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Aufhebungsvertrag unterschreiben

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo,

vieleicht kann uns jemand von euch helfen.
Mein Mann hatte 2005 einen Arbeitsunfall und ist seitdem krank.
Er bezieht seid 10/2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung die zeitlich begrenzt bis diesen Monat noch läuft. Eine weiterzahlung der Rente wurde von der DRV abgelehnt, Wiederspruch läuft.
Nun hat mein Mann noch ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältniss, den Vertrag kann er allerdings ja wegen der Unfallfolgen nicht mehr erfüllen. Im Gutachten der DRV steht, das er in seinem Beruf weniger als 3 Std. einsatzfhig wäre, wohl angeblich min. 6 Std. auf dem allg. Arbeitsmarkt.
Der Arbeitgeber hat vor längerer Zeit beim Landschaftsverband auf Zustimmung zur Kündigung gebeten, bis jetzt aber diese noch nicht bekommen.
Nun muss mein Mann ja erst einmal Arbeitslosengeld 1 beantragen und brauchte eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, diese wurde wohl auch ausgefüllt und heute kam ein Anruf das er vorbei kommen soll diese abholen und direkt dann einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll.
Ich befürchte nun, das er dadurch evrtl. Nachteile von seiten des Arbeitsamtes oder der BG bekommen kann.
Wir pers. finden zwar das es o.k. wäre da mein Mann ja in dem Bereich nicht mehr arbeiten kann, aber er ist ja schwerbeschädigt, ich weiß nicht wie es aussieht, ob sein Chef ihm evtl. einen anderen Arbeitsplatz schaffen müsste?
Oder ist das Arbeitsverhältniss sogar schon durch den Rentenbezug erloschen und der Aufhebungsvertrag wäre eh in dem Fall dann unwesendlich?
Kennt sich jemand da aus und kann uns einen Rat geben?
Bin für jeden Rat echt dankbar, weil mein Mann ja morgen die Arbeitsbescheinigung bei der Firma abholen muss.
Gruß von stinababy
 
Hallo Stinababy,

ich denke mal der Landschaftsverband hat keine Zustimmung zur Kündigung gegeben. Der Chef deines Mannes versucht es jetzt auf die andere Art. Bitte, dein Mann soll den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben...auf keinen Fall.
Sollte er das tun spielt er dem Chef in die Hände.....:mad:
Er ist in ungekündigter Stellung, der Widerspruch gegen die DRV läuft, also Abwarten, dafür drücke ich euch die Daumen.:):)
Nur nicht den Vertrag unterschreiben. Vielleicht hat noch ein anderer eine Antwort:confused:.

Gruß Buffy
 
Hallo Buffy07,

danke erst einmal für deine schnelle Antwort.
Wir sind auch schon den ganzen Tag am überlegen und echt im Zweifel ob man das machen soll.
es gibt ja heute so viele Gesetze die man als Laie nicht weiß und am Ende hat mein Mann wieder mal das nachsehen und bekommt deshalb mit dem Arbeitsamt oder der BG Ärger.
Ich denke auch das er den Vertrag nicht unterschreiben wird. Habe der Dame von der Buchhaltung schon vor 6 Monaten gesagt sie solle sich nochmal mit dem Landsschaftsverband in Verbindung setzen wegen der Kündigung, aber da tat sich von der Seite her nichts mehr. Erst jetzt wo sie hören das die Weiterzahlung der Rente abgelehnt wurde, kommen die mit einem Aufhebungsvertrag. Würde mich interessieren ob der Arbeitgeber in dem Fall das dem wiederspruch nicht stattgegeben wird, auf Grund des GDB von 50% meinem Mann vom Arbeitgeber her ein anderer Arbeitsplatz ( leidensgerecht) zur Verfügung gestellt werden müsste, oder meinem Mann evtl. noch eine Abfindung zustehen würde, wenn die Firma so einen Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stellen kann.
Bedanke mich auf jeden Fall erst einmal auch für das Daumen drücken von dir, das können wir gut gebrauchen.
Denke schon darüber nach morgen früh erst einmal beim Landschaftsverband anzurufen und dort mak nachzufragen, die Sachbearbeiterin dort ist sehr nett, vieleicht kann sie mir noch einen Rat dazu geben.
Gruß von stinababy
 
Hey Stinababy:),

Nicht unterschreiben, weil auch für deinen Mann Nachteile dadurch entstehen. Eine Freundin von mir hat auch gutgläubig einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, als sie damit zu AA kam hatte sie erstmal eine Sperrfrist, weil sie selbst gekündigt hat.:mad: Das würde deinem Mann auch passieren, also nicht unterschreiben.
Dann wie du schon vorhast den Landschaftsverband anrufen und denen schildern was der AG vorhat. Der will deinen Mann auf eine miese Tour loswerden.
Melde dich
Gruß Buffy07
 
Hallo Buffy07,

haben grade nochmal darüber gesprochen, mein Mann wird das auch auf keinen Fall unterschreiben, weil wir auch ansonsten eine Speerfrist befürchten.
Wenn der Landschaftsverband zustimmen würde dann wäre das wohl anders dann kann man sich ja darauf berufen.
Melde mich auf jeden Fall, wenn ich näheres darüber weiß.
Gruß von stinababy
 
Hey:),

wie geschrieben, ich drücke euch alle Daumen und nicht klein beigegeben.
Die versuchen es immer wieder. Die Userin Schwester hat heute geschrieben>>>ich war lange genug Opfer, jetzt nicht meht<<<
Das macht auch Freude so etwas zu lesen. Es kommen immer wieder Momente wo man ganz unten ist, aber wenn man unten ist geht es auch wieder nach oben:):).

