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Auftrag zur Begutachtung angeblich nicht gespeichert...!

Ingeborg!

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Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
1,210
Ort
Keine Angaben!
Guten Tag!

Ich muß einfach 'mal etwas loswerden, es wäre zu lustig, wäre es denn ein Witz!

Antrag auf Anerkennung meiner Schwerbehinderung (überwiegend durch mehrere Arbeitsunfälle verursacht) vor über einem Jahrzehnt. Rollstuhlfahrerin seit ca. zehn Jahren.

Alle 'Sozialmediziner'/Beratungsärzte (besonders der jetzige) des Versorgungsamtes und jetzt der Nachfolgebehörde ignorieren meine fachärztlicherseits nachgewiesenen Beeinträchtigungen/Behinderungen.

Nun sollte auf Nachdruck des Sozialgerichtes trotz aller Berichte und Atteste ein weiteres Gutachten stattfinden. Hierzu sollte ich meine Zustimmung zur umfänglichen Offenlegung meiner Sozialdaten (gesamte Krankenakte) geben. Habe ich gemacht, damit die Sache endlich einen Abschluß findet.

Aus gegebenem Anlaß... habe ich im Vorfeld den GA-Auftrag an den Facharzt für Neurologie im Sinne einer Akteneinsicht gem. § 25 SGB X sehen/haben wollen!

Schreibt mir eine der Sachbearbeiterinnen (gehe davon aus, daß sie das ist), daß, sofern ein schriftlicher Auftrag ergangen sei, dieser nicht elektronisch gespeichert worden sei...!
Mir demnach keine Kopie zur Verfügung gestellt werden könne...!

Beim GA: Wir, mein Ehemann und ich (immer schön einen Zeugen mitnehmen!) haben diesen Auftrag + etliche Anlagen zusammen mit einer dünnen Aktenzusammenstellung gesehen! Diese Akten konnten wir durch mitgebrachte, aktuelle Arztberichte ergänzen, man kennt das!

Beim GA selbst gab es dann noch eine Überraschung: Im Gegensatz zur geforderten Schweigepflichtentbindung mit Gesamtschau auf meine neurologischen Ausfälle gab es im Auftrag nicht den Hinweis auf die schweren Einschränkungen in Bezug auf meine Gehfähigkeit (Rollstuhl...)! Und diese sollten auch nicht in die Begutachtung mit einbezogen werden... (wurden sie aber doch, der GA sah gerade hier die Notwendigkeit!).

Kennt sich jemand mit den Standard-Programmen zur elektronischen Aktenführung aus? Ich vermute mal (und habe das bereits mit einer Sachbearbeiterin einer anderen Sozialbehörde diskutiert, die mir zustimmte), daß es nicht möglich ist, eine Akte teilweise neben der personenbezogenen Datei vorbei zu löschen. Dies wurde mir bestätigt: Soll so ein immens wichtiger Vorgang, wie es die Beauftragung zu dem wahrscheinlich entscheidenden Gutachten darstellt, aus dem Programm entfernt werden oder 'nicht gespeichert' werden, so gehörten dazu zwei Sachbearbeiter, die diesen Vorgang bestätigen müssten. Und selbst dann gäbe es im Programm einen Hinweis auf die Löschung!

Bin 'mal gespannt, wie sich die 'Untere Gesundheitsbehörde' herauswindet.


Grüße von
Ingeborg!
 
Computerfehler

Hallo Ingeborg,

vielleicht gab es einen PC-Absturz und keine zeitnahe Sicherung, sodass nur ein Teil der Akte als aktuell wieder hergestelllt wurde.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo @Rekobär!

Das hätte man mir mitteilen können, hat man aber nicht.

Die Formulierung lautete sinngemäß... 'so denn ein Anschreiben erstellt worden sei', wäre es nicht gespeichert!

Und ich wüßte es als Sachbearbeiter, wenn ich in dem ältesten unerledigten SchweB-Fall dieser Behörde einen Gutachtenauftrag erteilen und die Beweisfragen formulieren sollte. Schließlich müßte auch der Gutachter ohne einen schriftlichen Hinweis erraten, was er nun beurteilen sollte.

Hat noch jemand einen Rat? Ich rechne damit, daß ich wieder dumme Antworten von der antragsbelästigten Behörde bekomme.


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich würde Folgendes machen und zwar ab nun nur schriftlich.

Ich würde hinschreiben, dass offenbar ein Missverständnis oder Speicherfehler vorliegt.
Wenn die Daten nicht bei Behörde vorhanden seien, möge man sich bemühen um eine Kopie aus der Akte des GA, denn dort habe der Auftrag ja schriftlich vorgelegen.

Einen besseren Rat weiß ich nicht, weiß auch nicht, ob er taugt.

Viel Erfolg wünsche ich dir.
LG
 
Hallo Ingeborg,

ich finde die Idee von HWS-Schaden gut.

Irgendwo muss es ja einen GA-Auftrag geben und mit dieser Anfrage machst du den Sack zu.

Ansonsten hast Du den GA dran ohne konkrete Begutachtungsauftragung.

Auf die Spitze kannst Du es als nächstes noch treiben, dass Du die IT des Amtes in Frage stellst und an div. geeigneten Stellen vorträgst, dass die IT bzw. die Server nicht geeignet sind - Betreiber das Amt - wunderbar geeignet für die Öffentlichkeit - schlampig mit Verwaltungsakten und Dokumentation umgeht, da es sich u. U. auch um Verwaltungsakte zur Klage bezieht.

Also, IT-Sicherheit grundsätzlich nicht gegeben - dieses kann viele Ausmaße haben, z. B. Datenschutz, Ermittlung, Speicherung von persönl. Daten, etc.

