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Aus Willkür zum Gutachter?

Hallo!
Vielleicht wäre es günstig, sämtliche Versicherungen bei einer Versicherung zu haben um durch den Paketpreis, nicht so hohe Beiträge zahlen zu müssen.

Aber die Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Versicherer-
Damit, wenn der Fall eintreten sollte, gegen die Versicherung vogehen zu müssen, kein Interessenskonflikt entstehen kann.

Gruß maja
 
Hallo Johann_A,

vielen Dank für die netten Worte. Ich lasse mich hier grundsätzlich nicht das Wort verbieten, ich schreibe hier auch nicht für Einzelne. Wenn ich nicht neulich das sehr deutliche und interessante Gespräch mit einem Gutachter (diesen kann man wirklich mal empfehlen) über die in Deutschland gebräuchliche Gutachterpraxis geführt hätte, dann würde mich das vielleicht entmutigen. Ich habe jedoch den Mut auch gegen Widerstand meine Meinung kundzutun.

Ich denke eher, dass es einigen hier so langweilig ist, dass sie es sich zum Hobby gemacht haben, andere nach allen Regeln der Kunst zu defamieren. Aber habe ich mich nicht immer eine Streitkultur (wobei diese Ebene jeglicher Kultur entbehrt) gewünscht, damit unsere demokratischen Strukturen gestärkt werden?

Was hier wer, wann und wozu herauszieht ist mir ziemlich Wurscht. Ich versuche es halt mit Humor zu nehmen, wenn nicht da die Frage von Abraxas vollkommen in den Hintergrund treten würde. Und ich bleibe dabei: im Gutachterwesen steckt viel Willkür, mehr als wir wahrhaben wollen.

LG,
Cateye
 
Hallo Cateye,

Ja, Du hast unbedingt Recht mit Deiner Aussage:
Und ich bleibe dabei: im Gutachterwesen steckt viel Willkür, mehr als wir wahrhaben wollen.
Wer sich aus der Zeitschrift: Der Medizinische Sachverständige aus dem Jahr 2004 die Nummer 2 in einer Bibliothek holen kann, der wird in einem sehr interessanten Artikel vom ärztlichen Dirketor der R+V Versicherung die Kriterien lesen können, nach denen die private Versicherung die Gutachter auswählt.
Auch wenn darin davon die Rede ist, dass: Zitat der Zusammenfassung:
Wichtig sind weiter strikte Neutralität, fachliche Kompetenz, wissenschaftliche Argumentation, sorgfältige Recherche sowie eine für medizinische Laien nachvollziehbare Begründung der Schlußfolgerungen.
Alles Sachen, die meinem letzten Gutachter irgendwie abhanden gekommen sind. Aber der wurde ja " nur " von der Versicherung ausgewählt. :mad: :mad:

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Cateye,

Was hier wer, wann und wozu herauszieht ist mir ziemlich Wurscht. Ich versuche es halt mit Humor zu nehmen, wenn nicht da die Frage von Abraxas vollkommen in den Hintergrund treten würde.

Dir mag das hier ziemlich Wurscht und nur mit Humor zu nehmen sein, mir nicht!

Die Frage von Abraxas (vom 09.07.2007, 13:14) ist nicht vollkommen in den Hintergrund
getreten, zumindest bei mir nicht.

Im Gegensatz zu Dir und Johann_A. habe ich mich bemüht, auf die Fragen von Abraxas am 11.07.2007, 10:31 sachlich zu antworten.

Zufrieden scheint Abraxas mit meiner Antwort nicht zu sein - gib Du ihm eine bessere!

Gruß
Luise

Ich klinke mich für heute aus, muß eine dicke mail lesen.
 
Hallo Seenixe,

ich denke gerade darüber nach, ob die Praxis, dass ausschließlich die Versicherung den Gutachter heraussucht, nicht sogar rechtlich umstritten ist, denn hier in Deutschland sollten lt. Grundgesetz alle Menschen gleich sein (ergo auch behandelt) werden. Das wäre möglicherweise sogar für eine Verfassungsklage interessant, oder nicht? Denn wenn man BG-lich begutachtet wird, kann man entsprechend Gutacher wg. Befangenheit ablehnen und muss das ja nicht einmal begründen.

Einen guten Gutachter zu finden ist oft schwieriger als ein Sechser im Lotto - da erscheint es sehr zynisch, wenn irgenwelche Gutachter oder scheinbar Sachverständige über Neutralität schreiben. Das wäre ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz, solche Artikel erst gar nicht zu drucken!

LG,
Cateye
 
Hallo Cateye!

