gesetzlich Krankenversicherte können von der für sie zuständigen kassenärztlichen Vereinigung (KV) Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen, wenn der KV dadurch kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem jetzt veröffentlichten Urteil im Fall eines gesetzlich krankenversicherten Mannes aus Brühl entschieden. Der Mann hatte die für ihn zuständige kassenärztliche Vereinigung um Auskunft gebeten hatte, welche medizinischen Leistungen sie in den letzten vier Jahren seiner Mitgliedschaft abgerechnet hatte. Er benötige diese Angaben für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die beklagte kassenärztliche Vereinigung erteilte lediglich eine so genannte Versichertenauskunft für das Geschäftsjahr vor der Antragstellung. Auskunft über Daten hinsichtlich Behandlungen in weiter zurückliegenden Jahren könne der Kläger nach der gesetzlichen Regelung im Recht der gesetzlichen Krankenkassen (§ 305 Abs. 1 Sozialgesetzbuch 5. Buch) nicht verlangen.

Die Essener Richter ließen diese Argumentation wie vor ihnen das Sozialgericht Düsseldorf nicht gelten. Der Anspruch des Klägers auch auf Auskünfte für länger zurückliegende Zeiträume folge aus der entsprechenden Regel des allgemeinen Sozialrechts (§ 83 Sozialgesetzbuch 10. Buch). Der dort geregelte allgemeine Auskunftsanspruch sei Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Um es einzuschränken, hätte es einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft, die aber fehle. Es sei nirgendwo erkennbar, dass der Gesetzgeber diesen allgemeinen Auskunftsanspruch für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung habe einschränken wollen. Allerdings bestehe der Auskunftsanspruch des Klägers nicht unbeschränkt. Vielmehr seien seine privaten Interessen abzuwägen mit dem sachlichen und personellen Aufwand, den die Auskunft der betroffenen Behörde verursache. Im Falle des Klägers ergab diese Abwägung, dass er Auskunft nur für ein weiteres Jahr rückwirkend und nur insoweit verlangen konnte, wie seine Sozialdaten von der EDV der Beklagten gespeichert waren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat.

(LSG NRW, Aktenzeichen L 5 KR 153/09, Vorinstanz S 14 KA 316/06).
 
Laut Information des Bundessozialgerichts fand gestern die Revisionsverhandlung zum o.g. Verfahren statt. Das Bundessozialgericht berichtete zu seiner Terminvorschau Nr. 59/10:
2) 11.15 Uhr - B 1 KR 12/10 R - Dr. R. ./. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Der Kläger - von 2001 bis Februar 2005 Pflichtmitglied einer Krankenkasse (KK) - bat die KK im Mai 2005 um Auskunft, welche medizinischen Leistungen während seiner Mitgliedschaft für ihn abgerechnet worden seien; er benötige die Angaben ua zur Beantragung einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die KK leitete das Begehren an die beklagte Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) weiter. Die Beklagte erteilte dem Kläger eine Versichertenauskunft zunächst für das Jahr 2004 und später für das Quartal I/2005, lehnte es aber ab, Daten für Zeiten vor 2004 zu übermitteln, obwohl sie Behandlungsdaten des Geschäftsjahres 2003 elektronisch gespeichert habe; denn die abschließende Regelung des § 305 SGB V verpflichte nur dazu, über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten für das jeweils "letzte" Geschäftsjahr zu informieren.

Das dagegen angerufene SG hat die Beklagte verurteilt, dem Kläger Auskunft über die bei ihr für das Jahr 2003 über ihn gespeicherten Sozialdaten zu geben und die Klage für weitergehende Zeiträume abgewiesen. Die Berufung der Beklagten hat beim LSG keinen Erfolg gehabt: Der für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zuständige LSG-Senat - nicht derjenige für das Vertragsarztrecht - sei zur Entscheidung berufen, da die begehrte Rechtsfolge ihre Grundlagen in der GKV habe. Der Kläger habe einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der gespeicherten Sozialdaten des Jahres 2003 gemäß § 83 Abs 1 Satz 1 Nr 1 SGB X. Die Regelung werde - wie näher ausgeführt wird - nicht durch die die Informationspflichten des § 305 SGB V verdrängt.

