Hallo Isswasdoc,
wie HWS-Schaden schon richtig schrieb, hat die DGUV nie die Gemeinnützigkeit beantragt oder in ihrer Satzung festgeschrieben oder angestrebt.
Anders ist es beim ADAC, der trotz aller Widrigkeiten 2017 durch das Amtsgericht München seine Gemeinnützigkeit bestätigt bekommen hat.
Eingetragener Verein bedeutet, dass dem BGB § 21 entsprochen wird:
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
und die Satzung der DGUV lässt sich einfach nachlesen.
Gruß von der Seenixe
wie HWS-Schaden schon richtig schrieb, hat die DGUV nie die Gemeinnützigkeit beantragt oder in ihrer Satzung festgeschrieben oder angestrebt.
Anders ist es beim ADAC, der trotz aller Widrigkeiten 2017 durch das Amtsgericht München seine Gemeinnützigkeit bestätigt bekommen hat.
Eingetragener Verein bedeutet, dass dem BGB § 21 entsprochen wird:
Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
und die Satzung der DGUV lässt sich einfach nachlesen.
Gruß von der Seenixe