@ an Alle
In NRW wurden zum 01.01.2008 die Versorgungsämter aufgelöst und die Aufgaben auf die Städte übertragen. Die Städte Essen , Mülheim und Oberhausen haben einen Vertrag geschlossen und betreiben die Verwaltungsarbeit im Gebäude in Essen aus Kostengründen zusammen weiter.
Meine Frage ist, wie sieht es mit der Gerichtsbarkeit aus? Bisher war das SG Essen für alle Klagen zuständig, weil das Versorgungsamt eine Selbstständige Behörde war. Jetzt ist aber meine Stadt für die Aufgaben zuständig und hier ist wie schon bei meinem Rentenverfahren das SG Duisburg zuständig
Selbst der Präsident des SG Essen hat alle anstehenden Verhandlungen für Januar abgesagt.
Ist doch toll da wird etwas von Politikern festgelegt und Verfahrensweisen und entsprechende vorhersehende Massnahmen schlichtweg vergessen!
Kennt sich jemand mit der Thematik aus, es ist ja für alle Antragsteller im Raum NRW wichtig.
Eine verunsicherte
Buffy07
In NRW wurden zum 01.01.2008 die Versorgungsämter aufgelöst und die Aufgaben auf die Städte übertragen. Die Städte Essen , Mülheim und Oberhausen haben einen Vertrag geschlossen und betreiben die Verwaltungsarbeit im Gebäude in Essen aus Kostengründen zusammen weiter.
Meine Frage ist, wie sieht es mit der Gerichtsbarkeit aus? Bisher war das SG Essen für alle Klagen zuständig, weil das Versorgungsamt eine Selbstständige Behörde war. Jetzt ist aber meine Stadt für die Aufgaben zuständig und hier ist wie schon bei meinem Rentenverfahren das SG Duisburg zuständig
Selbst der Präsident des SG Essen hat alle anstehenden Verhandlungen für Januar abgesagt.
Ist doch toll da wird etwas von Politikern festgelegt und Verfahrensweisen und entsprechende vorhersehende Massnahmen schlichtweg vergessen!
Kennt sich jemand mit der Thematik aus, es ist ja für alle Antragsteller im Raum NRW wichtig.
Eine verunsicherte
Buffy07
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