Meine Fahrpraxis beläuft sich darauf, dass ich bereits das 4. Auto über 130.000 bis 140.000 km unfallfrei fuhr.
Im April 2018, in einer verhältnismäßig langsamen Kolonne fahrend, mußte ich (ca 35 kmh) eine Notbremsung, es blieb mir keine andere Wahl, um einen unvorsichtigen Menschen nicht zu gefährden, links in den Gegenverkehr zu rutschen war nicht möglich, rechts knapper Abstand zu den parkenden Autos.
Der nachfahrende Lenker fuhr von rückwärts in mein Auto, mit Totalschaden. Laut Polizeiprotokoll bin ich der Geschädigte. Der nachfolgende Autofahrer gab 45 - 50 kmH an.
Ich lege die Sicherheitsgurt schon automatisch an, ohne diese gibt es keine Fahrt.
Nachzuvollziehen: Durch den Aufprall von hinten, neigt sich der Kopf und Körper etwas nach vorne, wird von den Gurten wieder zurückgeholt und der Kopf auf die Nackenstütze.
Der Fuß am Bremspedal rutscht dabei ab, verkeilt sich zwischen den Pedalen kompliziert. Beim (verzweifelten) Versuch, den Fuß herauszubringen, rutscht dieser raus und drückt dabei schmerzhaft auf die Handbremse, der Schmerz ist heute noch sehr spürbar.
Die Versicherung behauptete, die Gurtstraffer hätten nicht funktioniert. Ein Sachverständiger des ÖAMTC stellte fest, in dieser geringen Geschwindigkeit und rückwärtigem Aufprall werden Gurtstraffer und Airbag nicht immer tätig.
Nun behauptet die gegnerische Versicherung das Gegenteil, ich wäre nicht angeschnallt gewesen. Wie kann ich das beweisen?
Wäre ich nicht angeschnallt gewesen, hätte es mich laut Hausverstand (!) nach vorne geschleudert, auf das Lenkrad gedrückt, bei erhöhter Geschwindigkeit sicher dann auf das Armaturenbrett bzw. gegen die Windschutzscheibe. Auch bei geringerer Geschwindigkeit wären die Folgen: Zahnverlust, Kinnverrenkung, Nasenbeinbruch, Wangenknochen und Stirnbein-Verletzungen - alles im Bereich des Gesichtes, Kopfes - aber vorne!
Ich denke, mein Hausverstand und auch das vorhandene Nachvollziehen, ist richtig.
Meine Verletzungen: Pulley-Läsion, Brustdruck, Blutergüsse, (Fotos gemacht) linke Schulterschmerzen die auf der rechten Körperseite ausstrahlen, Ödem im rechten Knie, Schocktrauma, Angst vor Autofahren. Man beharrt nun auf dem Gegenteil der ersten Behauptung. Ich sage die Tatsachen, soll ich lügen damit die Versicherung lügen, falsche Aussagen machen kann?
Ein Anwalt leitet über die Rechtsschutzversicherung meine Forderung auf Schmerzensgeld, natürlich versucht die Versicherung alles abzuschmälern. Den Zettel mit der Telefonnummer der damals vor Ort anwesenden Dame finde ich zu guter Letzt nicht.
Ich befinde ich in physikalischer Therapie, welche keine besonderen Erfolge bringt, und habe mich in eine psychologische Therapie begeben, um den Schock loszuwerden.
Hinzugefügt, wurde ich mit Rettung in ein Spital gebracht, aber solange man nicht mindestens ein Halskrause, einen sichtbaren Stock, Gips zu sehen bekommt, die Schmerzen unsichtbar sind, wird man nicht besonders behandelt und schreibt nur halbe und undeutliche Befunde. Absicht? Man behielt mich über Nacht, ein Arzt wollte auf meine Blutergüsse und Schulter während der Visite hinweisen, darauf ging man bei der Visite gar nicht ein!
Zum Essen und Trinken hätte ich gar nichts erhalten, hätte ich nicht gefragt. Um Wasser mußte ich betteln, eine Stunde darauf warten. Wenn man Schmerztabletten einnimmt, bekommt man in der Regel einen Magenschoner, auch darum mußte ich bitten, bekommen habe ich den so gut wie nie! Bei meinem Aufsuchen der Ambulanz am zweiten Tag wegen der auftretenden Schmerzen und Verletzungen wurde lediglich gefragt: wo tuts weh, ein Blickchen, das war´s!