Gutachterauswahl bei der BG!
Da könnte ich nur drüber lachen, wenn es für mich nicht solche Folgen gehabt hätte.
Nur kurz-hatte Ärger mit einem BG-KH, mit dem meine GUV sehr gut gemauschelt hatte.
Dann bekam ich 3 Gutachter zur Auswahl.
Von denen suchte ich mir einen aus ,der nichts mit diesem BG-KH zu tun hatte.
So, ich wartete auf einen Termin .
Statt dessen bekam ich 3 neue Gutachter zur Auswahl.
Davon waren 2 ganz offensichtlich aus dem besagten BG-KH, der 3 wurde mir bei Nachfrage, gesagt hätte nichts mit diesem KH zu tun.

Als ich den GH, beim Termin dann endlich zu Gesicht bekam, denn der Name sagte mir leider nichts, war ich nicht schlecht erstaunt, auch mit diesem "Herrn" hatte ich im Unfallkrankenhaus Berlin schon das zweifelhafte Vergnügen.

Das zur GA-Auswahl.
Die GUV sucht meiner Meinung nach geziehlt genau 3 GAs aus, von denen einer so sch... ist wie der andere.

Wohingegen die PUV nur einen schlechten angibt.
Aber wo ist da der Unterschied.

GA- Auswahl ist für mich nur eine Farce.

Gruß maja
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Luise,

Du scheinst mich hier zu Deinem Buhmann machen zu wollen.
Das ist für mich soweit o.k.

Bedenke doch bitte, dass nicht nur ich hier kritische Töne anschlage. Ich denke auch, dass ich hier signalisiere, lernfähig zu sein und erhebe keinenfalls den Rechtsanspruch für mich, unfehlbar zu sein.

Ich verstehe nur nicht, warum Du gerade mich ausgesucht hast. Ich möchte Dich wahrhaftig fragen, ob es Dir derzeit gesundheitlich schlecht geht - und ob ich Dir etwas Gutes tun könnte?

Lieber Gruss,
Cateye
 
Hallo Maja,

das mit Deinen Gutachtern tut mir Leid. Ich mache es so, das ich zunächst mir die vorgeschlagenen Gutachter anschaue - und meinen D-Arzt frage, was er an meiner Stelle machen würde. Er kennt das Dilemma mit den Gutachtern genau. Wir sprechen dann auch über mögliche Alternativen. Ich kann allen nur raten, sich nicht in den BG-KH begutachten zu lassen, überhaupt die großen Kliniken bei Begutachtungen zu meiden. Ich habe des öfteren hier geschrieben, sich lieber eine kleine Praxis in der Pampa zu suchen, die noch bodenständig geblieben ist und hinter dem Patienten einen Menschen sieht.

Notfalls lehne ich grundsätzlich die von den BG ausgesuchten 3 Vorschläge wg. Befangenheit ab..............

LG,
Cateye
 
Hallo Maja!

Auch mir tut es Leid mit deiner Gutachterauswahl.

Ich habe aber auch im ganzen Leipziger Raum ähnliche Erfahrungen machen müssen. Bei meiner Frau und auch bei mir und selbst der D-Arzt war nicht unbefangen, den ich aufsuchte.

Wenn ich selbst einen Gutachter angeben sollte, wüßte ich nicht, wo ich suchen sollte.

Einen den ich vorgeschlagen habe und den die BG auch mit einverstanden war, habe ich später von der BG erfahren, dass er auch D_Arzt für die BG war. Der ist aber auch wieder in den Westen zurück.
Der war aber wenigstens fachlich in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Ich muss nochmal auf meine Frage zurückkommen: Besteht für UO ein Anspruch auf Einblick in das Gutachten, das die PV bekommt? Ist das gesetzlich geregelt? Im Internet habe ich dazu gar nichts gefunden.
 
Hallo Abraxas,

natürlich hast Du ein Recht, Einblick in dieses Gutachten zu bekommen. Spätestens wenn Du die PUV verklagst, dann muß sie das Gutachten vorlegen. Wie willst Du Dich gegen Sachen wehren, die Du nicht kennst?

Schon alleine der Umstand, dass Du eine viel höhere Invalidität behauptest, sollte dazu führen, dass sie mit dem Gutachten rausrücken.

Gruß von der Seenixe
 
Hi mir hat sowohl meine PUV. als auch der GA, sofort eine Aushändigung zugesagt, und selbiges auch getan. Meine Erfahrung nach müßte dies jede soweit seriös erscheinende Versicherung auch tun.
LG. Eye
 
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