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Aufgaben des techn. Aufsichtsdienstes der BG'en

Paro

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Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Wo, wie, wer kontrolliert den "technischen Aufsichtsdienst" der BG'en.
Auch nach 8 Jahren Kampf, habe ich nicht erlebt, dass ein Gutachter die "Ergebnisse" einer Arbeitsplatzanamnes eines TAD hinterfragt.
Kann es sein, das ein Gutachter die mangelhaften Ermittlungen nicht hinterfragt, oder wenn er daraufhin gewiesen wird, den Patienten mit vielen Fremdwörtern abbügelt.
Sind die TAD's unangreifbar wie der TÜV? Parallel gibt es die Gewerbeaufsichstämter, die weder vom BAV noch von der Bg beigezogen werden.
Wenn ich das "Gelalle" meines TAD lese, krümmen sich mir die Zehennägel; denn er behauptet an "vergleichbaren" Anlagen seien die Grenzwerte sicher eingehalten worden. Leider bezeichnet er keine der "vergleichbaren" Anlagen, damit seine Angaben überprüft werden könnten.
Nun, wie ihr seht, habe ich kein Problem mit meiner BG, sondern mit dem BG-TAD; denn die Verwaltungs- und Rechtsanwaltknechte müssen sich an "ihren" TAD halten.
Wie durchbricht man diesen Teufelskreis, mein zuständiger TAD, hat seine sämtlichen internationalen Tätigkeiten in seinem letzten Schreiben aufgelistet, nur was hat das mit mir zu tun? Will er die Richter beindrucken?
Wenn ich die ganze Sache so betrachte, entscheidet weder der SB noch der Rentenausschuss; denn die werden nicht gegen ihren eigenen TAD entscheiden.
Damit gibt es in allen BK bzw. UO-VErfahren, eine unbekannte, den Opfern missgünstig gesinnte Institution, die nicht demokratisch kontrolliert wird!
 
Hallo Paro,

der TAD - Technischer Aufsichtsdienst - ist fester Bestandteil der BG. Man könnte auch Arbeitsmediziner grob sagen. Sie haben - sie sollen - Arbeitsplatz-, Arbeitstechnische- und Arbeitsschutzkenntnisse und dazu noch mediziniesche Kenntnisse. Für eine allgemeine Zusammenhangs- beurteilung wohl notwendig - zum Beispiel Lärm einer Maschine und Lämschwerhörigkeit. Sie treten aber nur in den Vordergrund bzw. speziell in
Erscheinung, wenn ein SB ein Problem - hat nichts damit zu tun, daß ein SB für sich schon ein Problem ist - hat.
Somit ist er fester Bestandteil einer BG und nicht angreifbar. Zuständig ist das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der BG'n.
Alles Kugelrund verpackt und absolut windschlüpfrig - man hält uns mit "Vollbeweis" und "Das Nichtfestgestelltsein" geht zu Lasten des daraus
Ableitenden - zum Narren und Vollidioten.
Eine "Problembehandlung" kann nur - wahrscheinlich - jeder für sich versuchen in vergleichbare technische Bereichen oder Arbeitsschutzbe- stimmungen.

Gruß
 
Hallo,

ich kann jetzt nur meine Erfahrungen weitergeben. Bei mir war Medizin und TAD zweigeteilt. Zum Einen hatte ich eine Fachärztliche Stellungnahme (Dr. Badenheim) und ein ärztliches Gutachten (Dr. Visé) für die medizinischen Voraussetzungen zu meiner BK 2108. Zum Anderen beurteilte der TAD die arbeitstechnischen Voraussetzungen, sprich Lebensbelastungsdosis. Mit Arbeitsmedizin hat der TAD m.E. nur indirekt zu tun.

@ Paro, um Deine Fragen zu versuchen zu beantworten:

Ich habe ja in einem Beitrag über meine Verhandlung davon berichtet, dass der Richter die Stellungnahme des TAD mit den Belastungsberechnungen bedingungslos anerkannt hat. Einwände von mir, die einem durchschnittlich begabtem Menschen einleuchten müßten, hat er einfach ignoriert. Ich hätte diese Ignoranz vorher nicht für möglich gehalten!

