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Aufprallgeschwindigkeit

mystic-v

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3 Sep. 2013
Beiträge
240
Hallo zusammen,

was mich mal interessieren würde:

ein Pkw fährt mit 150kmh auf einen langsameren Pkw mit 70kmh auf.

Macht es einen Unterschied wenn ein Pkw mit 70kmh auf einen stehenden Pkw auffährt?

Ich meine die Kräfte die auf den Fahrer wirken.

Vielen Dank
mystic-v
 
Unterschied ?

Hallo mystic-v,

die Frage kann ich Dir auch aus dem Urlaub heraus beantworten.

Wenn ein Fahrzeug mit 150 km/h auf ein davor mit 70 km/h fahrendes Fahrzeug fährt, erfolgt die Kollision mit einer sogenannten Differenzgeschwindigkeit von 80 km/h. (150 km/h minus 70 km/h = 80 km/h).

Von der Differenzgeschwindigkeit her gesehen ist das tatsächlich so, als würde der Pkw mit 80 km/h auf ein davor stehendes Fahrzeug auffahren.

Allerdings muss bei einem stehenden Fahrzeug der Anfangsrollwiderstand überwunden werden. Es ist also damit zu rechnen, dass die Deformation etwas stärker ausfällt, als bei einem Pkw, dass bereits in Bewegung ist, auch, wenn das bestimmte SV-Kollegen anders sehen.

Für die Berechnung der auftretenden Kräfte (Kräfte, die auf das Fahrzeug wirken und Kräfte die auf den Kopf-Hals-Bereich wirken), sind zwei entscheidene Faktoren zu beachten: a) Gewicht beider Fahrzeuge, b) Berechnete Beschleunigung durch die Kollision.

Weiterhin entscheidend ist die Insassenbewegung für die weiter gehenden Beurteilung, was die Verletzungen angeht. Die Insassenbewegung wiederum ist ebenfalls von mehreren Fahrtoren abhängig. (Kollisionsrichtung, Sitzhaltung, Sitzbeschaffenheit usw.)

Hier gibt es also einiges zu beachten.

Herzliche Grüße aus dem sonnigen Costa Calma (Fuerteventura) vom RekoBär :)
 
Hallo mystic-v,

die Frage kann ich Dir auch aus dem Urlaub heraus beantworten.



Allerdings muss bei einem stehenden Fahrzeug der Anfangsrollwiderstand überwunden werden. Es ist also damit zu rechnen, dass die Deformation etwas stärker ausfällt, als bei einem Pkw, dass bereits in Bewegung ist, auch, wenn das bestimmte SV-Kollegen anders sehen.

Für die Berechnung der auftretenden Kräfte (Kräfte, die auf das Fahrzeug wirken und Kräfte die auf den Kopf-Hals-Bereich wirken), sind zwei entscheidene Faktoren zu beachten: a) Gewicht beider Fahrzeuge, b) Berechnete Beschleunigung durch die Kollision.


Herzliche Grüße aus dem sonnigen Costa Calma (Fuerteventura) vom RekoBär :)

Vielen Dank RekoBär du bist der beste:)

zu a) Mein Fahrzeug Sprinter und der erste Auffahrende ebenfalls ein Sprinter, der zweite war ein BMW Mini

zu b) Beim ersten Schlag war die Beschleunigung auf 75kmH, beim zweiten innerhalb 1,5Sekunden von 75kmH auf 78kmH

Hatte einen digitalen Tachographen im Auto:)

Einen schönen Urlaub
Gruß aus dem kalten regnerischen Niederbayern
mystic-v
 
Hallo Rekobär,

erstmal, so vermute ich mal, einen schönen sonnigen Urlaub ;).

Ich hab da auch mal eine Frage an Dich, seitlicher Anprall im Bereich Reifen mit ca. 70 bis 80 km/h ca. 90 Grad Winkel (nicht bekannter Kleinwagen).
Gestossenens Fahrzeug ist beim Losfahren (aus dem Stand) und wird durch den Zusammenprall um ca. 90 Grad gedreht und steht ca. 7 Meter weg vom Anprallpunkt- Seitenairbags lösen aus (BMW1).
Angegurtet, extreme Gurtmarke am li. Hals und Bauch.

Laut medizinischem Gutachter (kein Schreibfehler) ist das einem geringfügigen Heckanprall gleichzusetzen.
Es wird ein Schleudertrauma unterstellt, obwohl die Person mit SHT (retrograder Amnesie u.s.w.) und Polytrauma wohl mit Hubschrauber ins Krankenhaus kommt (ohne HWS-Schmerzen) und die Schädigung der rechten Schulter wäre degenerativ, da Schadenereignis nicht für die Schädigung spräche.

Was sagst Du dazu? :eek:

Wir werden wohl innerhalb der nächsten Monate auf Dich zukommen, wenn das Spiel so weiter geht.

LG Rajo
 
Hi,

also ich habe im net gelesen,wenn ein Fahrzeug mit 50 km/h auf ein stehendes Fahrzeug am Heck aufprallt, dann entwickelt das angestoßene Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 30 km/h.

Also bei meiner Mum war das so: ihr Auto wurde, trotz angezogener Handbremse, ca. 2-3 m vorgeschoben. Sie sagt, daß sie das aufkommen auf dem Boden ganz deutlich gespürt hätte. Es hätte sich angefühlt,als ob man über eine Sprungschanze fährt,also kurz in der Luft ist und einen harten Aufprall am Boden hat.
Sie hatte ihre linke Hand am Steuer zur Weiterfahrt bereit.

