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Ausübung des Wahlrechts nach § 152 SGB XIV

Andreas Z.

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Nov. 2024
Beiträge
6
Hallo kann mir bitte mal jemand helfen, zu diesem Thema?
Ich habe ein Antwort schreiben vom Landesamt Soziale Entschädigung mit zwei möglichkeiten, wo man ein kreuz ins Kästchen setzt bekommen.
Ich bin jetzt 59 Jahre und beziehe eine OEG/BVG Rente.
Das hängt wohl auch mit diesem Antwortschreiben zusammen.
Da ich stark beeinträchtigt bin benötige ich dabei bitte eure hilfe.

Im ersten Kästschen steht:
Ich wähle unwiederuflich die Erbringung meiner Entschädigunggsleitungen ausschließlich nach dem neuen Recht des SGB XIV anstelle der Beseitzstandsleistungen.

Im zweiten Kästchen steht:
Ich bleibe bei den Besitzstandsleistungen und mache keinen Gebrauch von meinem Wahlrecht.

Was bedeutet dies bitte, da ich mich auch nicht mit dem Besitzstandsleitungen nicht mit aus kenne?
Da ich weder vor noch nachteile möchte, weis ich nur grob, dass ich beim ersten Kästchen etwa 12,00€ mehr bekomme.
Ich kenne mich mit Paragrafen nicht aus und kann mir bitte jemand zu diesen Thema was sagen - schreiben, da ich auch später keine Nachteile wegen den ersten oder zweiten möchte.
Mit dem Antwortschreiben habe ich noch bis anfang Dez. 24 Zeit und ich würde mich sehr auf eine baldige
Antwort freuen.
 
Hallo ich bin recht neu hier,
kann mir bitte mal jemand zu dem Thema helfen?
Und an wen kann ich mich hier in diesem Forum melden?
 
Hallo Andreas,

bitte übe Dich noch etwas in Geduld.

Ich weiß nicht wer Dir hier zu dem Thema helfen kann.

Sollte Dir niemand helfen können, dann würde ich - um eine wohl richtige und qualifizierte Aussage zu erhalten - ggf. mal ein paar Euronen
in die Hand nehmen und einen versierten RA anfragen.

Du kannst aber auch zum Landesamt Soziale Entschädigung fahren und Dich persönlich aufklären lassen.

Aber evtl. meldet sich noch ein OEG-Geschädigter - die müssten ja auch alle dieses Schreiben erhalten haben.

Ich wünsche Dir viel Erfolg zur Klärung.

Viele Grüße,

Kasandra
 
Lieber @Andreas Z. ,
eventuell kann Dir auch der Weiße Ring weiterhelfen?Auf Grund Deiner geschilderten Lebenssituation wäre es sicherlich gut, sich bei
einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Wir hatten die Thematik hier schon im Forum, damals vertrat ein User seine hochbetagten Eltern.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Hallo Kasandra,

ich möchte mich vom ganzem Herzen, bei Dir für Deine Aufrichtigen Zeilen, Antwort bedanken.

Ja meine Geduld schwächelt dabei grad so, weil ich dieses Schreiben mit dem jeweligen häkchen kreutz drin, noch im Dez. 24 abgeschickt haben muss.

Ich habe hier in diesen Forum schon, wenn ich mich nicht verkuckt habe, auch RA gesehen.
Muss ich dann diereckt auf RA klicken und dann darin mein Anliegen schreiben?

Ich danke Dir für Deine wichtigen Tipps und hoffe das sich vielleicht bald noch eine oder jemand meldet, die sich vieleicht mit dem OEG auskennen.

Kann man Landesamt wirklich fragen und entscheiden dann vielleicht nicht zu ihren gunsten, wo häkchen - kreuz zu setzen?

"Danke" für Deine Erfolg wünsche und wünsche Dir noch einen angenehmen ausklingenden Abend.

Viele Grüße,

Andreas
 
Hallo Andreas,

hier im Forum sind selber betroffene und primär keine Fachexperterten.

Aber ja, der ein oder andere RA ist hier im Forum. Unterstützt und gibt Hinweise. Natürlich muss man auch tiefergehend ein Mandat vergeben.
Muss ich dann diereckt auf RA klicken und dann darin mein Anliegen schreiben?