Bei mir bestand die eigentlich unerlässliche und genaue (weil meist entscheidende) Arbeitsanamnese aus einem mehr oder weniger lockerem Gespräch im Büro meines Betriebes. Im Zuge diesen Gespräches übergab ich dem Sachverständigen des TAD der BG Bau selbst ausgearbeitete Unterlagen über meine Belastungen. Die daraufhin durch den TAD neu erstellte Belastungsberechnung wurde angeblich nach meinen Angaben erstellt. Dabei waren diese Werte genauso absurd wie die vorhergehenden und es wurde nichts von meinen - für die Belastungsberechnung wichtigen Angaben berücksichtigt. Und im Moment ist der TAD anscheinend tatsächlich unangreifbar!

Du nennst das für den TAD anscheinend wichtigste Wort „vergleichbar“. Damit habe auch ich leidvolle Erfahrungen gemacht. Der Sachverständige verwies mehrmals auf Vergleichsbetriebe. Ich habe ihn schriftlich aufgefordert mir diese Vergleichsbetriebe, die er als Massstab nimmt, zu benennen. Erfolglos! Obwohl er meinen Betrieb und vor allem meine Arbeitsweise gar nicht kennt. Woher will er denn wissen, mit welchen Betrieben er mich vergleichen kann, wenn er sich nicht mal umgesehen hat? Er hat mir in seinen Stellungnahmen einen Fuhrpark sowie Transport- und Hebegeräte unterstellt, wie es von ca. 50 Mitgliedern in der Kölner Steinmetzinnung höchstens 10 haben. Und das weiterhin ungeachtet meiner schriftlichen Hinweise, dass ich derartige techn. Hilfsmittel nie besessen habe, was sich anhand dem Teil Anlagevermögen der Bilanzen ohne weiteres beweisen läßt. Ich nehme an, dass die BG genau weiß, was sie dem Richter zumuten kann, bzw. was Dieser bereit ist, ohne Nachprüfung zu akzeptieren.

Da steht man nun da und begreift erst mal nichts mehr! Aber es ist noch nicht aller Tage Abend! Ich habe mir sagen lassen, dass im Berufungsverfahren wesentlich genauer ermittelt wird. In der 1. Instanz ist für das Gericht nur die schnelle Erledigung des Falles wichtig, weil eine Seite sowieso in Berufung geht. Da hat der Richter anscheinend nahezu Narrenfreiheit!

Was kann man nun tun?

Wenn es nicht schon zu spät ist, dann bleibt Einem nichts anders übrig, als selbst aktiv zu werden. Und das dahingehend, dass man sich über die in der Expansionszeit aufgetretenen Belastungen selbst informiert, nach Beweisen sucht und Zeugen ausfindig macht. Das kann Dir der beste Anwalt nicht abnehmen! Ich habe es in meinem Fall wahrscheinlich leichter als Du. Bei mir ist alles auch jetzt noch messbar. Und trotzdem habe ich Monate gebraucht, mich in diese komplizierte Materie einzuarbeiten um alle Zusammenhänge zu begreifen. Man muß dem Gericht knallharte beweisbare Fakten vorlegen können. Das ist mit sehr viel Arbeit und Zeitaufwand verbunden und ich kann nur hoffen, dass sich das lohnt.

Was ich aber trotzdem noch nicht weiß ist, wie man so einem Sachverständigen was anhängen kann. Es kann doch nicht sein, dass Dieser wider besseren Wissens ungestraft derart falsche Behauptungen aufstellen kann! Da werde ich mir noch was einfallen lassen müssen. In meiner Berufungsbegründung kommt in dieser Richtung einiges zur Sprache. Jetzt kann ich nur noch abwarten, was die BG darauf erwidert.

Grüße von
IngLag
 
Hallo Paro,

das was du schreibst kommt mir bekannt vor aus der Überprüfung von Schlachtbetrieben, aus denen Gammelfleich, trotz amtlichen Überprüfungen, angeblich regelmäßig, an alle Wurstfabriken und Pfennigmärkte u.a. geliefert wurde, unaufhaltsam, lange Zeit!

Ist es die Tat des Fabrikbesitzers, als Gestalter und Bereitsteller des Arbeitsplatzes, oder ist es die Tat des Überprüfers, der nur Überprüfungspflicht hat - aber keine Änderungspflicht, dass wir uns nach dem Genuss von Fleich übergeben müssen, Bauchweh haben, Durchfallerkrankungen usw. ?

