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Aufprall-Geschwindigkeit

Aufprallgeschwindigkeit

hallo, idefix und alle

selbstverständlich und leider sind alle Fristen versäumt.
ich bin ja auch erst aufgewacht, als es zu spät war.

das KFZ-Gutachten wurde bereits vom LG angefordert.

dieses sandte mir mein RA "zur Kenntnisnahme" zu, ich dachte, es wäre rechtens.
aber Dochte sind eben keine Lichter!

erst aus dem Urteil des OLG ging hervor, dass dieses Gutachten nur geschätzt wurde, wurde auch gleich abgemildert, indem es hiess,
"es kommt auch gar nicht auf die Geschwindigkeit an, sondern auf die Sitzposition"
und meine Sitzposition wurde von Castro ermittelt.

der muss wohl "Mäuschen " im Auto gewesen sein.

meine Frage ist, die, kann ich immer noch was gegen dieses Gutachten unternehmen? trotz aller Fristabläufe?

mgf
pussi
 
...du kannst den Kfz-Gutachter verklagen, weil er das Gutachten möglicherweise nicht gemäß wissenschaftlicher Erkenntnisse erstellt hat;

du kannst deinen Rechtsanwalt verklagen, weil er möglicherweise deine Rechtsposition nicht vertreten hat und ihm im Zusammenhang damit vielleicht auch noch andere Fehler unterlaufen sind, wie die angeblich verspätete Übersendung des OLG-Urteils;

du kannst deine Ärzte verklagen, weil sie dich möglicherweise falsch behandelt haben und deine -wie du es ausdrückst- geistige Lähmung nicht reversibel machten,

du kannst die Gutachter verklagen, weil sie dir falsche Gesundheitszeugnisse austellten;

du kannst die Bundesrepublik Deutschland verklagen, weil dir das Grundrecht auf ein faires Verfahren vorenthalten wurde.

Wie stellst du dir das vor?

Du bist jetzt an dem Punkt, an dem dir bewußt werden muss, dass dein erster Prozess verloren ist und es gibt so gut wie keine Chance mehr daran anzuknüpfen und irgendetwas neu aufzurollen,

DENN DU HAST ALLE FRISTEN VERSÄUMT.
 
[bitte keine Vollzitate!]


Da die Fristen versäumt wurden wohl kaum noch eine Möglichkeit.
Du kannst natürlich Dir ein privates Gutachten erstellen lassen, welches dann evtl. etwas positiver ausssieht, aber dann?. Willst Du dann den vom Gericht bestellten Gutachter verklagen oder wie? Das halte ich alles für sehr unrealistisch. Spar Dir das Geld
Was sagt Dein Anwalt dazu, oder willst Du den dann gleich mit verklagen?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
hallo, tamtam

das liest sich, als sollte ich mir eine Flinte kaufen.

mein Ra ist schon lange abgetaucht.

aber irgenwie ist für mich noch kein Ende.

meine Mutter hatte mal vor langer Zeit gesagt:
"lass dich nie mit schwarzen und weissen Kitteln ein"

damals hab ich gelächelt, heute sehe ich gelegentlich gen Himmel und tu Abbitte.

hallo, tamtam, falls Du noch irgend eine Erleuchtung hast, lass es mich bt. wissen.
Du bohrst richtig mit dem Finger in der Wunde.

gruss
pussi
 
Hallo Pussi,
Habe mir die Seiten angeschaut. Da hast Du aber auch die Creme del a Creme der Gutachter gehabt. Deinen Gutachter Dr.Kesselring habe ich dann auch gleich noch auf dieser interessanten Seite gefunden. Auch dort spielte er eine solche "hervorragende Rolle". Ich verstehe jetzt etwas besser Deine Probleme. Ich sehe nur zwei Möglichkeiten. Dein Anwalt hat von seinem Geschäft sehr wenig verstanden. Du solltest mit den Dir jetzt bekannten Fakten versuchen mit ihm ins Gespräch zu kommen bezüglich seiner Anwaltshaftung. Da sehe ich schon Ansatzpunkte, wenn ich mir das Berufungsurteil durchlese. Da hat er doch einige Fehler gemacht, die nicht hätten passieren dürfen.
Sicher ist auch die Frage einer Gutachter-Haftung interessant, aber dazu brauchst Du einen sehr guten Anwalt, weil beide Gutachter, die da miteinander gearbeitet haben nicht so einfach zu knacken sind.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

wie gesagt, mein RA ist seit der Berufungsverhandlung für mich nicht mehr erreichbar.
er hat es sogar geschafft, als ich kurzfristig bei meiner RS-Versicherung die Kostenübernahme erbat, für die
Nichtzulassungsbeschwerde , zu sagen, "es bringt nichts"

ihn habe ich ja nicht mehr erreicht.

aber das die RS-Vers. auch noch den Anwalt anruft, und nachfragt, ob Aussicht auf Erfolg besteht, hat mich glatt umgehauen.
Daran knappere ich nächtelang

dii Mitteilung, die Du angegeben hast, ist sehr interessant aber, im Augenblick für mich zu umfangreich.

ich muss mich einfach mit dem Umgang "Internet" selber disziplinieren. sonst weiss ich nicht mehr, was ich gelesen hab und was ich verwerten kann.

Die Informationsmenge ist zu gross für mich
gute nacht
pussi
 
Hallo pussi,
mir ist noch etwas aufgefallen! Weshalb muß Du den gerichtlich bestellten Gutachter bezahlen, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung besitzt? Gutachten sind in der Versicherung inbegriffen. Nur privat in Auftrag gegebene Gutachten, sind von Dir zu bezahlen:
 
hallo, berichter,

die RS-Vers. hat nur einen Teil übernommen und die aussergerichtl. Kosten gar nicht, obwohl eine Zusage erfolgt ist.

Daraufhin hat sich mein RA aus der Summe der Unfallvers. bedient und diese einbehalten.

Die RS-Vers. prüft immer noch, welche Zahlung sie mir erstattet.

ich weiss auch nicht, was da abgeht!

gruss
pussi
 
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