wer kennt, welche Daten vorliegen müssen, um die Aufprallgeschwindigkeit per gerichtl. Auftrag zu ermitteln?
kurz zum Inhalt meiner Frage:
aus meinem Gerichtsurteil habe ich entnommen, dass das der gerichtl. bestellte Sachverständige-KFZ-gutachter nur "geschätzt" hat. anhand eines Fotos.
(was ich bezahlen musste), nicht das Foto, das Gutachten! ca.3.000,00€ !
Die Reparatur- Rechnung unseres Fahrzeuges. (damals ca.10.000,00 DM). aber , meine Frage ist die, wo, bt bleiben die Daten des Verursachers?
es läuft die 10-Jahrefrist ab, wo jeder seine Rechnungen aufheben muss. Ist diese abgelaufen, habe ich keine Chance, einen Schaden nachweisen zu können
kennt sich jemand aus?
mfg
pussi
kurz zum Inhalt meiner Frage:
aus meinem Gerichtsurteil habe ich entnommen, dass das der gerichtl. bestellte Sachverständige-KFZ-gutachter nur "geschätzt" hat. anhand eines Fotos.
(was ich bezahlen musste), nicht das Foto, das Gutachten! ca.3.000,00€ !
Die Reparatur- Rechnung unseres Fahrzeuges. (damals ca.10.000,00 DM). aber , meine Frage ist die, wo, bt bleiben die Daten des Verursachers?
es läuft die 10-Jahrefrist ab, wo jeder seine Rechnungen aufheben muss. Ist diese abgelaufen, habe ich keine Chance, einen Schaden nachweisen zu können
kennt sich jemand aus?
mfg
pussi