Santafee
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 11 Okt. 2007
- Beiträge
- 1,591
Hallo,
kennt sich hier jemand vllt. mit Aufklärungsfehlern aus? Wenn dieser eindeutig nachgewiesen ist, wie verhält es sich dabei mit der Beweislast? Ich habe gelesen, dass sie umgekehrt werden kann - je nachdem, wie es der Richter sieht, aber wonach entscheidet das der jeweilige Richter?
In einem Urteil hier im Forum habe ich demgegenüber gelesen, dass sie dann aufgeteilt wird... Aber wie soll das denn dann gehen?
Muss ich also trotz Aufklärungsfehler, wenn ich in die jeweilige OP bei richtigen Kenntnisstand nicht eingewilligt hätte, beweisen, dass ein und v.a. welcher Schaden daraus resultiert (Vollbeweis)?
Und darf ein Richter einen med. GA fragen, ob er den jeweiligen Fehler als "grob" bezeichnen würde? Ist das nicht eine juristische Frage, die ein GA gar nicht beantworten dürfte?
VG Santafee
kennt sich hier jemand vllt. mit Aufklärungsfehlern aus? Wenn dieser eindeutig nachgewiesen ist, wie verhält es sich dabei mit der Beweislast? Ich habe gelesen, dass sie umgekehrt werden kann - je nachdem, wie es der Richter sieht, aber wonach entscheidet das der jeweilige Richter?
In einem Urteil hier im Forum habe ich demgegenüber gelesen, dass sie dann aufgeteilt wird... Aber wie soll das denn dann gehen?
Muss ich also trotz Aufklärungsfehler, wenn ich in die jeweilige OP bei richtigen Kenntnisstand nicht eingewilligt hätte, beweisen, dass ein und v.a. welcher Schaden daraus resultiert (Vollbeweis)?
Und darf ein Richter einen med. GA fragen, ob er den jeweiligen Fehler als "grob" bezeichnen würde? Ist das nicht eine juristische Frage, die ein GA gar nicht beantworten dürfte?
VG Santafee