Wenn das so ist und man es richtig anstellt, dann ein Skandal :)

Viele Grüße

Kasandra
 
die aussage ist natürlich blödsinn (darf man mal sagen, ist auch begründet).

es ist schon mal jeder schriftvekehr (kommunikation allgem) dokumentiert sein. dies dann auch vor allem (ironisch: ist ganz neu) auch deshalb, weil sensible daten hin- und her geschubst werden und der empfänger auf schutzmassnahmen hingewiesen werden muss, dies auch nachvollzigen werden kann und dies ggf auch durch dokumentation zu belegen ist.


gruss

Sekundant
 
Guten Morgen!

Ihr seid gut und bringt mich immer wieder auf die besten Ideen!

Danke, danke, danke!


Grüße von
Ingeborg!
 
Es geht weiter, immer weiter und: Es bleibt böse erheiternd...

Guten Morgen!

Der Gutachtenauftrag und das Gutachten des Facharztes liegen der Verwaltung seit Wochen vor!

Nicht, daß man mir diese vor einiger Zeit ausdrücklich angeforderten Aktenteile zur Kenntnisnahme (§ 25 SGB X) übersandt hätte! Dafür habe ich einen nicht überprüfbaren Bescheid unterhalb... der auszugleichenden Ausmaße meiner Behinderungen erhalten! Rollstuhlgerechtes parken ist so immer noch nicht möglich! Dafür wird wieder auf das Hauptklageverfahren hingewiesen - für die nächsten Jahre: Denk' ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht - oder so ähnlich!

Übrigens: Ein Schwerbehinderter (Krüppel wie ich) braucht KEINE Begleitung!
M.E. soll der zusehen, wie er weiterkommt und seinen Rollstuhl selber vom PKW 'runter und wieder 'raufwuchten.

Frau E. von der UGB in C.: Meine E-Mail lesen und direkt erledigen, Sie wollten mir doch 'helfen'...! Oder doch eher nicht?


Grüße von
Ingeborg!


(Jeder andere würde jetzt kotzen!)
 
Guten Tag!

Mit Hinweis auf die neue Rechtslage ab 2017:

§ 146, Abs. 3 (neu) SGB IX
(3) Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt.

So: Der versorgungsärztliche Beratungsarzt zusammen mit dem letzten Gutachter können nicht nachvollziehen, wieso ich im Rolli sitze.
Lt. Gutachten ist denen nicht klar, ob die Arthrose derart fortgeschritten ist, daß diese eine außergeöhnliche Störung der Wegefähigkeit bedingt...
Habe bereits vor über zehn Jahren nachgewiesen, daß seit der OP eine 'Knorpelglatze IV° mit stärksten Knochenschmerzen besteht! Gleichzeitig wird eine Inaktivitätsatrophie beschrieben, bei der 'sozialen Teilhabe' werden leichte Einschränkungen gesehen...!
Alle Gebiete abgedeckt...!? Es ist zwar alles sichtbar da, was meine Gehbehinderung ausmacht, ...aber alles nicht so schlimm - für Gutachter und Beratungsarzt. Gänzlich irritierend scheint es zu sein, daß ich mich noch wehren kann (...hinreichende Energie für umfangreiche Auseinandersetzungen...)!


Wie begegnet der Unfallgeschädigte so einer ignoranten Gegenseite?

Andere Behinderungen, weil für den Gesamt-GdB wichtige Gesundheitseinschränkungen wurden diesmal auch wieder komplett weggelassen, weil sie sich ebenfalls auf die Anerkennung auswirken würden!

Die unbedingt immer notwendige Begleitung (Merkzeichen 'B') wird ebenfalls nicht anerkannt!

Reicht es für die Ablehnung der grundsätzlich beantragten Anerkennung, daß sich 'versorgungsärztliche' Defizite auf ihre fehlende Vorstellungskraft (wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung/s.o.) berufen?


Grüße von
Ingeborg!
 
Liebe Ingeborg,

unbeschrieben ist der Umgang Deines VA mit Dir. Ich habe auch genügend zu berichten.

Nur mir ist wirklich nicht bewußt, warum Du ein aG für eine Knie-Arthrose Grad 4 haben möchtest.
Nunmehr ich habe diese und sicherlich auch unzählige andere Verunfallte. Natürlich auch mit Bewegungseinschränkungen und sehr starken / extremen Schmerzen.

Ich nutze keinen Rollstuhl. Ich kenne auch niemand mit Knie-Arthrose Grad 4 welcher UA-Gehstützen (bedingen kein aG) oder einen Rolli nutzen.

Demnach muss Deiner Forderung wesentlich mehr zu Grunde liegen.
Der versorgungsärztliche Beratungsarzt zusammen mit dem letzten Gutachter

Hast Du das GA vorliegen und die Stellungnahme? Wie wird alles begründet? Hattest Du beim GA eine Begleitperson dabei?

Andere Behinderungen, weil für den Gesamt-GdB wichtige Gesundheitseinschränkungen wurden diesmal auch wieder komplett weggelassen, weil sie sich ebenfalls auf die Anerkennung auswirken würden!

Einfach so weggelassen, sprich unter den Tisch fallen lassen? Oder zu gering bewertet?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Ingeborg,

natürlich reicht das nicht aus.
Ist diese Einschätzung auch an des Gericht gegangen? (siehe 1.Beitrag)
Auch beim Versorgungsamt ist es so, dass Du ein Akteneinsichtsrecht hast und Dir daraus die Zusammenhänge klar werden. Schwerbehinderung - Akteneinsicht - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de
Hattest Du wegen dem fehlenden Gutachtenauftrag mal den Datenschutz eingeschaltet? Kann bei ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln ja nicht passieren, dass wichtige Dokumente plötzlich nicht mehr vorhanden sind oder nicht gespeichert werden.

Gruß von der Seenixe
 
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