Hallo Seenixe
Also das ihm hier einige Leute nicht wohlgesonnen sind, würde ich angesichts solcher Worte von Dir
nicht als Unterstellung ansehen. Sondern einfach mal als Tatsache. Wann bekommst du eigentlich deine Verwarnung wegen Beleidigung von Usern? Das du hier schon wieder mit stänkern anfangen musst, zeigt nur, dass du immer noch nicht begriffen hast, was ein Moderator in einem Forum für eine Funktion hat.
Den Sinn seiner Sperre, konnte außer dir und einigen wenigen, die den beanstandeten Beitrag lesen konnten, sowieso keiner begreifen. Ich habe den beanstandeten Beitrag übrigens auch gelesen und für mich enthielt der Beitrag, für den IngLag verwarnt wurde, auschließlich zutreffende Bemerkungen.
Hallo Inglag,
schade, dass der Richter der Arbeitsplatzanamnese der Bau-BG so bedekenlos gefolgt ist offensichtlich nicht auf die neue Rechtssprechung des BSG eingegangen ist. Aber das SG-Richter mit den technischen Begriffen überfordert sind, hatte ich dir ja bereits vorher geschrieben.
Bis zur Berufungsverhandlung vergeht ja mindestens noch ein Jahr. Vielleicht hat sich dann die neue Betrachtungsweise des BSG gefestigt und Eingang in noch mehr Urteile gefunden. Ich werde dir jedenfalls weiterhin für deine Fragen zur Seite stehen.
Die Berufungsverhandlung läuft übrigens genauso, wie das Verahren in der 1. Instanz ab. Nur dass statt drei fünf Richter auf der Richterbank sitzen und einer der beiden beisitzenden Richter den Sachverhalt vorträgt.
magnus
Dies sind Unterstellungen, die schon wieder Leute verprellen können.
Also das ihm hier einige Leute nicht wohlgesonnen sind, würde ich angesichts solcher Worte von Dir
Ich werde es mir auch in Zukunft nicht nehmen lassen dich und deine zum Teil bescheuerten Artikel zu bewerten. Vielleicht solltest Du Dich auch lieber selbst aus dem Forum abmelden. Ich denke da nur an die Bewertungen, die Du zum Beispiel für BG-Mitarbeiter abgibst. Ich persönlich mag solche Schleimscheißer überhaupt nicht.
nicht als Unterstellung ansehen. Sondern einfach mal als Tatsache. Wann bekommst du eigentlich deine Verwarnung wegen Beleidigung von Usern? Das du hier schon wieder mit stänkern anfangen musst, zeigt nur, dass du immer noch nicht begriffen hast, was ein Moderator in einem Forum für eine Funktion hat.
Den Sinn seiner Sperre, konnte außer dir und einigen wenigen, die den beanstandeten Beitrag lesen konnten, sowieso keiner begreifen. Ich habe den beanstandeten Beitrag übrigens auch gelesen und für mich enthielt der Beitrag, für den IngLag verwarnt wurde, auschließlich zutreffende Bemerkungen.
Hallo Inglag,
schade, dass der Richter der Arbeitsplatzanamnese der Bau-BG so bedekenlos gefolgt ist offensichtlich nicht auf die neue Rechtssprechung des BSG eingegangen ist. Aber das SG-Richter mit den technischen Begriffen überfordert sind, hatte ich dir ja bereits vorher geschrieben.
Bis zur Berufungsverhandlung vergeht ja mindestens noch ein Jahr. Vielleicht hat sich dann die neue Betrachtungsweise des BSG gefestigt und Eingang in noch mehr Urteile gefunden. Ich werde dir jedenfalls weiterhin für deine Fragen zur Seite stehen.
Die Berufungsverhandlung läuft übrigens genauso, wie das Verahren in der 1. Instanz ab. Nur dass statt drei fünf Richter auf der Richterbank sitzen und einer der beiden beisitzenden Richter den Sachverhalt vorträgt.
magnus