Wenn ein Gutachter in Nebenschauplätze auswandert, um vom eigentlichen Thema ab- und auszuweichen, und der Richter das nicht erkennt und Einhalt gebietet, dann ist das nach m.M. eine reine Überforderung oder ein Mitmischen im Schlammspiel.
Man könnte den Richter vielleicht mit einem Befangenheitsantrag zur Besinnung bringen!

Gruß Ariel
 
Hallo Paro,

ich habe folgende Erfahrungen mit dem TAD und der Belastungsdosis gemacht:
Von Anfang an wurde bei mir die Belastungsdosis anerkannt. Nur die medizinischen Kriterien führten zur Ablehnung der BK 2110, weil die GA immer neue Erkrankungen meiner WS gefunden haben, die angeblich zur Erkrankung geführt haben sollen.

Als dann der GA, der vom LSG bestellt worden war, die BK anerkannte mit 20%, kam die Bg - denke ich - ins grübeln, wie sie jetzt noch aus der Misere herauskommen könnte.
Der TAD wurde nochmals in meinen ehemaligen Betrieb geschickt und - man siehe - er stellte plötzlich fest, dass meine Belastung ab 1991 (nach der Wende) nicht mehr der Rede wert war. Angeblich gab es keine Belastungen mehr, die mir hätten schaden können.

Ich habe mich dann im WWW informiert, einen Ingeneur gefunden, der sich mit Ganzkörperschwingungen befasst und ihn per Mail gefragt, ob es eine Belastung beim Traktor-/Radladerfahren von Null gäbe.

Dieser hat sich dann an das LSG gewandt und darum gebeten, doch nochmals alles zu überprüfen.

Jedenfalls kam zum Schluss heraus, dass meine Belastung schon bis 1990 ausreichend gewesen ist, man aber nicht verstehe, wieso der TAD - nachdem er 1997 bei der Anamnese die hohe Belastung bis 1996 festgestellt hatte, diese plötzlich anzweifle......


L.G. Ramona
 
Hallo Paro und IngLang,

mit meiner Aussage über den TAD (medizinische Kenntnisse) habe ich mich geirrt. Es ist wie es IngLang schreibt richtig.
Aus den Schilderung von IngLang und Ramona kann man sehr viel entnehmen, um mit der Probematik Berufskrankheit zurecht zu kommen. Vorallem muß jeden klar werden das der Kampf nicht am Tage der Klageeinreichung endet, sondern die persönliche Vorbereitung und das Nachspiel bringt das Ende.

Hallo IngLang,

es ist meine feste Überzeugung, daß man im Sozialrecht hinsichtlich BG, Rente und Versorgungsamt - sprich staatliche Leistungen - die erste Instanz - sprich Sozialgericht - in die Tonne hauen kann.
Der Richter am SG ist ein Beamten-Richter und dieser erfüllt eine vorgegebene Aufgabe. "Pro Quartal 10 neue Renten" und der Rest schaut in die Röhre - basta. Der Richter hat nichts gegen Dich oder mich - er funktioniert.

Der TAD ist BG und der hilfsweise beratende Arzt ist BG. Das Bundesversicherungsamt ist BG weil man nicht bereit ist Fehler aufzuzeichnen
und durchschaubar abzustellen. Somit kann man nichts machen da man immer mit Maßnahmen nur die unterste Stufe erreicht - aber nicht das
Hauptübel.
Selbst wenn die Politiker nicht bereit sind die Selbstverwaltung abzuschaffen und das Bundesversicherungsamt aufzulösen, könnten sie einen großen Beitrag für den Arbeitnehmer leisten:
Den Versicherungsfall -sprich TAD - und den Leistungsfall - sprich BG med. Gutachten - zu trennen - ganz einfach ausgliedern.
Solange die Entscheidung über Versicherungsfall, Leistungsfall und Kausalität in einer Hand ist, wird sich nichts für den Arbeitnehmer ändern.
Eine unabhängige Stelle muß der BG mitteilen, daß der Leistungsfall gegeben ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat eine Existenzberechtigung. In der heutigen Form keine Daseinsberechtigung.

Gruß
 
Tad

Hallo,
darf ich kurz meinen "Senf" dazu tun?

