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Aufhebungsvertrag unterschreiben

Hallo,

nein, in der Gewerkschaft ist mein Mann nicht.
In dem Betrieb wo er arbeitet sieht man es nicht gerne wenn man gewerkschaftlich organsiert ist.
bedingt durch die Schwerbeschädigung, besteht ja sowieso ein anderer Kündigungsschutz.
mein Mann ist wohl im VDK, aber die haben gesagt, das Problem ist eben, das mein Mann seinen Arbeitsvertrag ja nicht mehr erfüllen kann und einen anderen Leidensgerechten Arbeitsplatz gibt es in der Firma nicht.
Eigentlich kann es den wohl auch in keiner Firma geben, denn selbst jetzt, wo mein Mann nicht arbeitet, bilden sich nach 4-6 Wochen immer wieder Kniegelenksergüsse und dann wird wieder punktiert. Ich kann mir nicht vorstellen, das dies egal für welchen Arbeitgeber auch immer tragbar sein würde.
Gruß von stinababy
 
Hallo stinababy

Hab mit einer Freundin telefoniert,deren Mann kann auf Grund seiner Erkrankung nicht mehr in der Position arbeiten,die er vor der Erkrankung hatte.
Sein Arbeitgeber kann oder will ihm keine andere Arbeit geben.
Er soll jetzt in Rente gehen mit großen Abstrichen,da er das Eintrittsalter noch nicht erreicht hat.
Die überlegen jetzt auch und beraten sich am Montag mit der Gewerkschaft.
Melde mich wenn ich was weiß

Liebe Grüße
michisma
 
Hallo,

das wäre echt nett von dir, wenn du was in Erfahrung bringst.
Der Landschaftsverband hat nun jemand vom Integrationsamt beauftragt, der sich heute bei uns gemeldet hat. Nun haben wir am Dienstag in der Firma wo mein Mann vor dem Unfall arbeitete ein Gespäch, auch der Berufshelfer der BG wird anwesend sein.
Wir haben aber schon mal mit dem Chef gesprochen, davon ab das er keinen leidensgerechten Arbeitsplatz bieten kann, könnte mein Mann das auf Dauer wohl auch garnicht durchstehen. Er hat bereits 4 Belastungserprobungen durch, die jedesmal aus ärztlicher Sicht abgebrochen werden mussten.
Wir wollen uns nur in jederlei Hinsicht absichern, eh wir ihrgendwas so einfach unterschreiben.
Gruß von stinababy
 
Hallo Stinababy

Bei mir ist es gleich wie bei deinem Mann. Ich bin im öffentl. D. . Widerspruch läuft ebenfalls, aber ich bekomme bis zur Endscheidung weiterhin Rente. Vor kurzem habe ich mit dem Behindertenbeauftragten meines Arbeitgebers genau darüber gesprochen. Er sagte das es schit egal ist wo man vorher gearbeitet hat, Fakt ist man hat einen Arbeitsvertrag und wenn da steht das man die letzte Tätigkeit nur noch unter 3 Stunden ausführen kann, dann ist das binndend. Er meinte was den Auflösungsvertrag betrifft, bekomme ich den erst wenn ich die Rente auf Dauer habe. Bei allem anderen wäre mein Arbeitgeber verpflichtet mir eine passende Tätigkeit im Haus zu suchen, was er aber nicht kann, bzw. gibt es keine geeignete Stelle bei meinen Verletzungen für mich. Im übrigen auch auf dem allg. Arbeitsmarkt nicht. Ich weiß nicht ob dein Mann auch im öffentl.D. ist dann so denke ich wäre das genauso. Zumindest müßte dann das Landratamt deinem Mann eine passende Stelle suchen, gesetz den Fall dein Mann ist da angestellt. Ist es allerdings eine Arbeit in der freien Wirtschaft weiß ich nicht wie es da läuft. So ist zumindest meine Erfahrung die ich jetzt gemacht habe.