So funktioniert es leider hier nicht. Unser Forum hat nicht kostenfreie Verträge mit Rechtsanwälten, welche Deine Fragen kostenfrei mal ebenso beantworten.

Daher mein Hinweis, nimm mal 70/80 oder auch mal hundert Euroenen in die Hand für eine rechtsanwältliche Beratung und Aufklärung.

Oder auch sehr gut: Der Hinweis mit dem Weißen Ring!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Hallo @Andreas Z. ,
um Dir helfen zu können, muss man auch Deine Lebenssituation kennen.
Außer der etwas höheren Rente (12 Euro, wie Du schreibst) wird es sicherlich noch weitere Neuerungen im Gesetz geben.

Pauschal kann man hier selten jemanden helfen. Eventuell gibt es weitere Beratungsstellen, die Deinem Anliegen gerecht werden können.

Nach dem Unfall hast Du sicherlich Deine Interessen mit Unterstützung eines Anwaltes durchgesetzt. Warum bekommst Du Leistungen nach OEG?

Mir sind einige Leute bekannt, für die es die letzte Möglichkeit war, überhaupt staatliche Hilfe zu erhalten.

LG KS 1973
 
Hallo Andreas, wie hoch ist denn Dein GDS und bekommst Du außer der Grundrente noch BSA? Wenn ja welche Stufe?

So pauschal kann man das nämlich nicht sagen, was besser für Dich ist. Der gravierendste Unterschied liegt in der Altersrente. Im alten Recht bekommst Du diese Bezüge hier weiter, im neuen, falls Du BSA bekommst 50% vom Vergleichseinkommen. Das kann dann bedeutend weniger sein. Ich selbst habe mich deswegen fürs alte entschieden, aber das ist individuell sehr verschieden. Und ohne weitere Informationen kann man da schwer was zu sagen.

Viele Grüße!
 
Hallo Eisvogel 2021,
ich danke Aufrichtig für Deine Antwort.

Mein GDS ist damals angesetzt worden auf 100% und vom Gericht bekam ich 60%
Ich erhalte eine OEG & BVG Rente.
Was ist bitte BSA?
Ich möchte je nach häkchen - kreutz, keine vor und auch nicht schlächter gestellt werden, als jetzt.
Müsste jetzt mal in meine Unterlagen schauen, nur grob weiß ich jetzt ohne dem, dass ich entwerder mit 60J bzw. mit 65J 30,00€ mehr bekomme.
Wie ist es da mit dem zwei häkchen?
Bei dem alten (häkchen - kreuz) so wie ich bei Dir gelesen habe, soll wohl falls ich mich nicht verkuckt verlesen haben nur noch bis 2033 so bleiben?
Weißt Du da vielleicht was von?

Viele Grüße
 
Hallo Andreas,
Grob gesagt, bekommst du auf deine Besitztandsleistungen (deine gesamten Geldleistungen) 25% Zuschlag, wenn du im alten Recht bleibst. Im neuen Recht wird die Grundrente in 400 € Schritten gestaffelt bezahlt (z. B GdS 30/40 = 400 €, 50/60 = 800 €,….), aber der BSA oder weitere Leistungen (du bekommst sicher noch Ausgleichsrente) bekommen keine Zuschläge. Insofern kann man sich, wenn es nur um den finanziellen Aspekt geht ausrechnen, in welchem Recht man besser gestellt ist.
Liebe Grüße Erdbärin
 
Ich gebe dass mal zu bedenken:

Drucksache 19/14870

https://dserver.bundestag.de/btd/19/148/1914870.pdf

Zitat:

Personen, die bis zum 31. Dezember 2023 Leistungen nach dem BVG und den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, beziehen oder einen entsprechenden Antrag auf diese Leistungen gestellt haben, erhalten im Rahmen des Besitzstandsschutzes weiterhin qualitativ hochwertige Versorgungsleistungen.

Es sollte umbedingt auch die Heilbehandlung an sich beachtet werden, hier:
Bäderkuren, Versehrtenleibübungen, Orthopädie Verordnung


Heilbehandlung nach BVG oder SGB 14 ?

Gruß Impf
 
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