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Aufprall-Geschwindigkeit

pussi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Apr. 2007
Beiträge
1,930
wer kennt, welche Daten vorliegen müssen, um die Aufprallgeschwindigkeit per gerichtl. Auftrag zu ermitteln?

kurz zum Inhalt meiner Frage:

aus meinem Gerichtsurteil habe ich entnommen, dass das der gerichtl. bestellte Sachverständige-KFZ-gutachter nur "geschätzt" hat. anhand eines Fotos.
(was ich bezahlen musste), nicht das Foto, das Gutachten! ca.3.000,00€ !
Die Reparatur- Rechnung unseres Fahrzeuges. (damals ca.10.000,00 DM). aber , meine Frage ist die, wo, bt bleiben die Daten des Verursachers?

es läuft die 10-Jahrefrist ab, wo jeder seine Rechnungen aufheben muss. Ist diese abgelaufen, habe ich keine Chance, einen Schaden nachweisen zu können

kennt sich jemand aus?

mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

kannst Du freundlicher Weise sortieren, was Du genau möchtest? Es ist etwas schwer verständlich.
Ermittlungen zur Aufprallgeschwindigkeit dürfte in den Polizeiakten zu finden sein. Da dürften auch alle relevanten Angaben für eine vernünftige Berechnung zu finden sein. Wenn das Gutachten des Sachverständigen nur auf einem Foto passiert, was ich mir schon mal vorstellen kann, bei unseren tollen Sachverständigen, dann solltet ihr aber Einspruch erheben. Es kommt allerdings auf den Zeitpunkt des Gutachtens an. Wann wurde es denn erstellt? Hat der Sachverständige noch die Möglichkeit die Akte der Polizei einzusehen?

Gruß von der Seenixe
 
wer kennt, welche Daten vorliegen müssen, um die Aufprallgeschwindigkeit per gerichtl. Auftrag zu ermitteln?
Diese Daten sind nicht notwendig, deshalb macht das auch fast kein seriöses Gericht!
Wenn es dir um den Blechschaden geht, dann ist das die Werkstatt, die dir eine Rechnung erstellt, aus der man den Schadensumfang abschätzen kann, wenn alles repariert wurde, was durch den Unfall zerstört wurde.
Wenn es dir um den Körperschaden geht, dann ist die Geschwindigkeit auch ohne Belang, denn allein der Unfallvorgang, wenn er eine Verletzung verursacht hat, ist maßgeblich, aber nicht die Geschwindigkeit, die ist zur möglichen Verletzung immer relativ nach Umständen!

(was ich bezahlen musste), nicht das Foto, das Gutachten! ca.3.000,00€ !
In einem anderen Beitrag von Dir, hast du weniger als die Hälfte der Summe angegeben, und die 3000.- stammen von mir, ich hatte auch eine mehrschichtige Konstellation von Gutachten, die man überhaupt nicht auf andere übertragen kann!
Zitat pussi in Beitra vom 28.3.08 0.47:
"habe vom gericht angeforderten gutachter mit 1.500,00€ im voraus zahlen müssen."


wo, bt bleiben die Daten des Verursachers?
Bei der Polizei!

habe ich keine Chance, einen Schaden nachweisen zu können
Wenn du wirklich einen Schaden hattest, dann kannst du den auch nachweisen!

Was sollen diese mehr als eigenartigen Fragen und sich widersprechenden Behauptungen?


PS: Dieser Beitrag hat sich mit dem von seenixe überschnitten
 
Hallo, ariel
hallo, seenixe


erst einmal zu den 3.000,00€: die wurden für das KFZ-biomechanische Gutachten bezahlt.
Die 1.500,00€ waren für ein medizinisches Gutachten.


Dieses KFZ-Gutachten zur Ermittlung der Aufprallgeschwindigkeit wurde vom Gericht in Auftrag gegeben. Mit dem Ergebnis aus diesem Gutachten schloss „Castro“ in einem Zusammenhangsgutachten (ebenfalls vom Gericht angeordnet) aus, dass bei einer „Geschwindigkeit von 7-10Km/Std keine HWS-Distorsion ausgelöst werden kann, und die HWS-Distorsion somit nicht auf den Unfall zurückzuführen sei.




Auf Polizeiakten kann ich nicht zurückgreifen, da diese nicht kam, mit der Begündung, „wenn es keine Schwerverletzten gäbe, wäre es eine Sache zwischen Versicherungen“


Der Unfall war 1998, das KFZ-Gutachen aus 2005, wovon ich allerdings keine Kenntnis hatte.
Vom Unfallgegner gibt es keinerlei Daten, was das Auto betrifft, welche Schadenshöhe, ob beladen oder nicht (Tansporter). Ich habe auch keine Kenntnis, was diesem Gutachter vorgelegen hat.