Gruß Buffy07
 
Super Einstellung von dir, da kann ich dir nur beipflichten.
Gefallen lassen darf man sich gar nichts, sonst ist man am Ende der Doofe und hat mal wieder das Nachsehen und den Ärger.
Nur gut das es dieses Forum gibt, denn da kann man immer neuen Mut schöpfen, wenn man dann doch mal nicht mehr weiter weiß.
Denn inzwischen haben wir gemerkt, das man sich selbst auf Anwälte nicht verlassen kann, also verlassen wir uns lieber auf uns selbst denn damit habe ich bis jetzt doch die besseren Erfahrungen gemacht. Wie schon geschrieben, gut das es dies Forum gibt, es hat uns schon sehr oft bei diesen Kämpfen geholfen.:):):)
Danke dir nochmal.
Gruß von stinababy
 
Guten Morgen Stinababy,

ich würde den Aufhebungsvertrag auch nicht unterschreiben, nur um den Chef einen Gefallen zu tun.

Genau wie Buffy wäre ich ganz sicher das Ihr eine Sperre beim ALG1 bekommt und aus dieser "Nummer" kommt Ihr dann nicht mehr raus.

Ich habe mir viel Gedanken darüber gemacht und viel mit meinen Mann gesprochen.( Thema "Festanstellung und volle EU-Rente" )
Er ist auch der Meinung, jeder Aufhebungsvertrag kommt einer Eigenkündigung gleich.

Lieben Gruß
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo,

habe auch heute morgen beim Landschaftsverband angerufen, die Dame dort hat uns auch wegen einer ALG sperre davon abgeraten.
Der Hammer ist, das es sein kann, weil keine Kündigung bis jetzt erfolgte, das mein Mann kein Arbeitslosengeld bekommt, weil er ja noch im Beschäftigumgsverhältniss steht. Dann muss nun erst der LSVerband der Kündigung zustimmen und dann besteht noch eine Kündigungsfrist. In der Zeit müsste dann der AG zahlen wurde uns gesagt. Nur das dumme ist mein Mann kann unstrittig seinen Arbeitsvertrag ja nicht mehr erfüllen wegen der gesundh. Probleme.
Jetzt weiß ich auch warum nun plötzlich der Aufhebungsvertrag unterschrieben werden sollte.
So langsam bin ich schon mit meinem Latein am Ende, der AG wird sich natürlich weigern zu zahlen, wofür auch, mein Mann kann ja gar keine leistung erbringen:mad:
Weiß evtl. jemand, ob wohl trotzdem das ALG1 in dem Fall bezahlt wird, habe da schon mal was von einer Nahtlosigkeitsregelung gehört:confused:
Gruß von stinababy
 
Hey Stinababy:),

wenn dein Mann kein Krankengeld oder Verletztengeld nach 78 Wochen erhält...solange habt ihr Anspruch auf diese Leistungen...und über den Rentenantrag noch nicht entschieden wurde, dann stellt ihren einen Antrag auf Zahlung des Arbeitlosengeld I nach § 125 SGB als Rentenantragsteller. Dieses Recht steht euch zu beim Widerspruch und evtl. bei einem Klageverfahren. Dein Mann bleibt weiter in ungekündigter Stellung und ihr erhaltet das Geld und seit weiter Krankenversichert und Sozialversichert.
Darüber kannst du hier im Forum viel lesen.
Dafür braucht ihr keine Kündigung unterschreiben.
Gruß Buffy07
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Buffy07,

ja das mit dem §125 meinte ich, habe ich auch schon mal von gehört.
Vorhin auf dem Arbeitsamt wussten die Sachbearbeiter auch wieder nicht was los ist. Sie müssten sich erst mal erkundigen, der Fall wäre angeblich zu exotisch um da aus dem Stehgreif eine Aussage machen zu können.
Haben nun mit dem AG, einem von der BG und jemand vom Landschaftsverband am Dienstag ein Gespräch beim Arbeitgeber, denn es ist uns doch wichtig uns nach allen Seiten hin abzusichern.
Danke dir wieder einmal für die weiterführende Antwort von dir.
Gruß von stinababy
 
Hallo stinababy

Ist Dein Mann nicht in einer Gewerkschaft?
Bei mir hat es bedingt durch eine lange Krankheit auch große Probleme mit meinem Chef gegeben,aber der Rechtsanwalt der Gewerkschaft hat mit dabei geholfen.
Ohne Rechtsbeistand wäre ich bestimmt nicht mehr in meinem Betrieb tätig.
Ich bin damals auch schnell der Gewerkschaft beigetreten um diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Liebe Grüße
michisma
 
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