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Ausgleich möglich für erlittenen Personenschaden während der Freistellungsphase Altersteilzeit?

Juliomo

Neues Mitglied
Registriert seit
23 Feb. 2017
Beiträge
21
Ort
Stuttgart
Guten Morgen liebe Mitforisten,

Mich beschäftigt eine ganz spezielle Frage, welche einen Haftpflicht- Personenschaden nach Verkehrsunfall betrifft.

Zum Zeitpunkt des unverschuldeten Unfalls (Versicherer hat Eintrittspflicht zu 100% anerkannt), hatte ich gerade die dreijährige Freistellungsphase meiner Altersteilzeit angefangen.

Es ist deshalb kein regulierungspflichtiger Verdienstausfall entstanden. Gehalt habe ich weiter bekommen, dieses war ja auch durch vorangegangenen dreijährigen Gehaltsverzicht sozusagen vorfinanziert.

Man könnte also sagen, dadurch, dass ich ohnehin zu Hause bleiben konnte und Gehalt weiter bekam, ist mir in der Hinsicht kein Schaden entstanden.

Wie wird allerdings ausgeglichen, dass ich meine Freistellungsphase (die mich ja auch etwas „gekostet“ hat) wegen Krankenhausaufenthalten und nachfolgender schwerer Behinderung nicht adäquat nutzen konnte. Ist dieser Schaden überhaupt ausgleichsfähig und gibt es dazu eventuell sogar hier im Forum entsprechende Erfahrungen / Erkenntnisse?

Herzlichen Dank vorab für jede Antwort
Juliomo
 
Hallo Juliomo,
DIese Zeit ist nicht ausgleichfähig in dem von Dir gemeinten Sinne. Wenn Du arbeiten gegangen wärst, wäre ein Ausgleich auch nur zu Deinem Gehalt gegangen und nicht höher.
Aber Du kannst Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld geltend machen.
Leider wird keinem von uns die Zeit des Krankenhausaufenthaltes oder der Reha ( Trennung von Familie usw.) ersetzen. Auch Dir nicht.

Gruß von der Seenixe
 
Grüß Dich, Juliomo!

Leider stimmt, was Seenixe geschrieben hat. Der Verlust von Freizeit ist kein Schaden, sagt der BGH (NJW 77/1446 und NJW 89/766).

Das ist nicht unbedenklich, vor allem dort, wo man sich die Freizeit mit Überstunden o.ä. mühsam erarbeitet hat. Aber der BGH zeigt, wo es entlang geht.
"óheppilegt" sagt der Isländer manchmal dazu (= wie schade!).

ISLÄNDER
 
Guten Morgen Seenixe und Isländer,

danke für Eure Kommentare - ich habe es mir eigentlich auch schon so gedacht. Ärgerlich, wenn man für die Freistellungsphase drei Jahre lang auf das halbe Gehalt verzichtet und in dieser Zeit dann unfallbedingt nichts davon hat, aber Fehlinvestitionen gibt es nun mal im Leben.
Mein Anwalt ist gerade dabei, vier Jahre nach dem Unfall einen Vergleich fest zu machen.

Grüße und bleibt alle gesund
Juliomo
 
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