Mit ihrer Revision rügt die Beklagte die Verletzung von § 83 SGB X. Dessen Anwendung sei mit Blick auf § 37 SGB I ausgeschlossen, weil § 305 SGB V zum Datenschutz Abweichendes regele. Danach seien speziell und allein die KKn und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber den Versicherten auskunftsverpflichtet, zumal zwischen Versicherten und KÄV keine Rechtsbeziehungen bestünden. Auch die Rechtsprechung des 6. Senats des BSG gehe davon aus, dass Vorschriften des SGB X zB durch die Spezialregelungen über sachlich-rechnerische Richtigstellung verdrängt würden. Die allgemeine Gesetzessystematik spreche ebenfalls gegen die Anwendung des § 83 SGB X, wie sich etwa aus den gesonderten Rechtsgrundlagen in § 276 Abs 3, § 284 Abs 1 und 4 SGB V und § 285 Abs 2 SGB V ergebe; solcher Spezialregelungen hätte es nicht bedurft, wenn entsprechende Ansprüche ohnehin aus dem SGB X folgen würden.

SG Düsseldorf - S 14 KA 316/06 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 5 KR 153/09 -

Laut Informationen des Deutschen Ärzteblatts hat das BSG der Klage des Dr. R. stattgegeben: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts seien Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen verpflichtet, sämtliche gespeicherten Krankendaten herauszugeben.

Gruß
Joker
 
Hallo Joker,

heißt das jetzt auch, wenn ich z.B. Daten benötige von vor 18 Jahren, dass die KK mir nicht meine Daten über Diagnosen, Krankschreibungen etc. aushändigt?

Wie lange wird soetwas gespeichert, aufbewahrt?

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne,

bei meiner KK waren über zehn Jahre die Diagnoseschlüsel gespeichert. Das sagt aber soweit ich weiß nur etwas über den Gesamtschlüssel ( Oberbegriff) etwas aus (den du auch im Internet nachlesen kannst) unter diesen Schlüsseln gibt es dann noch wieder einzelne Untergruppen . Die BG bezieht sich dann gerne auf den Gesammtschlüssel da sie dann besser etwas ablehnen können kommt nicht vom Unfall usw .

Ich an deiner Stelle würde zu den Ärzten gehen und bei denen nach Fragen. Soweit ich weiß bewahren sie diese Unterlagen 10 Jahre auf. Wenn du aber dort noch heute in Behandlung bist kannst du Glück haben und der Arzt hat sie noch.

Ich drücke dir ganz fest die Daumen.

Schöne Grüße

Lilo
 
Hallo Lilo,

danke. Ich war bei den KK. Manche haben wirklich nur Daten 10 Jahre zurück.
Aber ich habe auch bei meiner Hausärztin angefragt. Da habe ich noch keine Nachricht erhalten. Mal sehen wie es weiter geht. Zumindest raubt das viel Kraft.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne,

ich war auch der Meinung das es nur 10 Jahre sind.Ich bin nur dahinter gekommen das meine es bei meiner Krankenkasse länger war weil die BG diese dort angefordert hatte.

Die BG wollte alle Daten haben seit ich bei der KK versichert bin. So lange wie ich da bin hatten sie aber nicht. Aber es waren über 10 Jahre.

Ich weiß zwar nicht wofür du das brauchst ! Gehe aber wenn Du es hast zu deinen Ärzten und lass dir genau aufschreiben was du hattest. Die BG geht immer von dem Identschlüüsel aus der dort steht und interprtiert das was sie möchte. Lass es nicht sie anfordern.

Das das viel Kraft kostet glaube ich dir. Und das schlimmer daran ist das so vieles wieder hoch kommt.

Ich wünsche dir viel Glück und das deine Ärztin noch die Unterlagen hat

auch an dich viele Grüße

Lilo
 
Hallo Lilo,

ich brauche es für das Sozialgericht. Da ich erst nach 14 Jahren über meine 2 und 3 Jahre über meinen 3. Überfall berichtet habe ist die BG der Meinung meine PTBS hat nichts mit den 3 Überfällen zu tun. Ja und jetzt soll ich angeben, wann ich weswegen beim Arzt/Krankenhaus war. Ich weiß, ich war viel beim Arzt, wegen Herzrasen, Schwindel usw.. Nur keiner und ich auch nicht hat es damals mit der Psyche in Verbindung gebracht. Heute weiß ich es besser. Wenn jetzt keine Unterlagen mehr da sind, kann ich nichts nachweisen :(.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Abendsonne,

bei mir hat die BG meine Krankenkasse dazu aufgefordert alle Meldungen die an die Krankenkasse gegangen sind (Identschlüsselmit Kkurzfassung) seit ich in der Kk bin mit zuteilen das war über 10 Jahre ich war damalz nochnso Dumm und hatte der BG nicht die Vollmachten dafür entzogen. Meine Krankenkasse meinte sie sei dazu pferpflichtet. Bei mir versucht die BG jetzt Rückwirkend den Arbeitsunfall mit den folgen auf die Krankenkasse abzu wälzen. Ich bekomme seit monaten keine Anwendung KK sagt BG BG fühlt sich nicht für zuständig.