VG
 
Hallo,

mein Mann ist in der freien Wirtschaft in einem Autohaus beschäftigt und hat dort als KFZ- Techniker gearbeitet.
Zwischenzeit wurde mal versucht ihn betriebsintern an einen anderen Arbeitsplatz zusetzen ( Bürotätigkeit ), aber auch das musste aus ärztl. Sicht immer wieder abgebrochen werden.
Im DRV Gutachten steht auch, das er in seinem Beruf und auch für diese Bürotätigkeit nur noch ein Restleistungsvermögen unter 3 Std. besitzt.
leider bekommen wir bis zur Wiederspruchsentscheidung die Rente nicht weiter gezahlt, aber mein Mann hat noch den vollen Anspruch auf ALG1.
Der AG versucht schon seid 2 Jahren von dem Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung zu bekommen, aber die hatten bis jetzt auch noch nicht zugestimmt.
Wobei die am Freitag am Telefon meinten, das wenn der AG ihm keine Andere leidensgerechte Stelle anbieten kann, dann wohl die Zustimmung gegeben werden muss.
Eine andere Stelle in der Form ist dort auch nicht zu besetzen und gibt es dort auch nicht.
Gruß stinababy
 
Hallo stinababy,

blas den Termin am Dienstag ab. Da dein Mann die befriestete Rente noch bis 30.09.2009 erhält, und ihr erst im Widerpruchsverfahren seit, kann der Arbeitsvertrag auch mit Zustimmung des Integrationsamtes nicht aufgelöst werden. Diese Aufhebung wäre rechtswidrig, weil der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Stelle deines Mannes (obwohl mittlerweile bestimmt schon besetzt) zumindest auf dem Papier aufrecht erhalten muss. Warum die plötzliche Eile wegen der Auflösung des Arbeitsvertrages. Die Nahtlosigkeitsregelung tritt erst nach dem 30.09.2009 allso erst zum 01.10.2009 ein. Und das sind immernoch 4 Monate.

Wenn dein Mann jetzt der Auflösung in beiderseitigem Einverständnis zustimmt - und vorausgesetzt die Rente wird über den Wegfallmonat Sept. 09 - doch nicht weiter gewährt, wird das anstehende Verfahren dann vor das SG gebracht. D. h. der Weitergewährungsantrag - der formaljuristisch ein neuer Rentenantrag ist - hat ein neues Rentenverfahren eingeleitet, und dadurch bedingt, geniest dein Mann weiterhin Vertrauensschutz, auch wenn das Verfahren gerichtlich geklärt werden muss. Und ob es dem Arbeitgeber deines Mannes passt oder nicht, gilt der Vertrauensschutz weiter, egal wie später das SG entscheidet. Also der Arbeitsplatz ist weiterhin auf dem Papier bereitzustellen. Bei Zustimmung zur Auflösung entfällt dieser Vertrauenschutz, und dein Mann hätte diesen leichtfertig verspielt, weil das neue Rentenverfahren immernoch nicht abgeschlossen ist. Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, auch von den Rechts-u. Verfahrensunkundigen vom Landschaftsschutzverband nicht, die nach meiner Einschätzung, nur für den Arbeitgeber arbeiten, aber nicht die Schutzinteressen des Behinderten vertreten, zudem sie aber gesetztlich verpflichtet sind. Also, nur nicht den Arbeitsvertrag vor Beendigung des SG-Verfahrens kündigen, abwarten, wie das SG entscheidet. Denn dein Mann hat gute Chancen, die Rente weiterhin gewährt zu bekommen. Und selbst wenn, das SG negativ entscheiden würde, geht ihr formal in die Berufung - und dann ist das neue Rentenverfahren - immernoch nicht abgeschlossen, und dein Mann geniest weiter den Vertrauenschutz, bis der Arbeitgeber blau oder gelb anläuft. Es gibt keine rechtliche Handhabe, die deinen Mann zwingen würde, den bestehenden Arbeitsvertrag leichtfertig aufzulösen. Man verzichtet nicht unüberlegt auf seine zustehenden Rechte.

Gruss
kbi1989
 
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