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Aus Willkür zum Gutachter?

Hallo Abraxas,

der BGH hat in einem Urteil bzgl. privater Krankenversicherungen festgelegt, dass die PKV eine Offenlegungspflicht von Gutachten gegenüber dem Versicherten hat (BGH Urteil vom 11. Juni 2003 Az.: IV ZR 418/02 Rechtsnorm: VVG § 178m) Der Volltext des Urteils findet sich übrigens hier

Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass diese Entscheidung auch für andere private Versicherungen also z.B. die private Unfallversicherung gilt, bin mir jedoch nicht sicher.

Aber vielleicht ist dies ja ein möglicher Ansatzpunkt...

Gruß
Joker
 
Ja, ich glaube inzwischen auch, dass man Einblick in das Gutachten bekommen muss, wenn sich die PV bei ihrer Schadensregulierung darauf stützt. Meine Erfahrung werde ich dann hier mitteilen. Und danke für die Hinweise.
Abraxas
 
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