Das traurige daran ist man will nur Gesund werden und bleibt auf der Strecke.

Ich habe immer über meine Mutter geschmunzelt sie hatte eine Klatte wo sie reinschrieb wann und zu welchen Arzt und was sie für Medikamente bekommen hat. Auch wie sie die vertragen hat. Heute sehe ich das anders.

Liebe Grüße

Lilo
 
bei mir hat die BG meine Krankenkasse dazu aufgefordert alle Meldungen die an die Krankenkasse gegangen sind (Identschlüsselmit Kkurzfassung) seit ich in der Kk bin mit zuteilen das war über 10 Jahre ich war damalz nochnso Dumm und hatte der BG nicht die Vollmachten dafür entzogen.
Krankenkassen dürfen Daten nur 4 oder 5 Jahre speichern. Ist im SGB V geregelt. Die TKK beispielsweise hält sich ganz penibel daran.

Wenn ich diesbezüglich betroffen wäre, würde ich im SGBV nachsehen, wie lange gespeichert werden darf, dies bei meiner GKV kontrollieren und ggf. Löschung verlangen.

Grüße
 
Hallo

Das wird schwer der Bg nach zu weisen das du unter PTBS leides weil die wie bei mir behaubten das die bereits nach 2 Jahren aus geheilt ist.Die wollen natürlich genau die Identschlüssel wegen der Diagnose wissen und ob du Therapien erhalten hast.Das ist doch zum Vorteil wenn deine Krankenkasse das beweisen kann.
Nach so vielen Jahren und dann zu sagen es ist ne PTBS vom Überfall da kann jeder kommen.Hattes du denn psychologische Hilfe?
Ich denke das du auch vor den Sozialgericht es schwer hast das nach solanger Zeit zu beweisen.
Ich hatte 11 2009 nen bewaffneten Überfall auf der Arbeit war 6 Wochen stationär in der BG Klink zur Traumatherapie.Die hat kaum was gebracht weil ich dort noch Probleme mit der BSV bekam und mich wegen der Schmerzen nicht konzentrieren konnte.Habe Wiedereingliederung gemacht und bin im Mai 2010 angefangen zu Arbeiten.Es ging bis September gut dann der ZUsammenbruch und seiddem AU.Der BG Arzt riet mir die EMR ,bin Baujahr 1956,einzureichen was ich aber erst ein Jahr später gemacht habe weil die BG erstmal VG zahlen mußte.2011 Mai hatte ich ne Reha psycho somatisch mit anschließenden ZUsammenhangsgutachten und da wurde behaubtet das die PTBS im Hintergrund steht und meine BSV soeie Kniebeschwerden im Vordergrund sind.Nach Einstellung des VG 2.2012 wurde die Unfallrente deshalb abgelehnt mit der Begründungs Anfangs 20% nach 26 Wochen nur noch 10% und dann nichts mehr nur noch Restsyntome.Dann habe ich mit den Weißen Ring Wiederspruch eingelegt und bekam ne Übergangsrente von 20% von der Wiedereingliederung bis zum 2. Jahrestag obwohl ich damals den Folgeschaden hatte und ich noch weiter laut Schmerzarzt psychologische Hilfe brauche.
Die Therapie mache icxh erstmal um mit den Schmerzen um zu gehen und war einer Traumapsychologin vorstellig die meinte es müßte unbedingt noch was gemacht werden und die Beiden haben sich wegen der Therapie ab gesprochen was im Moment wichtig ist.
Habe aber den Antrag auf OEG beim VA am laufen diie dann bei Genehmigung für den Schaden bei Gewaltopfer aufkommen wenn man woanders keine Hilfe erhält.Die würden dann die Versorgung sowie ne Versorgungsrente übernehmen denn ich bin nicht sc huldig das ich deshalb nicht mehr Arbeiten kann.


SO das wollte ich dir nur schildern wie schwierig es grade bei der PTBS ist es nach zu weisen denn gern wird auch die Diagnose von Depressionen gestellt.Ist deine PTBS eine gesicherte Diagnose und ab wann und welche Beeinträchtigungen hast du die zur Annahme des Traumas führen?

Soweit ich weiß kannst du auch noch nach Jahren bei gesicherter Diagnose den Antrag beim VA auf OEG stellen.
LG SONJA
 
Vorerkrankungsverzeichnis, Daten über "alte" Diagnosen und Behandlungen

Hallo zusammen,

damit ich nicht weiter in diesem Thread http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=30480&page=3#ixzz31ns7WFXR off topic schreibe, versuch ichs mal hier, im passenden Thread.

