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Aus Willkür zum Gutachter?

Selber bezahlen oder, wenn die eigenen Mittel fehlen, Prozesskostenhilfe beantragen.
 
Schön, dass Du ein neues Hobby gefunden hast, aber bitte nicht mit mir!

Mir geht es noch immer um Abraxas - und nicht, um Deine Bedürfnisse nach Kommunikation zu befriedigen.

Cateye
 
Puv

danke Luise für die Antwort, hat mi´r geholfen, wie so oft.
LG. Eye :)
 
wurde der Versicherungsvertrag vor über fünf Jahren oder erst in den letzten fünf Jahren abgeschlossen?


Der Vertrag besteht seit 1993, liegt also schon längst außerhalb dieser Fünfjahresfrist. Ich musste die UV zum Glück noch nie in Anspruch nehmen, die verhalten sich, als ob sie eine staatl. Behörde wären, ziemlich dreist, finde ich. Habe fast den Eindruck, dass die den Unfall und meinen Antrag auf Entschädigungsleistungen als Zumutung sehen, wenn das so weiter geht, wende ich mich an meine Rechtsschutzversicherung. Jetzt, wo ich merke, wie so etwas läuft, halte ich eine private UV für rausgeschmissenes Geld. Sobald die Sache abgeschlossen ist, werde ich den Vertrag kündigen. Inzwischen hat mich der Gutachter einbestellt, Dauer der Begutachtung: drei Stunden. Das halte ich wegen meiner Schmerzen vermutlich gar nicht durch.
 
Hallo,

auch wenn Luise hin und wieder ein wenig zu "deutlich" reagiert, hat sie doch im Kern meistens recht.

Deswegen ein Wort zur "Finanznot" der privaten Unfallversicherung:

Es gibt eine Art "Fachshochschule" der Versicherungswirtschaft die in etwa mit den Berufsakademien vergleichbar ist. Dort hat jemand eine Abschlussarbeit über die PUV geschrieben, die auch kurzzeitig im Web zu lesen war. Der hat folgendes dargestellt:
Die PUV hat im Durchschnitt eine Schadensrate zwischen 21% und 24 %: Im Umkehrschluss: mehr als 3/4 der Versicherten beantragen nie eine Leistung.
Von diesen wenigen Leistungsfällen sind über 80% nur Kurzzeitleistungen wie z. B. Krankenhaustagegeld.
Lediglich 7 % des Gesamtversicherungsbestandes kommt überhaupt in den Bereich der Indvaliditätsleistungen. Und davon wird fast die hälfte ! aufgrund von Formfehlern (fehlerhafter Antrag, Fristversäumnis etc.) abgelehnt. Hinzu kommt noch ein kleiner Anteil an echten Obliegenheitsverletzungen seitens des VN. Wir sind nun im Bereich von ca. 3 % des versicherungsbestandes angekommen. Und jetzt beginnt das uns allen bekannte Spiel mit Gutachtern, Ablehnungen, Hinhaltetaktiken etc. um Ansprüche abzulehnen. Die Versicherungen gehen davon aus, dass ein grosser Teil der Anspruchsberechtigten sich von behördenähnlichen Formulierungen beeindrucken lassen und die Vorschläge der Versicherung akzeptieren. Die wenigen Klagefälle sind einkalkuliert. Erst wenn sich zeigt, dass der Versicherungsnehmer klagebereit ist, wird dann nochmals eine Analyse über Kosten/Chancen gemacht. Dann kann man ja immer noch den "Irrtum" einräumen.

Die Arbeit hat mir extrem gut gefallen, sie wurde aber aus "unerklärlichen Gründen" entfernt :)

Viele grüße
Olli
 
Puv

Hi, die PUV. ist ja auch nur eine Sparte, von vielen, deswegen steht sie nie alleine als Leistungsträger da.
Ergo geht es ihnen nie schlecht, einer versicherung der es schlecht geht , wurde über Jahrzehnte dann runtergewirtschaftet, der Fall ist aber sehr selten...(Gerling)...
Also keine bange, Versicherungen haben Geld....denen tut`s nicht weh zu leisten, besonders nicht auf der Grundlage gesehn, wie beim vorgehenden Beitrag.
LG Eye
 
Hallo Eye,, hallo Olli und auch die anderen,

gut - es gilt grundsätzlich die private Versicherungswirtschaft von der gesetzlichen Versicherungswirtschaft, insbesonderen die BGs zu unterscheiden. Wohlweisslich, dass sich vielleicht einige auf die Füße getreten fühlen (das geschieht eidesstattlich nicht mit Absicht), durch die Wiedervereinigung sind die Gelder gerade bei den BGs in Schwarze Löcher verschwunden - ähnlich sieht es mit den Rentenkassen etc. aus.

Was aber sowohl den privaten als auch den gesetzlichen gemein ist, ist die Tatsache, dass Begutachtungen der Willkür der SB unterliegen.