In der Uniklinik in der sie lag,waren mehrer Unfälle durch Heckaufprall und die Fahrerinnen hatten alle dasselbe Verletzungsbild...u.a. Linke Schulter.

Wäre doch interessant,wievielen Unfallopfern es genauso oder ähnlich erging.

GlG
für nessa
 
@nessa

hatte u. a. auch massive Probleme mit der linken Schulter

Vom den "Aufprallen" kann ich nichts berichten da gingen mir sofort die Lichter aus. Es machte meiner Erinnerung nach einmal Bumms

Gruß mystic-v
 
seitlicher Treffer

Hallo Rajo1967,

ein seitlicher Anstoß, mit nachfolgender Drehbewegung ist komplett anders zu betrachten, als ein Auffahrunfall.

Ich habe schon öfter medizinische Gutachten gelesen, bei denen die Mediziner versucht haben, technische Betrachtungen anzustellen. Fazit: Schuster bleib bei Deinen Leisten. Ich stelle schließlich auch keine medizinischen Betrachtungen an und das aus gutem Grunde.

In Deinem Fall kann man das medizinische Gutachten, zumindest, was die technische Aussage angeht, ganz gut angreifen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

vielen Dank für Deine Antwort. Bitte schicke mir mal Deine Kontaktdaten per PN.
Ich kenne zwar Deine Homepage, habe sie aber nicht gespeichert.

Wie der Zufall es will kam heute der ablehnende Bescheid der BG.
Es ist echt ein Witz, was sich dort medizinisch und unfalltechnisch zusammen geschustert wird.
Wir gehen natürlich erstmal in Widerspruch.

Vom Notarzt mit SHT Grad I (retrograde Amnesie, einseitige Bewegungsverlangsamung, Kopfschmerzen und Sehstörungen) und Polytrauma ins Krankenhaus eingeliefert. Neurologisch wird 4 Wochen nach dem Unfall eine Halbseitenstörung links mit Ausschluss einer Wibelsäulenverletzung diagnostiziert / contusio cerebri mit kompletter Halbseitenstörung und Bewegungsverlangsamung (mit Obstipation) und dieser Neurologe kannte meine Frau auf Grund der vorbestehenden Polyneuropathie.
Vom D-Arzt wird dann ein Schleudertrauma draus gemacht :mad:(obwohl in der ganzen Krankenhausdoku nur einmal Schmerzen im HWS-Bereich /Gurtmarke dokumetiert sind) und ein paar Wochen später wird der rechte Arm so schlimm, das sie ihn kaum noch bewegen kann (links hatten die Seitenairbags ausgelöst, Lenkrad nicht) - bis heute und daraus wird dann ein degenerativer Schaden gemacht, obwohl mit dem Schultergelenk und dem Arm nie etwas war.

Dann gehts für uns wohl in eine neue Runde :(

LG Rajo
 
Danke, hab jetzt Deine Webseite abgespeichert.

das läuft uns ja nicht weg. Wir haben ja jetzt 4 Wochen Zeit für den Widerspruch zum absenden und dann schauen wir mal weiter.

LG Rajo
 
Hallo Rekobär,

Ich habe da mal eine Frage an Dich: ich habe eben Rajos Unfallmechanismus gelesen, der so ähnlich war, wie meiner:

Ich bin angeschnallt mit meinem Fiat 500 ca 70-80km/h gefahren, der Unfallverursacher ist aus dem Stand von rechts (er wollte links abbiegen) mir vors Auto. Habe noch eine Vollbremsung versucht, hat nicht gereicht. Sein Auto (Citroën xsara) wurde um 90grad gedreht und stand einige Meter weiter weg. Seine Front und Seitenairbags haben ausgelöst. Bei mir kein einziger Airbag!
Bei seinem Fahrzeug hat der Aufprall die Hinterachse gebrochen. Beide Autos Totalschaden.
Jetzt wirft mir die Versicherung einen Bagatellunfall vor, weil meine Airbags nicht ausgelöst haben. Wie kann das sein? Bin da nicht technisch versiert genug.
Und wie wird die Insassenbelastung in G ermittelt? Das möchte die Versicherung jetzt nämlich wissen.

Hoffe du kannst mir helfen.
LG antimonit
 
"g"

Hallo antimonit,

ein "g" steht für eine Erdbeschleunigung, die mit einem konkreten Wert definiert ist, nämlich mit 9,81 m/s².

Aus der Aufprallgeschwindigkeit Deines Fahrzeuges und unter Berücksichtigung der beiden Fahrzeuggewichte errechnet sich für Dein Fahrzeug die sogenannte kollisionsbedingte Differenzgeschwindigkeit in m/s bzw. km/h.

Dividiert man nun die kollisionsbedingte Differenzgeschwindigkeit mit einer Stoßzeit von 0,05 bis 0,1 s, so erhält man die aufgetretende mittlere Beschleunigung in m/s².

Diesen Wert durch 9,81 m/s² dividieren und Du erhälst die Anzahl "g", die gewirkt hat.

Eigentlich ganz einfach, wenn da nicht die Erfassung des Unfalls mit Unfallablauf mit den einzelnen Abschnitten wäre, die man im Vorfeld vornehmen muss, sonst nützt nämlich die ganze Berechnung nichts.

Übrigens, dass Airbags nicht aufgehen, kann mehrere Ursachen haben.

Eine kleine Aufprallgeschwindigkeit daraus zu schließen, ist typisches Versicherungsdenken, entweder begründet aus physikalisch-technischer Ahnungslosigkeit oder einfach nur aus Ignoranz.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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