Hallo!
Ich habe folgende Fragen
1. Unter welchen Umständen kann man die Frist verlängern, in der man entscheiden muss, ob man gegen einen Bescheid Klage einreicht? Es geht mir nicht um die Begründung, sondern tatsächlich um den Fakt als solchen. Der Grund liegt vor allem in meiner Person. Ich kann einfach nicht strukturiert in kurzer Zeit darüber nachdenken. Das triggert mich unentwegt. Das geht einfach nur häppchenweise.
2. Welche Konsequenzen hat ein Rückziehen der Klage, wenn man beim Sozialgericht klagt. Welche Kosten muss man dann tragen (Anwalt BG?). Tritt dann automatisch der Bescheid gegen den geklagt wurde in Kraft? Oder gilt der dann nicht mehr? Es könnte zB sein, dass mir die Kraft ausgeht. Kann ich das dann stoppen und quasi ungeschehen machen?
LG
Ich habe folgende Fragen
1. Unter welchen Umständen kann man die Frist verlängern, in der man entscheiden muss, ob man gegen einen Bescheid Klage einreicht? Es geht mir nicht um die Begründung, sondern tatsächlich um den Fakt als solchen. Der Grund liegt vor allem in meiner Person. Ich kann einfach nicht strukturiert in kurzer Zeit darüber nachdenken. Das triggert mich unentwegt. Das geht einfach nur häppchenweise.
2. Welche Konsequenzen hat ein Rückziehen der Klage, wenn man beim Sozialgericht klagt. Welche Kosten muss man dann tragen (Anwalt BG?). Tritt dann automatisch der Bescheid gegen den geklagt wurde in Kraft? Oder gilt der dann nicht mehr? Es könnte zB sein, dass mir die Kraft ausgeht. Kann ich das dann stoppen und quasi ungeschehen machen?
LG