Hollis
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
es gibt zum Arztrecht ein neues höchstrichterliches Urteil: Urteil vom 15.06.2010 AZ: UV ZR 204/09 vom Bundesgerichtshof.
Hierbei geht es um die Frage, ob eine telefonische Aufklärung durch einen Arzt zulässig ist und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.
gruß
Hollis
es gibt zum Arztrecht ein neues höchstrichterliches Urteil: Urteil vom 15.06.2010 AZ: UV ZR 204/09 vom Bundesgerichtshof.
Hierbei geht es um die Frage, ob eine telefonische Aufklärung durch einen Arzt zulässig ist und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.
- Nur in einfach gelagerten Fällen mit geringen Risiken kann ein solches Gespräch ausreichen sein
- Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile dem Eingriff zustimmen.
gruß
Hollis
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