Deshalb meine Frage, kann ein Gutachten geschätzt werden, nach nur einem Foto


Dann, denke ich, sollte man die Reparaturrechnungen beider Fahrzeuge vergleichen.
Und Rechnungen müssen 10 Jahre aufgehoben werden. Die 10 Jahre sind im Dezember um.


Ich hoffe, ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt.
Mit freundlichen Grüßen
pussi
 
Hallo Pussi,
ein Gutachten kann nicht nur auf Grund "eines Fotos" erstellt werden. Also dafür dann auch noch 3000,00 € - das kann doch nicht der Ernst sein? Und auf der Grundlage dieses Gutachtens hat dann Herr Castro sein Gutachten erstellt? Na dann ist ja alles klar.....

Ich werde wahrscheinlich am Wochenende die Doktorarbeit und die Habil-Schrift bekommen. Wer sich damit intensiver beschäftigen möchte, der schicke mir bitte eine PN.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe
es ist mein voller ernst.
leider habe ich erst aus dem Urteil des OLG gelesen, das es nur geschätzt wurde. eine Revision wurde nicht zugelassen.

die Kosten für dieses Gutachten wurden mir auch erst im nachhinein präsentiert. leider habe ich diese, trotz Anforderung bis heute nicht gesehen.
Wie gesagt, ein Gutachten ist für mich eine Dienstleistung.
ich suche nach einem weg, dieses Unrecht aufzuklären.

Wenn ich positiv denke, und das muss ich mal anfangen,
hat mir vielleicht das Urteil einen "Wink" gegeben

ich bin schon ganz meschugge.

mal ganz ehrlich, bei soviel negativen Ergebnissen, gehört eine grosse Portion "guten Willens" dazu, noch an das Gute im Menschen zu glauben.

mfg
pussi
 
Man kann sehr schlecht dazu etwas sagen, wenn man die Zusammenhänge nicht kennt. Selbstverständlich darf ein Gutachter auch schätzen, wenn er es dabei schreibt und der genaue Wert nicht besonders wichtig ist oder nicht ermittelt werden kann.

Hat der Gutachter grob fahrlässig gehandelt ist es Schadensersatzpflichtig und Du kannst dann gegen das Urteil angehen und es aufheben lassen.
 
Hallo pussi,

erst einmal zu den 3.000,00€: die wurden für das KFZ-biomechanische Gutachten bezahlt.

Dieses KFZ-Gutachten zur Ermittlung der Aufprallgeschwindigkeit wurde vom Gericht in Auftrag gegeben. Mit dem Ergebnis aus diesem Gutachten schloss „Castro“ in einem Zusammenhangsgutachten (ebenfalls vom Gericht angeordnet) aus, dass bei einer „Geschwindigkeit von 7-10Km/Std keine HWS-Distorsion ausgelöst werden kann, und die HWS-Distorsion somit nicht auf den Unfall zurückzuführen sei.


Deshalb meine Frage, kann ein Gutachten geschätzt werden, nach nur einem Foto

Also 3000.- € für ein Schätzgutachten mit einem Foto, das halte ich für einen Aprilscherz.
Wenn es dennoch so ist, dann würde ich zu der Verbraucherschutzvereinigung gehen, und den ADAC um Meinungsangabe bitten.

Wenn es wirklich kein übeler Scherz ist, dann sollte dieser Sache nachgegangen werden, vielleicht auch mit dem Moderator vom MDR, der verzweifelten Bürgern hilft, mir fällt jetzt nicht sein Name ien.

Eine Sache hat immer zwei Seiten, deshalb ist eine Schätzung für ein Gutachten nicht möglioch, höchstens eine grobe Schätzung, aber kein Gutachten, auch kein Schlechtachten.

Gruß Ariel
 
Hallo,

bei mir hat ein Arzt nach Fotos und einem Wertgutachten geschätzt wie hoch die Geschwindigkeit war.

Nur das auf den Fotos nur weniger als die Hälfte (keine Fotos vom unternen Teil meinem Fahrzeug und keine vom Gegner auch keine Sonstigen Daten.) zusehen war und das Wertgutachten beim alter meines Autos sofort geschrieben wurde "das mein Fahrzeug nach Liste gegen 1000€ Wert hatte" (Listenwert = Schaden), meinte der Arzt bei so einem geringen Schaden (Zeitwert) die Aufprallgeschindigt nicht ausreichte für Verletzungen.

Aber % hat er mir zugesprochen nur die BG will nicht.
Liegt vorm Gericht.