Schöne Grüsse

Cateye
 
Hallo Abraxas,

Dein Versicherungsvertrag besteht seit 1993, ich gehe davon aus, dass die AUB 88 vereinbart sind.

Deine Fragen:

Kann der Versicherer ärztliche Untersuchungsergebnisse der letzten fünf Jahre anfordern, auch wenn diese nichts mit dem Unfall zu tun haben?

Muss ich mich, trotzdem der Versicherer schon alle Befunde erhalten hat, begutachten lassen?

Wer muss die Reisekosten zum Gutachter übernehmen?​

Lassen sich mit einem Blick in die AUB 88 beantworten, dort steht unter § 9

IV. Der Versicherte hat sich von den vom Versicherer beauftragten Ärzten untersuchen zu lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles trägt der Versicherer.

V. Die Ärzte, die den Versicherten – auch aus anderen Anlässen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungsträger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.​

Unter „notwendigen Kosten“ fallen Reise- und Verpflegungskosten, soweit sie sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (Schwere und Art der Verletzung, Dauer der Reise u.ä.) als angemessen darstellen.

Nach meiner Einschätzung handelt der Versicherer korrekt.


Zu Deinen weiteren Äußerungen:

die verhalten sich, als ob sie eine staatl. Behörde wären
Die tun nur so! Nicht beeindrucken lassen!


Habe fast den Eindruck, dass die den Unfall und meinen Antrag auf Entschädigungsleistungen als Zumutung sehen, .....
Na klar, Du störst die Sachbearbeiter beim Lesen von Modezeitschriften, Flipperspielen, Kantinenbesuche ...

.....wenn das so weiter geht, wende ich mich an meine Rechtsschutzversicherung.
Lass das, die verschiedenen Versicher arbeiten zusammen, zu Deinem Nachteil.

Jetzt, wo ich merke, wie so etwas läuft, halte ich eine private UV für rausgeschmissenes Geld.

Wieso? Du wirst doch die vereinbarte Leistung (irgendwann) bekommen! Ohne Versicherungsschutz bekämst Du nichts!

Sobald die Sache abgeschlossen ist, werde ich den Vertrag kündigen.
Mach das nicht, Du wirst einen neuen Versicherungsschutz nur schwer finden!

Inzwischen hat mich der Gutachter einbestellt, Dauer der Begutachtung: drei Stunden. Das halte ich wegen meiner Schmerzen vermutlich gar nicht durch.

Na, na, bei GdB 20 wird das wohl nicht so schlimm sein......

Gruß
Luise
 
Hallo Cateye,


Was aber sowohl den privaten als auch den gesetzlichen gemein ist, ist die Tatsache, dass Begutachtungen der Willkür der SB unterliegen.

Schreib bitte nicht solch einen Unsinn!

Begutachtungen sind erforderlich und - zumindest was die PUV angeht - unterliegen nicht der Willkür eines SB, hier gelten vertragliche Vereinbarungen.

Gruß
Luise
 
Hallo,

aber es ist schon so, dass auch in der PUV die Sachbearbeiter gerne Gutachter aussuchen, die zu Ihren Gunsten untersuchen bzw. Gutachten ausstellen. Die PUV bieten ebenfalls Seminare für Gutachter an und versucht Einfluß auf die Neutralität der Gutachter zu nehmen.

Versucht Euch bitte sachlich auseinander zu setzen, mit Argumenten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Luise,

um die erwünschte Sachlichkeit zu bewahren, habe ich mich mal eine ganze Weile mit dem Forum "Private Versicherungen" auseinandergesetzt. Ich weiss wohl, dass Du dort viele Beiträge schreibst. Tatsächlich scheint aber auch hier die Medaille zwei Seiten zu besitzen.

Ich bitte Dich, das Wort "Unsinn" aus Deinem Beitrag zu nehmen, denn es entbehrt jegliche Grundlage.

Vielen Dank,
Cateye
 
Hallo Seenixe,

aber es ist schon so, dass auch in der PUV die Sachbearbeiter gerne Gutachter aussuchen, die zu Ihren Gunsten untersuchen bzw. Gutachten ausstellen.

Na und? Der private Versicherer kann mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen wen er will! Warum soll er jemanden beauftragen, der zu seinen Lasten begutachtet? Eine PUV ist keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen.

Die PUV bieten ebenfalls Seminare für Gutachter an ....

Warum sollten Versicherer keine Seminare für Ärzte anbieten?

....und versucht Einfluß auf die Neutralität der Gutachter zu nehmen.

Nein, der Versicherer nimmt keinen Einfluss auf die Neutralität des Gutachter. Der vom Versicherer beauftragte Gutachter ist und kann nicht neutral sein, er vertritt Parteieninteresse.

Erst von einem, von einem ordentlichem Gericht bestellten Gutachter kann man Neutralität verlangen.

Beim Umgang mit privaten Versicherern müsst Ihr Euch mal von Eurem Behördendenken verabschieden.

Gruß
Luise
 
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