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Aus Willkür zum Gutachter?

Abraxas

Nutzer
Registriert seit
22 Mai 2007
Beiträge
11
Nach meinem Unfall (20 % GDB anerkannt) hat meine private UV nicht nur den behandelnden Orthopäden angeschrieben, sondern auch gleich meine Hausärztin (prakt. Ärztin). Von ihr wollen sie ALLE Untersuchungsergebnisse, die in den letzten fünf Jahren vor dem Unfall bei ihr eingetroffen sind, auch Augenarzt, Hautarzt usw. Ich habe aber nur die orthopädischen Unfallfolgen bei der UV geltend gemacht und finde das reichlich unverschämt, schon allein in Hinblick auf den Datenschutz. Deshalb habe ich bei der UV angerufen und nachgefragt. Der Sachbearbeiter wurde pampig. Zitat:" Ich kann auch, wenn ich möchte, in Auftrag geben, dass Sie zum Gutachter müssen." Gestern kam der Brief. Natürlich ohne Begründung. Ich soll zu einem Gutachter nach HD fahren, obwohl die Untersuchungsergebnisse aller der Ärzte an die PV geschickt wurden. Muss die PV denn keinen objektiven Grund für eine Begutachtung haben? Können die das aus reiner Willkür machen? Und wer müsste die Anreisekosten zum Gutachter übernehmen?
 
Hallo Abraxas,

wurde der Versicherungsvertrag vor über fünf Jahren oder erst in den letzten fünf Jahren abgeschlossen?

Gruß
Luise
 
Hallo Abraxas,

der Mist ist, dass alle Versicherungen mittlerweile seriell begutachten lassen. Das darfst Du, auch wenn es unsinnig ist, nicht verweigern, da Du überall auf Deine Mitwirkungsplicht verwiesen wirst.

Ich weiss, dass das völliger Schwachsinn ist (diese Hinhaltepolitik), der Hintergrund ist jedoch, dass die Versicherungen kein Geld mehr haben.... (oder glauben lassen wollen, dass es so ist).

LG,
Cateye
 
Hallo Abraxas,

die Reisekosten zahlt immer der Auftraggeber. Ich weiß aber nicht, wie hoch das Kilometergeld zur Zeit ist.

Ich möchte dir 2 Beispiele geben:
1. Ich sollte mit meiner Frau zu einem Termin beim Hauptamt zur Untersuchung des TAD der BG erscheinen. Der Ort war nicht angegeben.
Da der TAD seinen Sitz in Riesa/Sachsen hatte, meldete ich mich in Riesa im Rathaus beim Bürgermeister. Es wurde viel vom Bürgermeister telefoniert und man fand heraus, dass die Beamten bei uns im Ort auf dem Rathaus warteten. Diese unnütze Fahrt wurde mir mit Murren bezahlt.

2. Ich sollte mit meiner Frau zum Waldkrankenhaus Bad Düben/Sachsen zur Nachbegutachtung meiner Frau wegen ihrer BK fahren. Ich war im Betrieb nicht abkömmlich. Mein Sohn fuhr meine Frau und hatte aber von Leipzig-Grünau zu uns 20 km Anfahrt. Die BG beschuldigte uns, die Km manipuliert zu haben. Nach Aufklärung erhielten wir alle Km vergütet.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Hallo Johann_A.,

wir sind hier im Themenbereich private Versicherungen, wo die vereinbarten Bedingungen sehr unterschiedlich sein können. Abraxas müsste in seinen AUB nachsehen ob Fahrtkosten zum Gutachter erstattet werden.

Gruß
Luise
 
Hallo Cateye,

der Mist ist, dass alle Versicherungen mittlerweile seriell begutachten lassen.

Was ist eine serielle Begutachtung?

Solltest Du damit die wiederholte Begutachtung durch verschiedene Versicherer meinen, so möchte ich darauf hinweisen, dass Abraxas bisher noch nicht begutachtet wurde.


Ich weiss, dass das völliger Schwachsinn ist (diese Hinhaltepolitik), ....

Aus der Sicht des Versicherers ist Hinhaltepolitik kein Schwachsinn!

....der Hintergrund ist jedoch, dass die Versicherungen kein Geld mehr haben....

Wie kommst Du zu solcher Meinung? Tatsache ist, dass die Unfallversicherung zu den lukrativsten Bereichen der privaten Versicherungswirtschaft gehört.

Gruß
Luise
 
Hallo,Luise,
Danke für den Hinweis zu den Bedingungen privater Versicherungen.

Ich habe mit privaten Versicherungen noch nichts zu tun gehabt.

Es kann natürlich in den Bedingungen auch etwas anderes vereinbart sein.

Mit freundlichem Gruß, Johann_A.
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Es ist kein Übel so groß, wie die Angst davor. F.Schiller
 
Hallo Luise,

ein und die selbe Versicherung kann zum gleichen Versicherten ein Gutachten nach dem anderen erstellen lassen. Das ist heute mittlerweile normal. Das bedeutet, jemanden seriell beguachten zu lassen.

Wir als UO sind nebenbei auch Opfer der Willkür der Versicherungen. Mich als UO interessiert es kein bischen, wie die Versicherung taktiert, es sei denn, sie verweigert Leistungen, die mir rechtmäßig zustehen.

Wenn ich von Schwachsinn rede, dann deshalb, weil ich hier im Forum miterlebe, wie menschenunwürdig Versicherungen mit ihren Versicherten umgehen. Davor kann man eigentlich die Augen nicht verschließen!

Dass viele Versicherungen kein Geld mehr haben, hat mir mal ein Arzt vermittelt, der meine vollste Hochachtung genießt, weil er mit mir endlich Tacheles geredet hat und nicht immer nur Wischiwaschi.

