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Aufprallunfall von rückwärts

forwa

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Dez. 2018
Beiträge
7
Meine Fahrpraxis beläuft sich darauf, dass ich bereits das 4. Auto über 130.000 bis 140.000 km unfallfrei fuhr.
Im April 2018, in einer verhältnismäßig langsamen Kolonne fahrend, mußte ich (ca 35 kmh) eine Notbremsung, es blieb mir keine andere Wahl, um einen unvorsichtigen Menschen nicht zu gefährden, links in den Gegenverkehr zu rutschen war nicht möglich, rechts knapper Abstand zu den parkenden Autos.
Der nachfahrende Lenker fuhr von rückwärts in mein Auto, mit Totalschaden. Laut Polizeiprotokoll bin ich der Geschädigte. Der nachfolgende Autofahrer gab 45 - 50 kmH an.
Ich lege die Sicherheitsgurt schon automatisch an, ohne diese gibt es keine Fahrt.
Nachzuvollziehen: Durch den Aufprall von hinten, neigt sich der Kopf und Körper etwas nach vorne, wird von den Gurten wieder zurückgeholt und der Kopf auf die Nackenstütze.
Der Fuß am Bremspedal rutscht dabei ab, verkeilt sich zwischen den Pedalen kompliziert. Beim (verzweifelten) Versuch, den Fuß herauszubringen, rutscht dieser raus und drückt dabei schmerzhaft auf die Handbremse, der Schmerz ist heute noch sehr spürbar.
Die Versicherung behauptete, die Gurtstraffer hätten nicht funktioniert. Ein Sachverständiger des ÖAMTC stellte fest, in dieser geringen Geschwindigkeit und rückwärtigem Aufprall werden Gurtstraffer und Airbag nicht immer tätig.
Nun behauptet die gegnerische Versicherung das Gegenteil, ich wäre nicht angeschnallt gewesen. Wie kann ich das beweisen?
Wäre ich nicht angeschnallt gewesen, hätte es mich laut Hausverstand (!) nach vorne geschleudert, auf das Lenkrad gedrückt, bei erhöhter Geschwindigkeit sicher dann auf das Armaturenbrett bzw. gegen die Windschutzscheibe. Auch bei geringerer Geschwindigkeit wären die Folgen: Zahnverlust, Kinnverrenkung, Nasenbeinbruch, Wangenknochen und Stirnbein-Verletzungen - alles im Bereich des Gesichtes, Kopfes - aber vorne!
Ich denke, mein Hausverstand und auch das vorhandene Nachvollziehen, ist richtig.
Meine Verletzungen: Pulley-Läsion, Brustdruck, Blutergüsse, (Fotos gemacht) linke Schulterschmerzen die auf der rechten Körperseite ausstrahlen, Ödem im rechten Knie, Schocktrauma, Angst vor Autofahren. Man beharrt nun auf dem Gegenteil der ersten Behauptung. Ich sage die Tatsachen, soll ich lügen damit die Versicherung lügen, falsche Aussagen machen kann?
Ein Anwalt leitet über die Rechtsschutzversicherung meine Forderung auf Schmerzensgeld, natürlich versucht die Versicherung alles abzuschmälern. Den Zettel mit der Telefonnummer der damals vor Ort anwesenden Dame finde ich zu guter Letzt nicht.
Ich befinde ich in physikalischer Therapie, welche keine besonderen Erfolge bringt, und habe mich in eine psychologische Therapie begeben, um den Schock loszuwerden.
Hinzugefügt, wurde ich mit Rettung in ein Spital gebracht, aber solange man nicht mindestens ein Halskrause, einen sichtbaren Stock, Gips zu sehen bekommt, die Schmerzen unsichtbar sind, wird man nicht besonders behandelt und schreibt nur halbe und undeutliche Befunde. Absicht? Man behielt mich über Nacht, ein Arzt wollte auf meine Blutergüsse und Schulter während der Visite hinweisen, darauf ging man bei der Visite gar nicht ein!
Zum Essen und Trinken hätte ich gar nichts erhalten, hätte ich nicht gefragt. Um Wasser mußte ich betteln, eine Stunde darauf warten. Wenn man Schmerztabletten einnimmt, bekommt man in der Regel einen Magenschoner, auch darum mußte ich bitten, bekommen habe ich den so gut wie nie! Bei meinem Aufsuchen der Ambulanz am zweiten Tag wegen der auftretenden Schmerzen und Verletzungen wurde lediglich gefragt: wo tuts weh, ein Blickchen, das war´s!
 
Hallo forwa,

Deiner Wortwahl zu urteilen, kommst Du aus Österreich.