Der Gutachter für das Fahrzeug hat neutral gearbeitet.
Feststellung:
Totalschaden
Reperaturkosten übersteigen bei weiten den Listenwert
Ersetzung des Restwertes (Listenwert) durch Versicherung
Weiter Auftrag bestand nicht

Für den Listenwert reichte schon die Stoßstange bzw. Hecklappe aus.
Weitere Teile brauchte er nich mehr für den Totalschaden


Schaden am Fahrzeug im kurzen

ein paar cm kürzer ohne Stoßstange gemessen
Spur re-li um 5mm raus
Heckklappe nur mit grober Gewalt geöffnet bekommen (2 Personen)
Kofferaumbleche nicht ohne Gewalt zuöffnen (Abdeckung Reserverad)
Sitz gebrochen
C/D-Holm verzogen
usw.

Aufgeschoben auf ein 2 Fahrzeug

Mein Fahrzeug wog über eine Tonne

Zur Info: dieser Arzt ist jetzt im Ruhestand und dieser Name habe ich hier und anders wo noch nicht gelesen.

Arbeit bekommt er noch :D


So schnell geht es mit äußerungen zu Fahrzeugen.
 
Hallo Pussi,
auch bei mir wurde anhand von Unfallfotos die Aufprallgeschwindigkeit berechnet oder auch vermutet, wie man es auch immer ausdrücken will. Der vom Gericht bestellte Gutachter hat sich das Auto selbst nie angesehen. Es gibt verschiedene Berechnungsgrundlagen aufgrund der Beschädigungen am Auto. Diese sind wohl auch sehr variabel, es heiß auch immer die Aufprallgeschwindigkeit lag zwischen z.B 8-15 kmh oder ähnliches. Da ich mit dem GERICHTLICH BESTELLTEN Gutachter nicht ganz zufrieden war,
habe ich privat ein weiters Gutachten in Auftrag gegeben, dieser hat dann ein Carcrash - Programm verwendet und kam zu anderen Ergebnissen.
Auch bei mir spielt mein Unfallgegner und dessen Geschwindigkeit keine Rolle, zumal man meine, sowie auch seine Geschwindigkeit hätte genau feststellen können, da der Unfallgegner eine Tachoscheibe besaß, die man leider verschwinden ließ. Mein Unfallgegner hat stattdessen behauptet, ich sei zu schnell gefahren. Die Vorgehensweise des Gerichtes und die "Nichtbeachtung"
des Unfallgegners lag wohl an dem Beweisverfahren d.h. ich mußte beweisen, dass mein Unfallgegner an dem Unfall schuld ist. Ich denke so ähnlich läuft es auch bei Dir, man ist nicht nur der Geschädigte sondern auch der Blöde bei Unfällen.
Liebe Grüße
Euer Berichter

[bitte keine Vollzitate!]

Hallo Ariel, das Gutachten was ich privat in Auftrag gegeben hatte kostete
auf den Cent genau 4078,13 €, Du kannst mich auch gerne bei Escher anmelden, ich vermute mal diesen Moderator meinst Du!
Trotz Allem
Viele Grüße
Berichter
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Pussi,

die Sache scheint ja inzwischen doch ziemlich verfahren zu sein.
Um Dir hier noch irgendwie helfen zu können, sollte man zunächst versuchen, vielleicht doch - so wie Seenixe das schon vorgeschlagen hat - ein bisschen mehr System in die Angelegenheit zu bringen.
1. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bist Du bereits in der zweiten Instanz (OLG) und es gibt da sogar schon ein Urteil und es wurde keine Revision (zum BGH) zugelassen. In diesem Fall gibt es wohl die Möglichkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, allerdings sind die Hürden, um doch noch die Zulassung der Revision zu erreichen, ganz schön hoch. Da brauchst Du sicher einen sehr bewanderten Anwalt.
2. Ein Gutachten entsteht nach meiner einschlägigen Erfahrung nicht aus dem "Nichts". Es muss dazu einen Beweisbeschluss geben. Von welchem Gericht stammt dieser Beweisbeschluss? Welcher Gutachter wurde beauftragt? Gab es eine Anhörung nach der Vorlage des Gutachtens, bzw. wurde eine solche Anhörung im Verfahren beantragt? Wurdest Du (bzw. Dein Anwalt) vom Gericht aufgefordert, Dich zum Gutachten zu äußern?
Von den Antworten auf diese Fragen hängt aus meiner Sicht entscheidend ab, ob es sich in Deinem Fall überhaupt lohnt, über Mängel in dem/den Gutachten nachzudenken.
Zu klären wäre demnach zunächst erst mal, gegen wen Du an dieser Stelle evtl. vorgehen müsstest: gegen das Gerichtsurteil oder gegen Deinen Anwalt.

Vielleicht könntest Du in dieser Beziehung erst mal noch Einiges ergänzen, damit wir Dir hier effektiv helfen können.

Alles Gute

Klaus-Dieter
 
Pussi hat vergessen zu erwähnen, dass das OLG-Urteil aus April 2007 stammt.

Hier sind nun wirklich sämtliche Frist verstrichen!
 
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