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Augenverletzung durch Fremdverschulden!

nika1976

Nutzer
Registriert seit
28 Feb. 2007
Beiträge
4
Alter
47
Ort
Rahden
:mad: Mein Sohn hat am Neujahrstag 2006 einen Silvesterknaller ins Auge bekommen! Seid dem kämpfe ich mit der Versicherung des Verursachers!
Der möchte uns mit 30.000€ abspeisen!
Mein Sohn wurde von einem Heuler direkt ins Auge getroffen und er kann trotz mehreren Operationen nicht mehr auf dem Auge sehen!
Der psychische Schaden ist auch sehr groß!
Wer kann mir sagen, was ich bei so einem Fall bei der Versicherung für meinen Sohn bekommen kann?
 
Erst einmal danke für die Hilfe!
Ich muß dazu sagen, das mein Sohn damals 5 1/2 Jahre alt war!
Seid dem Unfall hat er große Probleme in seinem sozialen Verhalten und echte Schwierigkeiten in der Schule, noch dazu hat man jetzt festgestellt, das er überdurchschnittlich intelligent ist!
Er ist aber durch den Unfall sehr stark gehemmt nicht nur im normalen Unterricht, sondern auch im Sport!
Zusätzlich geht er jetzt zur Schülerhilfe und zur Psychomotorik!
Wie kann ich das am besten darlegen, um das bestmögliche für ihn rauszuholen und wie viel sollte ich beziffern?
 
Hallo Nika,

wichtig ist, dass ihr ein Feststellungsurteil für den evtl. Zukunftsschaden oder ein entsprechendes schriftliches Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers habt, mit dem er den materiellen (und immateriellen) Zukunftsschaden dem Grunde nach anerkennt.

(Habe ich von Cindy kopiert, die schreibt so perfekt.)

Gruß
Luise
 
Danke für Deine Hilfe, aber auch das habrn wir schon!
Ich weiß echt nicht weiter!
Es kann doch nicht sein, das mein Sohn mit 30.000€ abgespeist werden soll und hat dafür sein Auge für immer verloren!
Mann sollte in den USA leben, dann bräucht sich mein Sohn keine Sorgen mehr machen im späteren Leben!
Aber trotzdem nochmal danke für Deine Hilfe
 
Hallo Nika,

was wollt Ihr denn mehr als ein Feststellungsurteil für den evtl. Zukunftsschaden oder ein entsprechendes schriftliches Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers, mit dem er den materiellen (und immateriellen) Zukunftsschaden dem Grunde nach anerkennt und das schon ein Jahr nach dem Unfall – andere prozessieren deswegen 10 Jahre und länger.

So wie ich das verstehe, seid Ihr wegen der Unfallfolgen Deines Sohnes nicht akut und dringend auf Geld angewiesen. Eine Abfindungsleistung von 30.000 oder 50.000 € ist schnell ausgegeben, mit Sicherheit hat Dein Sohn in 40 Jahren nichts mehr davon.

Gruß
Luise
 
Das finde ich jetzt ein wenig frech!
Das Geld soll nicht zum ausgeben sein, sonder für die Zukunftssicherung meines Sohnes angelegt werden!
Als ob wir uns am Schaden meines Sohnes bereichern wollten!
Ich wollte lediglich wissen, wie viel ich für ihn vordern könnte!
Schönen Dank auch!
 
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