Also, bei einem Auffahrunfall (das gegnerische Fahrzeug fuhr auf Deins auf) bewegt sich Dein Körper inklusive Kopf zunächst einmal rückwärts. Eigentlich, um es genau zu nehmen, bleibt Dein Körper in der Lage und es wird Dir Dein Fahrsitz buchstäblich unter dem Hintern nach vorn weggeschoben. Da der Sitz eine gewisse Festigkeit hat, funktioniert er, wie ein Trampolin. Übrigens, das ganze dauert nur 0,1 s, obwohl es vielen als Ewigkeit erscheint. Durch diese Kürze der Zeit kommen auch die hohen Belastungswerte, die auf den Körper wirken, zustande.

Durch die Energiespeicherung gibt es dann den sogenannten Rebound-Effekt. Soll heißen, Fahrersitz wird mit Bewegungsnergie vollgepumpt und schleudert Deinen Körper anschließend dadurch nach vorn. Es kommt dabei darauf an, wie hoch die Energie war.

Ob ein Sicherheitsgurt in Anspruch genommen wurde, sieht man am besten bei Frontalunfällen. Dort kommt es zu einer Stoffdehnung und aufgrund der Reibungshitze zu Verschmelzungen der Fasern innerhalb des Sicherheitsgurtes. Bei Rebound-Eeffekten, wie in Deinem Fall, kann diese Erscheinung durchaus ausbleiben.

Der Front-Airbag (Fahrerseite), der im Lenkkrad untergebracht ist, wird durch einen Beschleunigungssensor ausgelöst, der sich meistens im Frontbereich des Fahrzeuges befindet. Man kann übrigens keine Rückschlüsse auf gefahrene Geschwindigkeiten aufgrund des Nichtauslösens des Airbags ziehen, da hier verschiedene Komponenten dafür die Ursache sein können.

So gab es schon schwere Unfälle bei Notrettungseinsätzen der Ärzte, wo der Frontairbag, obwohl das Auto stand, nach dem Unfall bei der Notrettung auslöste und dabei den Arzt im Rücken traf.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)

PS: Noch ein kleiner formeller Hinweis: Vergleiche mal mein Schriftbild mit Deinem. Welches ist besser zu lesen? Und, eine Anrede hilft zu erkennen, wer gemeint ist. :)
 
Hallo RekoBär,

besten Dank für Deine Informationen!
Als Entschuldigungen für mein Langes und Breites: ich bin neu hier, keine Erfahrung damit, und bei einem Erstversuch - wer ist anzusprechen? Ein Unterschied ist natürlich: Kurze Worte, langer Sinn: lange Worte, kurzer Sinn.
Ich suche einfach nach Fakten und Hinweise die mir Informationen bieten.
Von wegen "Deutsch", ja wir unterscheiden uns. Mir schmeckt´s und bei Euch "schmeckt´s lecker".
Aber der Text meinerseits ist abgeschickt, zumindest aber ohne Rechtschreibfehler, hoffe ich.
Schon alleine aus Sicherheitsgründen gibt man sich oft nicht zu erkennen. Ja ich bin ÖsterreicherIn - Frau- deswegen kann ich mich offensichtlich nicht in kurzer Form technischer Ausdrücke bedienen.

Allerdings hätte ich noch gerne zu meiner zuletzt geschilderten Version erfahren, ob diese zutrifft und zumindest annähernd richtig ist. (ohne angegurtet zu sein).

Ich bedanke mich als "forwa" und sende

beste Grüße!

P.S. Wir verstehen uns
trotzdem, es is deitsch
 
Hallo forwa,

war übrigens nicht als Kritik gemeint. Ich habe an bestimmten Begriffen heraus lesen können (Spital ist zum Beispiel so ein Begriff), woher Du stammst. Ich bin im gesamten deutschsprachigen Europa unterwegs und kenne daher die Besonderheiten der Unterschiede der deutschen Sprache in den jeweiligen Ländern. :)

Nun aber noch kurz zu Deiner Frage, was den Reboundeffekt angeht. Normalerweise kann es passieren, dass eine nicht angeschnallte Person beim Rebaund-Effekt gegen die forderen Autoteile, wie Lenkrad, Frontscheibe usw stößt und sich dabei die typischen Kontaktmarken holt.

Angeschnallte Personen, vorausgesetzt der Rebound-Effekt ist stark genug, haben meistens eine sogenannte Gurtmarke am Körper. Das heißt nicht anderes, dass sie einen blau unterlaufenden schmalen Streifen (in etwa die Breite des Gurtes) auf dem Körper haben. Durch die Kompression des Körpers werden kleine Adern unter der Haut zerdrückt und so entsteht der Abdruck am Körper.

Aber wie schon erwähnt, kommt es auf die Energie beim Rebound-Effekt an, um diese Effekte, wie im letzten Absatz beschrieben, zu erreichen.

Hast Du die Blutergüsse fotografiert bzw. fotografieren lassen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Dich, Forwa!

