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Auskunfstpflicht gegenüber Verwaltungs-Sozialgericht?

sunnykid

Mitglied
Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
51
An alle Betroffenen,

im Gerichtverfahren gegenüber dem Sozialversicherungsträger hat das Gericht von mir als Klägerin gefordert detalliert Auskunft darüber zu geben, welche Gelder ich im Zusammenhang mit einem Berufsunfall von anderen Versicherungen erhalten habe. So wurde ich aufgefordert mitzuteilen, wieviel Schmerzensgeld ich vom Haftpflichtversicherer sowie von meiner privaten Unfallversicherung nebst Aktenzeichen erhalten habe. Ich habe bedenken, dass das laufende Vergleichsangebot des Haftpflichtversicheres beeinflusst werden könnte! Ebenso gelten in der privaten Unfallversicherung andere Kriterien wie beim Sozialgericht!
Wie kann ich gegenüber dem Sozialgericht argumentieren, um mich nicht offenbaren zu müssen. Ich habe Bedenken alle Versicherungen zu einem Unfall gemeinsam gegen mich argumentieren, um nicht zahlen zu müssen. Was hat eine Versicherung, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherer und private Unfallversicherung miteinander zu tun? Sind das nicht getrennte Ansprüche! Welche Rechtsgrundlagen gelten hier? Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun, oder?

Ich danke Euch!

Mit lieben Grüßen auf eine rege Beteiligung und brauchbare Hinweise

Sunnykid
 
Hi Sunnykid,hat denn das Gericht seine Forderung nicht begründet?
Normalerweise hat Privatversicherung nix mit Gesetzlicher Versicherung zu tun.
Aber ich denke mal wenn das Gericht etwas erfahren will erfährt es das von den Versicherungen sowieso.
grüße von vonacki!
 
Hallo Vonacki,

danke für die Antwort. Das Gericht hat gar nichts begründet, sondern nur angeordnet, dass ich darüber Auskunft zu geben habe. Ich benötige eine Rechtsgrundlage, die das Verlangen verbietet. Wenn ich nicht privat vorgesorgt hätte, hätte ich auch jetzt keine Private Unfallversicherung...ist doch sehr merkwürdig oder?
Ich bitte dringend um Argumente, um nicht alles darlegen zu müssen. Offensichtlich will das Gericht es sich einach machen und daran orientieren, wie die anderen Versicherungen reagiert haben.

MfG

Sunnykid
 
Hallo Sunnykid,
dieses orientieren dürfte nicht funktionieren. Die Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe sind unterschiedlich. Bist Du anwaltlich vertreten? Ich verstehe auch den Zusammenhang nicht so ganz. Wer ist der Sozialversicherungsträger?
Mit einfach machen dürfte dies nichts zu tun haben. Versuche den Grund herauszubekommen. Da muß ein Grund hinterstehen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

versteh den Zusammenhang auch nicht.

Selbst im ALG II darf ein Schmerzensgeld nicht als Einkommen angerechnet werden, es ist ebenfalls auch unpfändbar!

Für welchen Träger ist den das?

Gute Nacht an alle

Honda
 
Hallo zusammen,

ich wurde auch aufgefordert, alle unfallabhängigen "Einkommen" anzugeben. So war auch Krankengeld, Krankentagegeld, Verletztengeld, usw. dazu gehört, m.E., nicht Schmerzensgeld, denn das ist kein Erwerbsverlustersatzgeld, und auch kein Leitungsfähigkeitsausgleich!

http://www.arge-ostholstein.de/download/02_ausfuellhinweise.doc
siehe hier Seite 5 unten!

Gruß Ariel
 
Hallo sunnykid,

dem Gericht habe ich mitgeteilt, dass die Versicherung des Unfallverursachers seiner Schadenshaftpflicht nachkommt.
Also keine anderweitigen Ersatzleistungen wegen des Unfalls entstehen.
Das was du wissen willst, ob du angeben musst, ob du von privater Unfallversicherung eine Zahlung erhalten hast, das kam bei mir nicht in Frage.

Wenn das Gericht dir eine Fage stellt und du nicht weißt ob du das beantworten musst, dann frag das Gericht, ob du verpflichtet bist, das zu beantworten. Schriftlich!
Das Gericht muss dir Auskunft geben, unter welchen gesetzlichen Vorschriften diese Auskunft basiert.

Gruß Ariel
 
[bitte nicht den vorigen Beitrag zitieren!]


Hallo Ariel,

gesetzliche Vorschriften gibt es angeblich nicht. Ich weiß immer noch nicht, ob ich nun auskunftspflichtig bin oder nicht. Der Hintergrund ist klar. Das Gericht möchte die Gutachten der anderen Verfahren zu diesem Schadensereignis einsehen, um sich daran zu orientieren. Schön einfach machen und auf die Mitwirkungspflicht hinweisen...!

Bitte um brauchbare Hinweise oder ähnliche Fälle!

Gruß Sunnykid
 
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