Im April 2018, in einer verhältnismäßig langsamen Kolonne fahrend, mußte ich (ca 35 kmh) eine Notbremsung, es blieb mir keine andere Wahl, um einen unvorsichtigen Menschen nicht zu gefährden, links in den Gegenverkehr zu rutschen war nicht möglich, rechts knapper Abstand zu den parkenden Autos.
Der nachfahrende Lenker fuhr von rückwärts in mein Auto, mit Totalschaden. Laut Polizeiprotokoll bin ich der Geschädigte. Der nachfolgende Autofahrer gab 45 - 50 kmH an.
Ich lege die Sicherheitsgurt schon automatisch an, ohne diese gibt es keine Fahrt.
Nachzuvollziehen: Durch den Aufprall von hinten, neigt sich der Kopf und Körper etwas nach vorne, wird von den Gurten wieder zurückgeholt und der Kopf auf die Nackenstütze.
Der Fuß am Bremspedal rutscht dabei ab, verkeilt sich zwischen den Pedalen kompliziert. Beim (verzweifelten) Versuch, den Fuß herauszubringen, rutscht dieser raus und drückt dabei schmerzhaft auf die Handbremse, der Schmerz ist heute noch sehr spürbar.
Die Versicherung behauptete, die Gurtstraffer hätten nicht funktioniert. Ein Sachverständiger des ÖAMTC stellte fest, in dieser geringen Geschwindigkeit und rückwärtigem Aufprall werden Gurtstraffer und Airbag nicht immer tätig.
Nun behauptet die gegnerische Versicherung das Gegenteil, ich wäre nicht angeschnallt gewesen. Wie kann ich das beweisen?
Wäre ich nicht angeschnallt gewesen, hätte es mich laut Hausverstand (!) nach vorne geschleudert, auf das Lenkrad gedrückt, bei erhöhter Geschwindigkeit sicher dann auf das Armaturenbrett bzw. gegen die Windschutzscheibe. Auch bei geringerer Geschwindigkeit wären die Folgen: Zahnverlust, Kinnverrenkung, Nasenbeinbruch, Wangenknochen und Stirnbein-Verletzungen - alles im Bereich des Gesichtes, Kopfes - aber vorne!
Ich denke, mein Hausverstand und auch das vorhandene Nachvollziehen, ist richtig.
Meine Verletzungen: Pulley-Läsion, Brustdruck, Blutergüsse, (Fotos gemacht) linke Schulterschmerzen die auf der rechten Körperseite ausstrahlen, Ödem im rechten Knie, Schocktrauma, Angst vor Autofahren. Man beharrt nun auf dem Gegenteil der ersten Behauptung. Ich sage die Tatsachen, soll ich lügen damit die Versicherung lügen, falsche Aussagen machen kann?
Ein Anwalt leitet über die Rechtsschutzversicherung meine Forderung auf Schmerzensgeld, natürlich versucht die Versicherung alles abzuschmälern. Den Zettel mit der Telefonnummer der damals vor Ort anwesenden Dame finde ich zu guter Letzt nicht.
Ich befinde ich in physikalischer Therapie, welche keine besonderen Erfolge bringt, und habe mich in eine psychologische Therapie begeben, um den Schock loszuwerden.
Hinzugefügt, wurde ich mit Rettung in ein Spital gebracht, aber solange man nicht mindestens ein Halskrause, einen sichtbaren Stock, Gips zu sehen bekommt, die Schmerzen unsichtbar sind, wird man nicht besonders behandelt und schreibt nur halbe und undeutliche Befunde. Absicht? Man behielt mich über Nacht, ein Arzt wollte auf meine Blutergüsse und Schulter während der Visite hinweisen, darauf ging man bei der Visite gar nicht ein!
Zum Essen und Trinken hätte ich gar nichts erhalten, hätte ich nicht gefragt. Um Wasser mußte ich betteln, eine Stunde darauf warten. Wenn man Schmerztabletten einnimmt, bekommt man in der Regel einen Magenschoner, auch darum mußte ich bitten, bekommen habe ich den so gut wie nie! Bei meinem Aufsuchen der Ambulanz am zweiten Tag wegen der auftretenden Schmerzen und Verletzungen wurde lediglich gefragt: wo tuts weh, ein Blickchen, das war´s!