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Aufgaben des Versorgungsamtes Essen

Buffy07

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
13 Sep. 2006
Beiträge
875
:rolleyes:@ an Alle

In NRW wurden zum 01.01.2008 die Versorgungsämter aufgelöst und die Aufgaben auf die Städte übertragen. Die Städte Essen , Mülheim und Oberhausen haben einen Vertrag geschlossen und betreiben die Verwaltungsarbeit im Gebäude in Essen aus Kostengründen zusammen weiter.
Meine Frage ist, wie sieht es mit der Gerichtsbarkeit aus?:confused: Bisher war das SG Essen für alle Klagen zuständig, weil das Versorgungsamt eine Selbstständige Behörde war. Jetzt ist aber meine Stadt für die Aufgaben zuständig und hier ist wie schon bei meinem Rentenverfahren das SG Duisburg zuständig
Selbst der Präsident des SG Essen hat alle anstehenden Verhandlungen für Januar abgesagt.
Ist doch toll da wird etwas von Politikern festgelegt und Verfahrensweisen und entsprechende vorhersehende Massnahmen schlichtweg vergessen!

Kennt sich jemand mit der Thematik aus, es ist ja für alle Antragsteller im Raum NRW wichtig.
Eine verunsicherte
Buffy07:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Morgen Buffy07!

Bin in einer vergleichbaren Situation wie Du! Beide Verfahren (RV und Vers.-Amt) werden noch über das selbe Sozialgericht abgearbeitet. Danach soll ich mich mit weiterführenden Anträgen an die nächste Kreisbehörde wenden, die ab sofort für mich zuständig ist.

Grüße
Ingeborg
 
Aufgabenverteilung auf Städte

Hey Ingeborg ,

Ich bin erstaunt dass sich nicht mehr UO aus NRW melden. Denn auch für sie wird sich einiges was mit Gerichten zu tun hat ändern. Welches SG wird zustängig sein? Ich habe gestern bei meiner Stadt, einem Stadtverordneten und dem VDK angerufen und die Frage gestellt welches Gericht zuständig ist. Keiner hatte eine Antwort. Es kam nur immer wieder der Hinweis, ja Der ist zuständig oder Der. Keiner hatte eine Ahnung.
Ein ganz trauriges Bild. Vielleicht weiss ja einer im Forum mittlerweile mehr. Es muß doch vielmehr Behinderte interessieren.
MfG
Buffy:rolleyes:
 
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