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Aufklärung tut Not - die Süddeutsche Zeitung

oerni

Erfahrenes Mitglied
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2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Diagnose: Am Job liegt es nicht

Auffällig selten werden in Deutschland Berufskrankheiten anerkannt.
Dahinter steckt ein ausgeklügeltes System, das die Industrie schützt.

Von Christina Berndt

Beruflich bedingte Gesundheitsschäden werden in Deutschland nur in seltenen Fällen anerkannt. Im Jahr 2016 erhielten lediglich sieben Prozent aller Antragsteller eine Rente zugesprochen, wie die "Süddeutsche Zeitung" gemeinsam mit dem Dokumentationszentrum "ansTageslicht.de" berichtet. Bis zur Anerkennung von Gesundheitsschäden als Berufskrankheiten vergehen in Deutschland zudem in der Regel Jahrzehnte. Dies geht dem gemeinsamen Rechercheprojekt von SZ und ansTageslicht.de zufolge auf ein ausgeklügeltes System zurück, dass die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften errichtet hat.
Die Macht der Gesetzlichen Unfallversicherung reicht weit. Sie ist nicht nur die Instanz, die bei Gesundheitsschäden zahlt. Sie definiert zugleich, was als Gesundheitsschaden gilt. Von den Ärzten der Berufsgenossenschaften hängt es ab, ob ein solcher Schaden bei einem Arbeitnehmer festgestellt wird. Und mit Hilfe von Gutachtern entscheiden sie auch, ob der Job tatsächlich die Ursache ist.

7 % anerkannte BK mit Rente 2016 !!

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Über die Macht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und ihr System der Verharmlosung
 
Hallo,

ja, der Artikel in der Süddeutschen Zeitung von heute ist schon mal wieder ein Hammer, weil er aufzeigt wie das System BG funktioniert und gegen wen wir in vielen Fällen kämpfen.
Zur Zeit gibt es verschiedene Projekte in dieser Richtung und es ist zu hoffen, dass sich die Politik diese Machenschaften anschaut und endlich handelt.
Auch wir werden unseren Beitrag dazu leisten.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

ich glaube, von den Politikern her wird nichts dagegen unternommen, auch in Zukunft nicht. Denn schließlich sitzen einige von denen in den Beiräten der BG's. Deshalb ist es auch super, dass es dieses Forum gibt. Zumindest wird dadurch das Tun der BG's gegen die Geschädigten erheblich erschwert.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Ist schon eine ganz komische Konstelation: BG in Zusammenarbeit der sie finanzierenden Unternehmen = Interesse Geld sparen und Alternative wäre private Versicherungswirtschaft = Interesse Gewinnmaximierung im Auftrag der Anteilseigener.
Wäre es keine Alternative die ganze Sache so wie sie ist abzuschaffen und statt dessen die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Betroffenen (Beweislastumkehr) zu modifizieren????
 
Hallo,

es ist schon erstaunlich das sich die DGUV hier in Deutschland einen rechtsfreien undemokratischen Raum schaffen konnte.

Kommt mir sehr seltsam und suspekt vor, da jede Bewegung die undemokratischen Ziele verfolgt unseren Verfasungsschutz auffallen müsste.

Auch das die Bgn in sämtlichen Verfahren auch vor dem SG Herr des Verfahrens sind und sich das Recht in allen Verfahren, sich auslegen wie Sie wollen zb. Einstellung Verleztengeld, abstreiten von Unfallfolgen und leugnen von Berufskrankheiten. Erfindungen von Tatsachen Trumpische Relalität und Schaffung von alternativen Fakten.

Über die Tatsache das die DGUV sich als Verein also e.V. hat eintragen hat lassen ist M.E. hoch bedenklich.
Da ein e.V. immer einer Gemeinnützigkeit verpflichtet ist M.E. sehe ich diese Gemeinnützigkeit bei der DGUV nicht mal Ansatzweise.
Bei den vielen Geschädigten die immer leer ausgehen wird M.E. das Gegenteil von Gemeinnütigkeit praktiziert, ergo die Allgemeinheit geschädigt und nicht Gemeinnützig unterstüzt.

Man sollte doch mal eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit der DGUV anstoßen, weil wer nur dazu da ist, berechtigte Ansprüche UO/Bkler abzuwehren, hat doch absolut keinen Nachweis der Gemeinnützigkeit, sondern nur einen Eigennutz.

Deshalb gehört sich M.E. die DGUV sofort abgeschaft und dann die einzelnen BGs wieder ihrer eigentlichen Aufgabe zugeführt, zu dem Sie Gesetzlich verpflichtet sind, dem Schutz und Absicherung der Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen und BKs und nicht ausschließlich Ihre Daseinberechtigung damit Begründugen, berechtigte Leistungen auf Teufel komm raus abzuwehren meinen zu müssen.

Zu welchen Zweck ist klar, Selbstzweck und im Sinne der Arbeitgeber, wobei da durch die extrem hohen Kosten der Verwaltung die Arbeitgeberbeiträge wesentlich zu hoch sind.

Somit die Interessen der Arbeitgeber auch nicht mehr wesentlich verwirklicht werden und sogar unverhältnismäßig durch viel zu hohen Beiträgen einseitig belastet werden.
Die Humanmedizin braucht keinen Schneiersatz mit dem Deckmäntelchen der Arbeitsmedizin M.E. völlig "Unnötig" und viel zu "Kostenintensiv" diese Scheinindustrie der Arbeitsmediziner auf Kosten aller Beteiligten.

Eine Privatisierung wird das Problem auch nicht lösen M.E. eher das Gegenteil bewirken genug Beispiele gibt es da zb. mit den KFZ-Haftpflichtversicherungen und deren Abwicklungsparxis bei Personenschäden.

Es hat noch nie M.W.n. eine Privatisierung gegeben die "Hohe schwarze Zahlen" geschrieben hätte und alles besser geworden wäre. Ganz das Gegenteil ist der Fall, bestes Beispiel sind die Krankenhäuser M.E. war da die Privatisierung außer Spessen nichts gewesen. Einige Dinge lassen sich halt nicht Privatisieren.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo Micha,

man kann auch mitdenken, warum e.V. ursprünglich gegründet wurden. Nartürlich gibt es auch welche die nicht Gemeinnützig sind, M.E. macht dann ein e.V. eigentlich keinen Sinn mehr.

Ein gemeinnütziger Verein hat das Ziel, das Wohl der Gemeinschaft zu fördern. Dafür erhält der Verein steuerliche Vorteile.
Es ist jedoch wesentlich, ob der Verein dem Gemeinwohl dient. Außerdem muss sich ein Verein an die im Grundgesetz garantierten Freiheiten und die geltenden Gesetze halten, um als gemeinnütziger Verein gelten zu können. Siehst du diese Dinge bei der BG, hoffentlich nicht.

Gruß
Isswasdoc
 
Hallo isswas,

dass die DGUV die Gemeinnützigkeit je beantragt, geschweige denn zuerkannt bekommen hat, ist mir neu.

Es gibt die Unterscheidungen:
- Verein
- eingetragener Verein
- gemeinnütziger Verein.

Vielleicht verwechselst du etwas?

LG
 
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