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Augenverletzung durch Silvester-Knaller

nrwgirl

Nutzer
Registriert seit
6 Jan. 2008
Beiträge
2
Hallo!
Habe mal eine Frage.
Mein Neffe 15 Jahre hatte meinen Sohn 10 Jahre Silvest einen Knaller ins Auge geworfen. Mein anderer Neffe 11 Jahre hatte einen Knaller der nicht angegangen war, vom Boden aufgehoben und ihm dem 15 jähigen gezeigt. Dann hatter er den Knaller ohne anzuzünden wieder weggeworfen. Der 15 jährige bat ihn, den Knaller wieder auf zu heben und ihm zu geben. Er sagte zu meinen Sohn, er solle mal gucken und zündete ihn an. Der 15 jährige warf ihn ins Auge meines Sohnes. Ich bin sofort in die Augenklinik gefahren. Die Vorkammer des Auges war mit Blut voll gelaufen, das Auge selber komplett angeschwollen, Netzhaut komplett geschürft. Das Augenlid hatte einen kleinen Riss und blutete auch. Bis jetzt kann er auf diesem Augen nichts bzw. verschwommen sehen. Leider gibt es der 15 jährige nicht zu dieses gemacht zu haben, obwohl mein Sohn und mein andere Neffe 11 Jahre diesen Vorfall so geschildert haben. Der Vater des 15 jährigen hatte es alles gesehen, aber er äußert sich nicht dazu. Was kann ich jetzt machen? Hat mein Sohn eine Chance auf Schmerzensgeld? Wer weiss in welcher Höhe es ist? Wer zahlt es? Mit dem Verursacher und den Eltern ist der Kontakt natürlich abgebrochen. Über eine Antwort wäre ich dankbar.
Gruß
nrwgirl
 
Hallo nrwgirl,

wenn eine private Haftpflicht vorhanden ist, dann könnte die die Schmerzensgeldzahlung übernehmen.

Aber wieso als erstes nach Schmerzensgeld rufen? Andere Kosten, auch die die noch entstehen können sind doch viel wichtiger und wahrscheinlich auch höher!

Und wenn der Vater des 15-Jährigen dabei war, wie sieht es mit der Aufsichtspflichtverletzung aus. Knaller sind doch erst ab 18, oder?

Strafrechtlich würde ich Anzeige erstatten und zivilrechtlich klagen, um deine Ansprüche durchzusetzen.

Vorsorglich würde ich die Gegenseite darauf hinweisen, den Unfall schnellstmöglich ihrer Haftpflichtversicherung zu melden, nicht dass diese dann aufgrund der Meldepflichtsverletzung die Zahlung verweigert.

Deinem Sohn gute Besserung.

Gruß Jens
 
Vielen Dank für deine Hilfe. Ich werde deine Ratschläge auch in die Wege leiten.
Gruß nrwgirl
 
Hallo nrwgirl,

einen RA würde ich trotzdem hinzuziehen. Der Unterlegene muss die Anwaltskosten mit übernehmen.

Um die Kosten erst mal klein zu halten, kann man beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (BHS) bekommen und sich mit diesem beim RA eine Erstberatung geben lassen. Der Beratungshilfeschein ist natürlich Einkommensabhängig, sprich wenn du gut verdienst, bekommst du evtl. keinen. Aber du bist ja für dein Kind als gesetzlicher Vertreter tätig.

Wenn du einen BHS bekommen hast unbedingt schon beim ersten Gespräch mit der Kanzlei darauf hinweisen, dass du einen BHS hast. Du musst dann beim Anwalt höchstens EUR 10,00 bezahlen, EUR 85,00 kommen dann aus der Staatskasse hinzu.

Näheres erfährst du auch auf dem Amtsgericht, wo du den Schein beantragen kannst.

Gruß Jens
 
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