An alle Betroffenen,
im Gerichtverfahren gegenüber dem Sozialversicherungsträger hat das Gericht von mir als Klägerin gefordert detalliert Auskunft darüber zu geben, welche Gelder ich im Zusammenhang mit einem Berufsunfall von anderen Versicherungen erhalten habe. So wurde ich aufgefordert mitzuteilen, wieviel Schmerzensgeld ich vom Haftpflichtversicherer sowie von meiner privaten Unfallversicherung nebst Aktenzeichen erhalten habe. Ich habe bedenken, dass das laufende Vergleichsangebot des Haftpflichtversicheres beeinflusst werden könnte! Ebenso gelten in der privaten Unfallversicherung andere Kriterien wie beim Sozialgericht!
Wie kann ich gegenüber dem Sozialgericht argumentieren, um mich nicht offenbaren zu müssen. Ich habe Bedenken alle Versicherungen zu einem Unfall gemeinsam gegen mich argumentieren, um nicht zahlen zu müssen. Was hat eine Versicherung, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherer und private Unfallversicherung miteinander zu tun? Sind das nicht getrennte Ansprüche! Welche Rechtsgrundlagen gelten hier? Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun, oder?
Ich danke Euch!
Mit lieben Grüßen auf eine rege Beteiligung und brauchbare Hinweise
Sunnykid
im Gerichtverfahren gegenüber dem Sozialversicherungsträger hat das Gericht von mir als Klägerin gefordert detalliert Auskunft darüber zu geben, welche Gelder ich im Zusammenhang mit einem Berufsunfall von anderen Versicherungen erhalten habe. So wurde ich aufgefordert mitzuteilen, wieviel Schmerzensgeld ich vom Haftpflichtversicherer sowie von meiner privaten Unfallversicherung nebst Aktenzeichen erhalten habe. Ich habe bedenken, dass das laufende Vergleichsangebot des Haftpflichtversicheres beeinflusst werden könnte! Ebenso gelten in der privaten Unfallversicherung andere Kriterien wie beim Sozialgericht!
Wie kann ich gegenüber dem Sozialgericht argumentieren, um mich nicht offenbaren zu müssen. Ich habe Bedenken alle Versicherungen zu einem Unfall gemeinsam gegen mich argumentieren, um nicht zahlen zu müssen. Was hat eine Versicherung, Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherer und private Unfallversicherung miteinander zu tun? Sind das nicht getrennte Ansprüche! Welche Rechtsgrundlagen gelten hier? Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun, oder?
Ich danke Euch!
Mit lieben Grüßen auf eine rege Beteiligung und brauchbare Hinweise
Sunnykid