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Aufklärung per Telefon zulässig!

Hollis

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
995
Ort
Raum Ludwigshafen/Mannheim
Hallo,

es gibt zum Arztrecht ein neues höchstrichterliches Urteil: Urteil vom 15.06.2010 AZ: UV ZR 204/09 vom Bundesgerichtshof.
Hierbei geht es um die Frage, ob eine telefonische Aufklärung durch einen Arzt zulässig ist und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.


  • Nur in einfach gelagerten Fällen mit geringen Risiken kann ein solches Gespräch ausreichen sein
  • Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile dem Eingriff zustimmen.
Quelle: Mannheimer Morgen 09. Oktober 2010


gruß

Hollis
 
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