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Ausfallhonorar-Klausel in Physiotherapieverträgen ist unwirksam

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas seenixe
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum
Was meine konkrete Patientin betrifft, so überlege ich, ob das als Behandlungsabbruch zu werten ist. Da ich zufällig mittags zuhause war, hätte sie bis 20 Minuten vor der Behandlung noch absagen können. Sie hätte sich bei meinem Anruf entschuldigen können oder später noch anrufen können. Sie hat auch nicht in der Praxis angerufen, falls sie meine Telefonnummer verlegt hätte. Nada, Schweigen im Walde. Das werde ich dann mal mit unserer Praxis klären, ob ich überhaupt verpflichtet bin, dort nochmal zur Therapie hinzufahren.
 
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