Ingeborg!
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Guten Tag!
Ich muß einfach 'mal etwas loswerden, es wäre zu lustig, wäre es denn ein Witz!
Antrag auf Anerkennung meiner Schwerbehinderung (überwiegend durch mehrere Arbeitsunfälle verursacht) vor über einem Jahrzehnt. Rollstuhlfahrerin seit ca. zehn Jahren.
Alle 'Sozialmediziner'/Beratungsärzte (besonders der jetzige) des Versorgungsamtes und jetzt der Nachfolgebehörde ignorieren meine fachärztlicherseits nachgewiesenen Beeinträchtigungen/Behinderungen.
Nun sollte auf Nachdruck des Sozialgerichtes trotz aller Berichte und Atteste ein weiteres Gutachten stattfinden. Hierzu sollte ich meine Zustimmung zur umfänglichen Offenlegung meiner Sozialdaten (gesamte Krankenakte) geben. Habe ich gemacht, damit die Sache endlich einen Abschluß findet.
Aus gegebenem Anlaß... habe ich im Vorfeld den GA-Auftrag an den Facharzt für Neurologie im Sinne einer Akteneinsicht gem. § 25 SGB X sehen/haben wollen!
Schreibt mir eine der Sachbearbeiterinnen (gehe davon aus, daß sie das ist), daß, sofern ein schriftlicher Auftrag ergangen sei, dieser nicht elektronisch gespeichert worden sei...!
Mir demnach keine Kopie zur Verfügung gestellt werden könne...!
Beim GA: Wir, mein Ehemann und ich (immer schön einen Zeugen mitnehmen!) haben diesen Auftrag + etliche Anlagen zusammen mit einer dünnen Aktenzusammenstellung gesehen! Diese Akten konnten wir durch mitgebrachte, aktuelle Arztberichte ergänzen, man kennt das!
Beim GA selbst gab es dann noch eine Überraschung: Im Gegensatz zur geforderten Schweigepflichtentbindung mit Gesamtschau auf meine neurologischen Ausfälle gab es im Auftrag nicht den Hinweis auf die schweren Einschränkungen in Bezug auf meine Gehfähigkeit (Rollstuhl...)! Und diese sollten auch nicht in die Begutachtung mit einbezogen werden... (wurden sie aber doch, der GA sah gerade hier die Notwendigkeit!).
Kennt sich jemand mit den Standard-Programmen zur elektronischen Aktenführung aus? Ich vermute mal (und habe das bereits mit einer Sachbearbeiterin einer anderen Sozialbehörde diskutiert, die mir zustimmte), daß es nicht möglich ist, eine Akte teilweise neben der personenbezogenen Datei vorbei zu löschen. Dies wurde mir bestätigt: Soll so ein immens wichtiger Vorgang, wie es die Beauftragung zu dem wahrscheinlich entscheidenden Gutachten darstellt, aus dem Programm entfernt werden oder 'nicht gespeichert' werden, so gehörten dazu zwei Sachbearbeiter, die diesen Vorgang bestätigen müssten. Und selbst dann gäbe es im Programm einen Hinweis auf die Löschung!
Bin 'mal gespannt, wie sich die 'Untere Gesundheitsbehörde' herauswindet.
Grüße von
Ingeborg!
Ich muß einfach 'mal etwas loswerden, es wäre zu lustig, wäre es denn ein Witz!
Antrag auf Anerkennung meiner Schwerbehinderung (überwiegend durch mehrere Arbeitsunfälle verursacht) vor über einem Jahrzehnt. Rollstuhlfahrerin seit ca. zehn Jahren.
Alle 'Sozialmediziner'/Beratungsärzte (besonders der jetzige) des Versorgungsamtes und jetzt der Nachfolgebehörde ignorieren meine fachärztlicherseits nachgewiesenen Beeinträchtigungen/Behinderungen.
Nun sollte auf Nachdruck des Sozialgerichtes trotz aller Berichte und Atteste ein weiteres Gutachten stattfinden. Hierzu sollte ich meine Zustimmung zur umfänglichen Offenlegung meiner Sozialdaten (gesamte Krankenakte) geben. Habe ich gemacht, damit die Sache endlich einen Abschluß findet.
Aus gegebenem Anlaß... habe ich im Vorfeld den GA-Auftrag an den Facharzt für Neurologie im Sinne einer Akteneinsicht gem. § 25 SGB X sehen/haben wollen!
Schreibt mir eine der Sachbearbeiterinnen (gehe davon aus, daß sie das ist), daß, sofern ein schriftlicher Auftrag ergangen sei, dieser nicht elektronisch gespeichert worden sei...!
Mir demnach keine Kopie zur Verfügung gestellt werden könne...!
Beim GA: Wir, mein Ehemann und ich (immer schön einen Zeugen mitnehmen!) haben diesen Auftrag + etliche Anlagen zusammen mit einer dünnen Aktenzusammenstellung gesehen! Diese Akten konnten wir durch mitgebrachte, aktuelle Arztberichte ergänzen, man kennt das!
Beim GA selbst gab es dann noch eine Überraschung: Im Gegensatz zur geforderten Schweigepflichtentbindung mit Gesamtschau auf meine neurologischen Ausfälle gab es im Auftrag nicht den Hinweis auf die schweren Einschränkungen in Bezug auf meine Gehfähigkeit (Rollstuhl...)! Und diese sollten auch nicht in die Begutachtung mit einbezogen werden... (wurden sie aber doch, der GA sah gerade hier die Notwendigkeit!).
Kennt sich jemand mit den Standard-Programmen zur elektronischen Aktenführung aus? Ich vermute mal (und habe das bereits mit einer Sachbearbeiterin einer anderen Sozialbehörde diskutiert, die mir zustimmte), daß es nicht möglich ist, eine Akte teilweise neben der personenbezogenen Datei vorbei zu löschen. Dies wurde mir bestätigt: Soll so ein immens wichtiger Vorgang, wie es die Beauftragung zu dem wahrscheinlich entscheidenden Gutachten darstellt, aus dem Programm entfernt werden oder 'nicht gespeichert' werden, so gehörten dazu zwei Sachbearbeiter, die diesen Vorgang bestätigen müssten. Und selbst dann gäbe es im Programm einen Hinweis auf die Löschung!
Bin 'mal gespannt, wie sich die 'Untere Gesundheitsbehörde' herauswindet.
Grüße von
Ingeborg!