Ich habe versucht, bei meiner KK Belege zu erhalten, die zeigen, dass ich vor dem Unfall gesund war und dass ich auch nicht wg WS-Problemen in Behandlung war, habe aber nur eine "Gesamtauskunft Leistungen" erhalten, die so etwas nicht klar aufzeigt.

Im o.a. Thread schrieb Nessa(s Tochter), es sei ihnen auf Nachfrage ein "Vorerkrankungsverzeichnis" seitens der KK gegeben worden.

Mir ist gar nicht klar, was der Unterschied ist zw. "Vorerkrankungsverzeichnis" und "Gesamtauskunft Leistungen" der KK. Oben in diesem Thread schrieb auch jemand was von Diagnoseschlüsseln. So etwas enthält meine "Gesamtauskunft Leistungen" nicht.

Der SB der KK habe ich natürlich deutlich gemacht, wie wichtig für mich (und damit auch dienlich für KK) ist, meinen beschwerdefreien Zustand und bisherige Nicht-Behandlung der WS vor dem Unfall nachweisen zu können, aber sie sagte, die Gesamtauskunft Leistungen sei allles, was sie mir geben könne.

Wie meine Bescheinigung aussieht:

  • Auf meinem Papier steht oben "Gesamtauskunft Leistungen", darunter stehen meine Daten (Name und Vers.nr.),
    dann steht dort als Vers.zeit 2/01.01.09 - ich bin bei dieser GKV aber schon länger als seit 2009 (freiwillig gesetzlich) versichert.
  • Es gibt diese "Abschnitte":
    - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
    - Krankenhausfälle
    - Sonstige Leistungen
    - Pflegeversicherung
    (- alles andere betrifft Kinder)
  • Es tauchen keine Diagnoseschlüssel auf.
    ZB bei der AU nach dem Unfall steht die Diagnose schriftlich/in Textform und danach "01" (oben steht über der Spalte, wo "01" auftaucht "L Q Urs A").
Wer kennt sich aus und kann mir Tipps geben, was ich ggü der KK fordern muss, um möglichst lange rückwirkend nachweisen zu können, dass ich nicht wegen WS in Behandlung war, nicht krank war etc? Dies könnte dabei helfen/unterstützen, die Unfallursächlichkeit der Beschwerden nach dem Unfall zu zeigen. Die Unfallfürsorge (BG für Beamte) hat den Dienstunfall anerkannt, bestreitet aber die Unfallkausalität der Beschwerden, die ich seit dem Unfall habe.

Ich danke euch vielmals!

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

ich kenne mich zwar nicht explizit damit aus, will aber trotzdem versuchen, Dir dazu etwas zu schreiben. Vielleicht hilft es Dir ein Stück weiter.

Ich will dafür etwas ausholen. Vielleicht ist es dann besser verständlich, was ich meine.
Meine BG hat damals ungefragt Auskünfte bei meiner KK zu Vorerkrankungen eingeholt. Das sah so aus, dass sie den Krankenversicherungsträger anschrieb und explizit danach fragte, ob HWS-Probleme bekannt seien oder ich deswegen schon einmal in Behandlung war. Einige Zeit später gab es ein weiteres solches Schreiben mit der Frage nach psychischen Erkrankungen bzw. eventuellen Behandlungen auf diesem Gebiet. Daraufhin hat die KK beide Male geantwortet, dass das nicht der Fall gewesen ist.

Ich denke, so könnte man als Versicherter auch fragen und sich das bestätigen lassen von seiner Kasse.
Erkundige Dich doch zunächst, seit wann Du bei Deiner KK bereits versichert bist,......falls Du das genaue Datum selbst nicht mehr weißt. Und dann bitte um Bestätigung, dass Du seit Versicherungsbeginn (Tag Monat Jahr) bis zum Tag X (Unfalldatum) nie wegen HWS-Problemen in Behandlung oder krank geschrieben warst.
Ggf. macht es Sinn, ein solches Schreiben selbst zu verfassen und damit zur Krankenkasse zu fahren, um sich darunter dann Stempel und Unterschrift setzen zu lassen. Die Sachbearbeiter sollen ja nichts bestätigen, das nicht stimmt, sondern nur, was den Tatsachen entspricht und was sich ganz sicher auch aus dem System Deiner KK heraus filtern lässt.


Wünsche Dir viel Erfolg und vielleicht kannst Du ja berichten, wie es in Deinem Fall ausgegangen ist.

Viele Grüße
sachsblau
 
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