Ich kann leider nur aus dem -allerdings ähnlichen- deutschen Recht etwas sagen:

01
Nach Deutschem Recht hat die Versicherung die Beweislast für die Behauptung "Gurt nicht angelegt". Ein Kontakt Lenkrad/Kopf ist keine Beweis für "kein Gurt getragen", das kennen ich aus anderen Unfallanalysen.

02
"Beweislast" bedeutet: Wer sie hat, der muss den Beweis dafür liefern, dass es so ist, wie er behauptet. Die Beweislast gibt es auch im österreichsischem Recht.
Sie ist wichtig, wie wichtig, zeigt: Im Mittelalter mußte eien entsprechend angeklagte Frau beweisen, dass sie KEINE Hexe ist! Sie hatte die Beweislast - aber, verflixt, wie erfüllen?Hätte ie Anklage beweisen müssen, dass die gehext hat: Das hätte viel Holz für Hexenverbrennungen gespart.



ISLÄNDER
 
hallo forwa,

je nach lage und beschaffenheit deiner aufgelisteten verletzungen, wie

Pulley-Läsion, Brustdruck, Blutergüsse, (Fotos gemacht) linke Schulterschmerzen die auf der rechten Körperseite ausstrahlen, Ödem im rechten Knie

wird man schon darauf schliessen können, ob sie im zusammenhang mit der rückhaltefunktion möglich sind oder ob sie eben nur dann entstehen können, wenn kein gurt angelegt war.
zum zweiten, wie Rekobär schon ansprach, lässt sich auch aus dem zustand des gurtes entsprechendes ableiten. dazu muss er physikal-technisch untersucht werden, was die versicherung bei entsprechend ausreichender sicherheit ja gern veranlassen kann.
zudem wäre hilfreich, wenn personen das unmittelbar am unfallhergang anschiessende geschehen mitbekommen haben, die ggf betätigen könnten, dass ein gurt angelegt war und geöffnet werden musste. sind solche vorhanden (ggf nachfrage bei der polizei, falls unfallaufnahme erfolgte), unbedingt befragen/befragen lassen und die bestätigung schriftlich festhalten (mit unterschrift).


gruss

Sekundant
 
Servus, danke für die Erklärung, wie es gemeint ist! Österreich ist eigentlich klein, aber in den 9 Bundesländern gibt es verschiedene Dialekte. Vorarlberg: znachst bin i in Bregaz gsi (oder wie man das schreibt?) Mühlviertlerisch (Oberösterreich, wo ich aufgewachsen bin) steht man an einem Ufer der Donau, heißt es drüben bzw. herüben. Im Dialekt: ent´n und drent´n. Owi aufi umi....vüri, zruck, host des g´sehgn? Vastehst?
Aber Spaß beiseite. Danke für die aufschlußreichen Antworten.
Ja, ich habe
Hallo forwa,

war übrigens nicht als Kritik gemeint. Ich habe an bestimmten Begriffen heraus lesen können (Spital ist zum Beispiel so ein Begriff), woher Du stammst. Ich bin im gesamten deutschsprachigen Europa unterwegs und kenne daher die Besonderheiten der Unterschiede der deutschen Sprache in den jeweiligen Ländern. :)

Nun aber noch kurz zu Deiner Frage, was den Reboundeffekt angeht. Normalerweise kann es passieren, dass eine nicht angeschnallte Person beim Rebaund-Effekt gegen die forderen Autoteile, wie Lenkrad, Frontscheibe usw stößt und sich dabei die typischen Kontaktmarken holt.

Angeschnallte Personen, vorausgesetzt der Rebound-Effekt ist stark genug, haben meistens eine sogenannte Gurtmarke am Körper. Das heißt nicht anderes, dass sie einen blau unterlaufenden schmalen Streifen (in etwa die Breite des Gurtes) auf dem Körper haben. Durch die Kompression des Körpers werden kleine Adern unter der Haut zerdrückt und so entsteht der Abdruck am Körper.

Aber wie schon erwähnt, kommt es auf die Energie beim Rebound-Effekt an, um diese Effekte, wie im letzten Absatz beschrieben, zu erreichen.

Hast Du die Blutergüsse fotografiert bzw. fotografieren lassen?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)


Danke, für die geduldige Erklärung! Österreich, ein kleines Land, hat neun Bundesländer, ein jedes hat seinen Dialekt. Steht man an einem Ufer der Donau, im Dialekt "ent´n" , zum anderen Ufer sagt man "drent´n " Umi, aufi, owi, aussi und eini. Vasteh´n?