LG,
Cateye
 
Hallo Cateye,

...ein und die selbe Versicherung kann zum gleichen Versicherten ein Gutachten nach dem anderen erstellen lassen. Das ist heute mittlerweile normal. Das bedeutet, jemanden seriell begutachten zu lassen.

In der privaten Unfallversicherung sind Versicherungsnehmer und Versicherer berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach Eintritt des Unfalles, erneut ärztlich bemessen zu lassen. D.h., der Versicherer kann maximal nur drei Begutachtungen veranlassen. In der Praxis erfolgt die erste Begutachtung – je nach vereinbarten AUB – zwischen dem 12. und dem 24. Monat nach Unfall, die zweite Begutachtung vor Ablauf der Dreijahresfrist. Weitere Begutachtungen sind nicht möglich.


Wir als UO sind nebenbei auch Opfer der Willkür der Versicherungen. Mich als UO interessiert es kein bisschen, wie die Versicherung taktiert, es sei denn, sie verweigert Leistungen, die mir rechtmäßig zustehen.

Ich fühle mich nicht als Opfer der Willkür meiner Versicherung da ich persönlich mit denen nichts zu tun habe. Nach meinem Unfall habe ich sofort einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt, der hat zwei, drei Schriftwechsel mit dem Versicherer geführt und 1,5 Jahre nach Unfall Klage eingereicht.


Wenn ich von Schwachsinn rede, dann deshalb, weil ich hier im Forum miterlebe, wie menschenunwürdig Versicherungen mit ihren Versicherten umgehen. Davor kann man eigentlich die Augen nicht verschließen!

Ich erlebe hier im Forum nur Berichte über inkompetenten Gutachter und Rechtsanwälte und Unfallopfer die meinen, ohne Rechtsbeistand die Sache regeln zu können. Und Leute die dieses Forum stören und mit falschen Auskünften bedienen.



Dass viele Versicherungen kein Geld mehr haben, hat mir mal ein Arzt vermittelt, der meine vollste Hochachtung genießt, weil er mit mir endlich Tacheles geredet hat und nicht immer nur Wischiwaschi.

Der Arzt schein ja umfassende Kenntnisse über die Finanzsituation in der Versicherungswirtschaft zu haben. Ich entnehme den Medien nur, dass die Versicherer nicht wissen wohin mit dem Geld. Wie die finanzielle Situation bei meinem Versicherer aussieht ist mir egal, wenn der nicht mehr kann, zahlt ein Rückversicherer oder ein gegenseitiges Sicherungssystem.


Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

vielen Dank für das zweite Mal Auseinanderpflücken. Offenbar ist es nicht nachvollziehbar, dass es noch andere Fälle außerhalb Deines Glückes gibt, die bei der Abwicklung des Schadens viel Negatives erleiden müssen.

Übrigens greift die Rechtschutzversicherung nicht immer - daher gibt es manche UO, die gezwungen sind, sich häufig selbst zu vertreten. Zumal man als UO, wenn die Versicherung diese zu einem langwierigen Wiederspruchsverfahren zwingen, kein Recht auf subventionierten Rechtsbeistand (durch die Rechtschutzversicherung) hat.

Schau Luise, Du kannst Dich gerne weiterhin in mich verbeißen, das macht mir gar nichts. Es ist nur so, dass es neben Deiner Wahrheit noch viele andere gibt. Ich erlebe die Abwicklung meines Schadens so wie ich es stets beschreibe. Ich übertreibe nicht - ich werde mich hiermit auch nicht vor Dir rechtfertigen. Mir ist nur sehr bewußt geworden, welches Glück Dir zu teil wird. Das sollte es Dir übrigens bei aller Bescheidenheit auch!

Liebe Grüsse

Cateye
 
Hallo Cateye,

vielen Dank für das zweite Mal Auseinanderpflücken.

Oh bitte, macht nichts, ich bin froh, hier eine Beschäftigung gefunden zu haben.


Offenbar ist es nicht nachvollziehbar, dass es noch andere Fälle außerhalb Deines Glückes gibt,........

Mir ist nur sehr bewußt geworden, welches Glück Dir zu teil wird. Das sollte es Dir übrigens bei aller Bescheidenheit auch!

Meine erlittene Hirnschädigung mit schleichender Verschlechterung (Halbseitenlähmung, epileptische Anfälle) sehe ich nicht als Glück an.


Übrigens greift die Rechtschutzversicherung nicht immer - daher gibt es manche UO, die gezwungen sind, sich häufig selbst zu vertreten. Zumal man als UO, wenn die Versicherung diese zu einem langwierigen Widerspruchsverfahren zwingen, kein Recht auf subventionierten Rechtsbeistand (durch die Rechtschutzversicherung) hat.


Eine Rechtsschutzversicherung habe und hatte ich nicht, wüsste auch nicht was ich mit solchem unnötigem Kram anfangen sollte. Ist auch nicht das Thema hier.

So wie es bei der PUV keine serielle Begutachtung gibt, gibt es bei der PUV auch kein Widerspruchsverfahren. Wir sind hier im Bereich „Private Versicherungen“, bitte hier keine Begriffe aus der „Gesetzlichen Unfallversicherung“ einbringen!

Gruß
Luise

PS: Währe schön, von Abraxas was zum Thema zu erfahren!
 
Soory die einmischung, aber was macht man denn wenn man keine Rechtschutz. hat und trotzdem vertreten werden will, z.b. für sachen bezgl. der PUV. ?
danke und nochmals tschuldigung...
Gruß Eye
 
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