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Aufschub für Widerspruch/Klageeinreichung

hella

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Juni 2014
Beiträge
423
Hallo!
Ich habe folgende Fragen

1. Unter welchen Umständen kann man die Frist verlängern, in der man entscheiden muss, ob man gegen einen Bescheid Klage einreicht? Es geht mir nicht um die Begründung, sondern tatsächlich um den Fakt als solchen. Der Grund liegt vor allem in meiner Person. Ich kann einfach nicht strukturiert in kurzer Zeit darüber nachdenken. Das triggert mich unentwegt. Das geht einfach nur häppchenweise.
2. Welche Konsequenzen hat ein Rückziehen der Klage, wenn man beim Sozialgericht klagt. Welche Kosten muss man dann tragen (Anwalt BG?). Tritt dann automatisch der Bescheid gegen den geklagt wurde in Kraft? Oder gilt der dann nicht mehr? Es könnte zB sein, dass mir die Kraft ausgeht. Kann ich das dann stoppen und quasi ungeschehen machen?
LG
 
Hallo Hella,

ich bin nun wirklich kein Experte und bitte deshalb um Expertenantworten, aber soweit ich als Laie den Ablauf verstanden habe, ...

... musst du zur Fristwahrung deine Klage noch nicht begründen, sondern nur einreichen ("um die Rechtsmittel zu wahren"). Die Begründung kann später erfolgen.

... erlangst du, wenn du eine eingereichte Klage zurückziehst, den Status als hättest du die Klage nicht eingereicht.
[Du erhältst einen Bescheid, der Bescheid enthält eine Frist in welcher Zeit "Rechtsmittel" einzulegen möglich ist. Legst du keine Rechtsmittel ein, wird der Bescheid gültig. Wenn du erst Rechtsmittel einlegst / Klage einreichst / und dann zurückziehst, ist es als hättest du dies Rechtsmittel nivht eingelegt und der Bescheid wird gültig.

... kostet dich das nix, aber da bin ich ganz unsicher.

Im www gefunden (ohne Garantie auf Richtigkeit):

Die Klage und alle Anträge im Laufe des Verfahrens können auch mündlich zur Niederschrift eines Urkundsbeamten in der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts erklärt und dort aufgenommen werden.
(Dass das stimmt, weiß ich.)​
Bei Klageerhebung sollten Sie neben dem Bescheid, gegen den Sie sich wenden, angeben, was Sie mit der Klage erreichen wollen und aus welchen Gründen Sie den Bescheid für unzutreffend halten. Wenn es Ihnen schwer fällt, eindeutig auszudrücken, was Sie mit der Klage bezwecken oder wenn Sie nicht wissen, wie Ihr Recht nachzuweisen ist, wird Ihnen das Gericht durch konkrete Fragen, die Sie beantworten sollen, behilflich sein.

Grundsätzlich genügt es jedoch auch, wenn Sie zur Wahrung der Klagefrist die Klage unter Angabe des angegriffenen Bescheides beim Sozialgericht ohne weitere Begründung einreichen. Die Klagebegründung kann später nachgereicht werden. So können Sie sich beispielsweise noch anwaltlich beraten lassen.

LG

P.S.
Ich dachte, du hast einen Anwalt? Den brauchst du doch - wegen der von dir genannten Probleme.
 
Ja, habe ich. Aber ich will das Gespräch gut vorbereiten. Alles, was ich jetzt bedenke, macht das Gespräch tiefgründiger.
Je näher der Termin des Gespräches kommt, desto mehr Zweifel kommen, was meine Belastbarkeit betrifft. Und die muss ich eine ganze Weile aufrecht erhalten.
 
Hallo Hella,

ich lese aus Deinen Zeilen Du kannst nicht mehr und bist allein!

Du musst nicht der starke Löwe / Tiger / Bär sein!

Setze Deinen Blinker und kehre in die nächste Klinik ein:

was meine Belastbarkeit betrifft. Und die muss ich eine ganze Weile aufrecht erhalten.


Laufe auf, gib Deine BG-Unfall-Nummer an und lasse Dich behandeln!

Bitte keine falsche Scharm Du solltest helfen und wurdest vielfälltig verletzt!
Du musst nicht stark sein, Du bist nun dran Hilfe und Gerechtigkeit und soziale Unterstützung
zu erfahren.

Viele Grüße

Kasandra
 
Liebe Kasandra!
Das ist sehr lieb. Ich fahre nächste Woche erst einmal in einen Miniurlaub. Mein Mann wird fast eine ganze Woche bei uns sein.
Ich würde nie in eine Klinik gehen, weil ich so viele sich bewegende Menschen nicht ertrage. Ich bin da ausgeliefert. Etwas, was ich nicht mehr aushalte. Und ich vertraue fremden Menschen nicht. Das ist wirklich problematisch, weil ich dadurch auch in kardiolog Notfällen höchst selten Hilfe aufsuche und dann auch nicht über Nacht bleibe. Das ist ein großes Arbeitsthema in der Therapie. Ich hatte neulich einen ziemlich doll gebrochenen Zeh... ich bin erst nach 5 Tagen und einer langen Therapiesitzung überhaupt zum Arzt gefahren.
Ich habe zum Glück eine gute Therapeutin. Die steht bereit für zusätzliche Stunden.
Ein Prozess ist eine hohe Dauerbelastung. Die Frage ist, ob ich das physisch und psyisch aushalte. Zu wissen, ich kann jederzeit einen Rückzieher machen, hilft mir aber.
Gute Nacht
 
Hallo Hella,

vertraust Du denn Deinem Anwalt. Denn er ist ja von berufswegen dafür da, Dir den direkten Stress mit den Behörden und dem Gericht abzunehmen.

Ich kann es durchaus nachvollziehen, dass die ganze Sache in Deinem Kopf unentwegt arbeitet. Und da Du ja persönlich betroffen bist, spielen auch Gefühle eine große Rolle. Ich merke das immer wieder, wenn ich Geschädigten und ihren Rechtsanwälten innerhalb der Gerichtsverhandlung helfe.

Erstaunlicherweise fühlen sie die Geschädigten in meiner Nähe sicherer, als in der Nähe ihrer Rechtsanwälte (so zumindest die Rückinfo einiger Geschädigter). Versuche mal die persönliche Note aus dem Prozess zu nehmen. Es ist, wie ein Spiel. Du willst etwas und die anderen wolen das Gegenteil, aber nicht, weil sie Dich persönlich nicht leiden können, sondern, weil das System so ist. Die Frage ist dann also, was kannst Du bzw. Dein Anwalt tun, um das Spiel für Dich zu entscheiden?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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