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Aufprallgeschwindigkeit

Hallo Rekobär,

ich hab das jetzt mal für meine Frau auch durchgerechnet, weil es mich interessiert und da komme ich auf ca. 4 G (ungebremster Aufprall mit 70 km/h) oder sind das eher 40 G?

Da ist es echt ein Wunder :) (die sonstigen Quer- und Rotationsbeschleunigungen aussen vor gelassen).

Du bist Gold wert...

LG Rajo
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rekobär,

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!
Aber diese Rekonstruktion der "unfallabschnitte" anhand ein paar Fotos nach Jahren ist doch nicht so einfach oder? Wie kann ich mir vorstellen dass das abläuft? Der Polizeibericht jedenfalls ist sehr sparsam weil die Schuldfrage klar war. Zumal meine Bremsspur teilweise mit Ölbindemittel bedeckt war, da mein Auto durch den Aufprall Öl verloren hat.

Hoffe die Frage ist nicht zu ausführlich und sprengt den Rahmen.

LG Antimonit
 
Hallo Rajo und antimonit,

habe hier eine ganz interessante Diskussion wg. der Airbags gefunden - vielleicht forscht ihr in diese Richtung mal weiter.

Angeblich gehen die Airbags nicht unbedingt auf, wenn es nicht zu einem Frontalaufprall kommt, sondern wenn es eine "schräge" Aufprallrichtugn gibt:

http://www.autoplenum.de/Antworten/D/42582/Airbags-oeffnen-nicht-bei-schweren-Unfall-.html

Vielleicht gibt euch das einen neuen Ansatz und vielleicht gibt es da so den einen oder anderen Spezialisten :rolleyes: der euch da weiter helfen kann?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

Der Link ist sehr interessant, danke! Ich bin ja auch nicht frontal kollidiert sondern mit dem linken vorderen Bereich, der andere ist ja schräg vor mir rum.
Allerdings hätte ich meinen Knieairbag gut brauchen können, bin mit beiden Knien ins Armaturenbrett geflogen :(
Aber mein Auto wurde genauso wie im Video nach rechts rausgedreht.
Bin wirklich auf das technische Gutachten gespannt.
Angefühlt hat sich das jedenfalls als wenn jemand nen Hammer auf meinen Brustkorb haut :( so viel zum Thema Insassenbelastung ;)

LG Antimonit
 
Unfallrekonstruktion

Hallo antimonit,

hier hast Du einen Link zum Schnökern, was die Rekonstruktion der Unfallabschnitte angeht:

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Mein ältester Unfall, den ich bisher rekonstruiert habe, war von 1964. Gott sei Dank war noch eine Kopie der Akte vorhanden.

Ich bin Praktiker und fahre grundsätzlich zum Unfallort hin, egal, wie lange der Unfall her war und wo sich der Unfallort befindet (Umbauten der Unfallstelle mit recherchiert). Anhand von Fotos, wenn es denn welche gibt, kann ich anhand von markanten Punkten die Endstellung der Fahrzeuge identifizieren.

Das ist insoweit sehr hilfreich, da dadurch auch der Kollisionsort eingegrenzt werden kann und daraus wiederrum die Auslaufstrecke erkennbar ist.

Und das wiederum dient dann per Rückwärtsrechnung der Ermittlung der geforderten Werte.

Übrigens sagen die G-Werte allein noch nichts aus. Erst die Berechnung der aufgetrenden Kräfte lassen erahnen, was der Unfall an Verletzungen zur Folge hatte.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
70 km/h

Hallo Rajo1967,

es kommt darauf an, welche Restgeschwindigkeit Deine Frau nach der Kollision noch hatte. Wenn diese 0 km/h gewesen war, dann wären es 194,44 m/s² bzw. ca. 20 g bei einer Stoßzeit von 0,1 s und ca. 40 g bei einer Stoßzeit von o,o5 s.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

sie saß ja im gestoßenen Fahrzeug, hatte somit die Beschleunigungsdifferenz von der Seite (so ca. 90 Grad), bekam den Stoß mit ca. 70 km/h von der Seite.

Somit dürften das von meiner Seite geschätzt ca. 20 g gewesen sein (Größe Renault Clio gegen 1er BMW - meine Frau).

Aber wie gesagt, da zerbreche ich mir nicht so sehr den Kopf im Moment ich weiß ja wo ich Dich finde ;) und bis dahin haben wir auch einen Teil der aktuell laufenden Verfahren hoffentlich abgeschlossen (- vom Verkehrsunfall unabhängig)

LG Rajo
 
Hallo miteinander,

ich finde die Diskussion um die "g" sehr interessant. Ich suche hier handfestes Material! Die Ärzte ignorieren mein biomechanisches Gutachten bzw. sagen, dass es zu subjektiven Beschwerden kommen kann, die Sitze aber im Vergleich zum Autoscootertest wesentlich besser seien. Außerdem bekam ich den Hinweis, dass ein biomechanisches Gutachten nicht notwendig gewesen sei. Dies obwohl "Zusammenhangsgutachten" erstellt wurden.

Weiß hier jemand einen Rat bzw. weiter. Hat jemand bereits ein biomechanisches Gutachten erstellen lassen? Wie habt ihr argumentiert? Was sagt die BG, die Ärzte, die Gutachter, das Gericht?

Wäre für jede - bitte fundierte Hilfe (zur schriftlichen Argumentation) - froh, da es mir gerade "an die Wand zu fahren" droht. Gutachten sind in Planung, nur so brauche ich das biomechanische Gutachten im Moment nicht vorzulegen....... weil es keinen interessiert bzw. hiermit eine Harmlosigkeit konstruiert wird.

Hat jemand Urteile hierzu oder fundierte Literatur?

Viele Grüße

Shammy
 
Keine Harmlosigkeit

Hallo Shammy,

Dein Biomechnisches Gutachten zeigt alles andere als Harmlosigkeit und das sollten die zuständigen medizinischen SV-Kollegen und Versicherungssachbearbeiter auch endlich mal zur Kenntnis nehmen.

Es ist grenzt schon an permanenter Ignoranz, wie die Schwere Deines Unfalls versucht wird unter den Teppich zu kehren, trotz eindeutiger Spuren an Deinem Fahrzeug.

Was Du brauchst ist ein Rechtsanwalt, der Mumm und Biss hat.

Alles andere führt, so traurig es auch ist, ins Leere.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Dein Biomechnisches Gutachten zeigt alles andere als Harmlosigkeit und das sollten die zuständigen medizinischen SV-Kollegen und Versicherungssachbearbeiter auch endlich mal zur Kenntnis nehmen.

Hallo Reko,
warum sollten sie:rolleyes:
würde sie doch nur Geld kosten :D
Und die meisten Sachverständigen und Versicherungsmitarbeiter leben davon das sie ihrem Arbeitgeber Geld einsparen :mad:

VH DH
 
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