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Aufprallunfall von rückwärts

Hallo forwa,

nehme auf keinen Fall mit der Gegenseite Kontakt auf und nichts hinschicken !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gibt es schon einen Gerichtstermin oder warst schon beim gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Sind alle relevanten Unterlagen über deinen RA ans Gericht geschickt worden, nur diese Unterlagen kann der Gutachter verwenden.

Und die Versicherung kann sich keine Zeit lassen, bei Gericht gibt es Fristen.

Ich gehe ins 14. Jahr.

MDG Marima
 
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei der KFZ-VS inkludiert, aufgrund dieser die Sache einem Anwalt übergeben.
Für mich hat es einfach den Eindruck, es geht zu langsam.
Vor allem beschäftigt mich aber die falsche Behauptung, ich wäre nicht angeschnallt gewesen, sehr. Und das ohne Beweise. Sich anzugurten ist für mich schon automatisch und Macht der Gewohnheit.
Wäre ich nicht angegurtet gewesen, hätte ich Verletzungen im Gesicht.
Der Anwalt hat schon eine Klage eingereicht.

Danke für den Ratschlag.
LG Forwa
 
Hallo Forwa,

auch bei Euch in Österreich gilt der Grundsatz, bestreitet bzw. behauptet die gegenerische Versicherung das Gegenteil, muss sie es beweisen. Also, einfaches Bestreiten reicht nicht.

Ich weiß zwar, dass sich manche Richter bei Euch aufschwingen, selbst sich als Sachverständige zu bezeichnen (so war es beispielsweise im Fall Rosina Toth), letztendlich wird dies rechtlich aber nicht standhalten. Notfalls musst Du in Berufung gehen, wenn das Endurteil der ersten Instanz gegen dich spricht.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Servus Rekobär,

danke für geduldige Informationen, ich habe wirklich in meiner Fahrpraxis noch keine Erfahrung in einer solchen Angelegenheit und hoffe, es sei mir eine solche weiterhin erspart. Hier muss ich eben durch, die Versicherung wartet lange Zeit, dann hat der gerichtliche Medicus den Eindruck, man sehe "eh" schon bestens aus.
An und für sich hat meistens der rückfahrende Lenker schuld.
Vor allem halten sich womöglich die Gewinnausschüttungen für die Manager der Versicherungen in einer beträchtlichen Höhe, wenn 2018 noch keine Auszahlung an mich erfolgen muss, das wäre in solchem Fall eine Senkung des Gewinnes.

Beste Grüße
Forwa
 
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