Spaß beiseite. Ja, ich habe selbst diese Stellen mit dem Mobiltelefon fotografiert und festgehalten, sonst sind diese mit der Zeit nicht mehr sichtbar. Allerdings, Beschwerden habe ich noch, vor allem an der Schulter. Ich kann etwas "durchblicken", dass ich die Gurte aufmachen wollte, das gelang mir eben nicht, weil der Fuß verkeilt war. Wäre ich nicht angeschnallt, würde mir das Gepfeife und Piepseln des Autos auf die Nerven gehen.
Die Versicherung sucht solange, bis sie Schlupflöcher findet. Im Finanzwesen tätig, weiß ich durch viele Bilanzen, auch von Versicherungen, dass man den Gewinn erhöhen möchte, weil dadurch die Gewinnausschüttungen an die Manager und Thronsitzer höher ausfallen, auch wenn die Steuern noch so drücken. Deshalb spart man ein wo es möglich ist.
Die Sache dauert schon lange genug, bis ein medizinischer Gutachter beauftragt wird. Damit heilt eventuell so manche Verletzung bis zur Unsichtbarkeit aus, damit hat sich´s. Dann macht der Mediziner Streicheleinheiten, läßt man kein Laut hören, es tut nichts weh! Sagt man etwas, ist es Theater.
Das Schocktrauma hält mich noch etwas fest.
Ich überlege, ob ich selbst auch der Versicherung gegenüber Initiative zeigen soll. Alle möglichen Informationen und Argumente, von Sachverständigen des ÖAMTC, Autowerkstätten, Artikel aus dem Google, Internet, die Fotos übermitteln soll. Dem Antwalt zur Gänze überlassen, schweigen?
Ich wünsche schönen Abend
Forwa
hallo forwa,

je nach lage und beschaffenheit deiner aufgelisteten verletzungen, wie



wird man schon darauf schliessen können, ob sie im zusammenhang mit der rückhaltefunktion möglich sind oder ob sie eben nur dann entstehen können, wenn kein gurt angelegt war.
zum zweiten, wie Rekobär schon ansprach, lässt sich auch aus dem zustand des gurtes entsprechendes ableiten. dazu muss er physikal-technisch untersucht werden, was die versicherung bei entsprechend ausreichender sicherheit ja gern veranlassen kann.
zudem wäre hilfreich, wenn personen das unmittelbar am unfallhergang anschiessende geschehen mitbekommen haben, die ggf betätigen könnten, dass ein gurt angelegt war und geöffnet werden musste. sind solche vorhanden (ggf nachfrage bei der polizei, falls unfallaufnahme erfolgte), unbedingt befragen/befragen lassen und die bestätigung schriftlich festhalten (mit unterschrift).


gruss

Sekundant
 
hallo forwa,

du solltest dem RA zuarbeiten und dich auf eine Klage gut vorzubereiten.

MFG Marima
 
Hallo forwa,

lege mal Deinem RA das Buch "Schwarzbuch Versicherungen" ans Herz.

Schwarzbuch Versicherungen

Ist bei Euch erschienen. Da komme ich übrigens auch vor in Verbindung mit dem Fall Rosina Toth. Das Buch könnte insofern hilfreich sein, um eine entsprechende Strategie für Deinen RA zu entwickeln, wie er trotz der Schwierigkeiten letztendlich doch zum Ziel kommt und die Regulierung für Dich ein gutes Ende nimmt.


Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo RekoBär,

danke für die Informationen! Das werde ich mir besorgen! Ich bin natürlich froh, wenn alles erledigt ist.
Ich möchte natürlich auch selbst Initiative ergreifen, das Stillsein liegt mir nicht und nur abwarten, deshalb überlege ich, ob man nicht von sich aus einige Angaben und Ansichten mitteilen sollte.
Ein Anwalt hat lediglich größere Aufträge, da ist man u.U. ein kleiner Fisch.
Herzliche Grüße ! Forwa

hallo forwa,

du solltest dem RA zuarbeiten und dich auf eine Klage gut vorzubereiten.

MFG Marima

Hallo Marima, danke für die Motivation! Der RA hat die Klage schon längst eingereicht!
Die Versicherungen lassen sich Zeit, weil dann vielleicht doch schon alle Verletzungen "dahin" sind und nicht mehr viel zu merken ist.
Ich überlege nur, ob ich nicht selber eine Initiative ergreifen und der Versicherung selbst etwas schreiben soll.

LG Forwa
 
Hallo,

das würde ich nicht tun, weil es der Gegenseite nur Argumente in die Hand spielt, die sie gegen Dich einsetzen werden.
Wenn man einen RA hat, dann hat der auch die Kommunikation zu führen. Dafür bekommt er schließlich sein Geld.

Gruß von der Seenixe
 
Danke! Das bestärkt mich jetzt, habe ich doch zu Recht dieses Vorhaben immer verschoben.
Ich lasse die Zeit arbeiten, genau!

Gruß von Forwa
 
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