Der Besuchsdienst ("Berufshelfer") der meinen Unfall versichernden Bg hatte mir circa 8 Wochen nach dem Klinikaufenthalt in meinen 4 Wänden anhand eines Fotos und der techn. Angaben meines damaligen Arbeitsplatzes versichert, dass niemand an dem Platz arbeiten kann (Arbeitshöhe viel zu gering). Der müsse leidensgerecht umgebaut werden.

"Man sollte den TAD einschalten". Auf Nachfrage:confused: meinerseits, was TAD sei: "Unser Technischer Aufsichtsdienst".

Was dabei heraus kam durfte ich dann bei der Akteneinsicht feststellen: der TAD, die verlangte Arbeitsplatzumgestaltung und auch die besprochenen evtl. beruflichen Maßnahmen wie Umsetzung, Umschulung usw. fanden keinerlei Eintrag.

Die Berufshilfe war für mich keine, es war ein Fake, und der Besuch des TAD blieb eine Illusion. ("Alles nur geträumt?")

Viele Grüße
harzfan09
 
Aufgaben des TAD

Hallo

Kann Dir nur meine Erfahrungen schildern.

Der TAD ist bei der BG im Prävntionsdienst angestellt.
Er betreut im Berufskrankheiten Anerkennungsverfahren den technischen Part.
Als Betroffener in meinem schwebenden Anerkennungsverfahren wegen BK2104, Raynaud - Syndrom ( Weissfingerkrankheit ) muss ich sagen dass mit meinem TAD eigentlich zufrieden sein.
An dem Gespräch bezüglich der Gefährdungsanalyse und Arbeitsananmese waren der zuständige Referatsleiter des Regierungspräsidiums, sowie Betriebsrat und Sicherheitsfachkraft beteiligt.
Das Gespräch war sehr sachlich und der Bericht des TAD ist objektiv verfasst.
Nun ( 11.02.-14.02.2008 ) steht bei mir der Gutachtertermin an.
Ich hoffe dass ich nach langer Recherche ( unter anderem wissentschaftliche Publikationen der vor geschlagenen Gutachter ), einen objektiven Gutachter ausgewählt habe.


Grüße
Big
 
]
Hallo Bigbondage4
da ich auch das Raynud-Syndrom habe, möchte ich fragen, ob Du mir mehr darüber schreiben kannst. Ich habe meine Krankheit im Juli 2007 zur BG gemeldet und bis jetzt nichts gehört.Habe wohl schon eine Untersuchung beim Facharzt in Aachen.(Privat) Muss noch erwähnen, das ich mich nicht gut auskenne.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Weißfingerkrankheit

Hallo Wolfgang Hansen,

Du schreibst, dass Deine Weißfingerkrankheit schon im Juli 2007 gemeldet wurde. Wenn sie als BK-2104 anerkannt werden soll, ist die Unterlassung aller Tätigkeiten Voraussetzung, die die für die Entstehung, Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

Welchen Beruf hast Du? Und hast Du die gefährdenden Arbeiten eingestellt? Wenn ja, verstehe ich nicht, warum nicht schon lange ein BK-Anerkennungsverfahren eingeleitet wurde.
Nähere Informationen findest Du hier:

http://arbmed.med.uni-rostock.de/bkvo/m2104.htm

Grüsse von
IngLag
 
Hallo zusammen,

mich wundert zum einen, dass das Raynaud - Syndrom als Berufskrankheit eher anerkannt zu werden scheint als manches berufsbedingtes Rückenleiden, vor allem auf die Erkrankungshäufigkeit bzw. -verbreitung. Das Raynaud - Syndrom ist doch eher selten.

Ist euch dies nicht aufgefallen beim verfassen?

LG,
Cateye
 
Hallo Cataye,

gerade weil diese Krankheit eher seltener ist und durch vibrationsbedingtes Arbeiten mit entsprechenden Werkzeugen entsteht, ist der Nachweis der beruflichen Verursachung einfacher. Es gibt kaum konkurrierende Ursachen die anlagebedingt sind, oder aus dem privaten Bereich stammen. Eine anlagebedingte Verursachung läßt sich einfacher ausschließen.

Im Gegensatz zu Wirbelsäulenschäden, worunter ein Großteil der Bevölkerung leidet. Da ist die berufliche Verursachung wesentlich schwieriger nachzuweisen.

Grüsse von
IngLag
 
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