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Auffahrunfall und nun...

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franz77

Nutzer
Registriert seit
9 Jan. 2009
Beiträge
1
Ich hätte hier ein mal ein brisante Frage.

Nehmen wir an: Ich halte an einer Kreuzung weil die Ampel auf rot umspringt und mir rutscht einer auf und ich habe einen geringen Schaden während beim Verursacher ein grosser Schaden ensteht. Auf Grund der schlechten Witterung wird nicht die Polizei gerufen, da diese einige Zeit braucht um an die Unfallstelle zu kommen (wg. schlechter Witterung), die Fahrzeuge auch Fahrbereit sind und der Unfallhergang geklärt ist.

Jetzt die eigentliche Frage: Ich habe den Wagen gefahren und bin nicht Versicherungsnehmer und dürfte den Wagen eigentlich nicht fahren, da nur der Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen ist. Hätte ich dann eine Teilschuld auf Grund von Kausalität (Wäre ich nicht gefahren, wäre es nicht zum Unfall gekommen)? Oder wäre es ratsam, auf dem Unfallbogen die Daten vom Versicherungsnehmer auch als Fahrer einzutragen, da die Versicherung nur den Hergang prüft um die Schäden zu regulieren?
 
Hallo Franz,
ich kann Dir hier nur raten, Dich an Die Wahrheit zu halten. Denn ansonsten erlischt der Versicherungsanspruch garantiert (Urkundenfälschung).
In Deinem Fall kann (bei wahrheitsgemäßer Angaben) dem Versicherungsnehmer höchstens eine Nachzahlung anhand der tatsächlichen Gegebenheiten der Fahrernutzung drohen. Da der Unfall (höchstwahrscheinlich) durch den Unfallgegner verursacht wurde, kann es sein, das es auch so reguliert wird. Wende Dich zunächst an die Versicherung des Fahrzeuginhabers und kläre den Sachverhalt.

Die oben gemachten Angaben sind meine persönliche Meinung und keinesfalls hafte ich für diese.

Gruß Micky Mouse
 
@franz77

Hallo,
eine "Urkundenfälschung" wäre eine Falschaussage nicht (es liegt ja kein Dokument vor, welches Du mit z.B. Tippex radierst und überschreibst). Jedoch ist vor Falschaussagen spätestens dann zu warnen, wenn diese vor Gericht zu beeiden sind. Wie ein Meineid wiederum bestraft wird, möchte ich hier nicht erwähnen.

Aber es lohnt sich auch keine Falschaussage, denn was konnte denn dem Unfallverursacher Besseres als dieser Auffahrunfall vor der Roten Ampel passieren? Wärst Du nicht vor dieser Schlafmütze gewesen und hättest Du ihn nicht passiv ausgebremst, hätte es vielleicht Tote, zumindest aber doch einen größeren Haftpflichtschaden für ihn gegeben.

Da ich kein Versicherungsexperte bin, vermute ich hier mal, dass es für die Halterhaftpflicht des Kfz-Halters keine negative Auswirkung hat, weil Du vorschriftsmäßig an der Ampel gestanden hast (mit hoffentlich intakten Bremsleuchten?)

Noch nie habe ich gehört, dass wegen schlechter Witterung die Polizei nicht gerufen wurde. Wie rücksichtsvoll! Haben wir eine Schönwetter-Polizei:confused: Ist das nicht reiner Vorwand? Ihr wolltet doch bestimmt "nur kein Aufsehen" erregen? Und: soviel Zeit muss im Zweifelsfall sein. Jedoch: Bei klarem Anerkenntnis des Unfallverursachers und klarer Sachlage bei alleinigen SACHschäden kann auf den Einsatz verzichtet werden. Bei Personenschäden MUSS hingegen die Polizei gerufen werden. Und: Immer schön bei der Wahrheit bleiben.

Gruß
Worst_Case
 
Als Geschädigter hat man bei seiner Vs i.d.R. auch keine Angaben zu machen bezüglich Fahrer oder Unfall, Ausnahme Leasingfahrzeuge, Mietwagen oder finanziert.
In dem geschilderten Falle dürfte der Auffahrende, bzw. seine Versicherung den Schaden ohne Probleme regulieren, wenn auch nicht der "berechtigte" Fahrer am Steuer saß.
Die Regulierung kann aber dann Sorgen bereiten wenn z.B. zu stark gebremst wurde und so könnte durchaus eine Teilschuld sich ergeben...
 
Ich habe den Wagen gefahren und bin nicht Versicherungsnehmer und dürfte den Wagen eigentlich nicht fahren, da nur der Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen ist. Hätte ich dann eine Teilschuld auf Grund von Kausalität ...

WELCHE KAUSALITÄT?

Da Du an der Herbeiführung dieses von Dir geschilderten Unfalles keinerlei Mitschuld hast tritt die Versicherung des von Dir benutzten Fahrzeuges garnicht auf die Tagesordnung!
Die Schadensregulierung erfolgt ausschließlich über die Versicherung des Unfall-Verursachers.

Der Versicherung, die den Schaden zu regulieren hat, erfährt auch keinerlei Vertragsinhalte von der Versicherung, bei der das beschädigte Fahrzeug versichert ist.

In Deinem geschilderten Fall läßt Du die Polizei außen vor.
Die Polizei kann eh nur den Unfall an sich aufnehmen und protokollieren, was sie vorgefunden und von den Beteiligten erfahren hat. Es wird sicherlich kein Polizist den Unfallhergang vor Gericht bestätigen, wenn er nicht zufällig Augenzeuge der Unfallherganges war.

Das hier ist auschließlich meine Meinung und stellt keine Rechtsauskunft dar.

Gruß
beilitz
 
fasst könnt ich schmunzeln weil immer noch leute diese klauseln im versicherungsvertrag nach garage und fahrer usw sehr ernst nehmen Du kannst beruhigt deinen namen als fahrer angeben da du die absicht hattest das fahrzeug zur werkstatt zu fahren oder es evtl zu kaufen und du auf einer probefahrt warst.
Im übrigen kann bei allen anderen versicherungsbedingungen garagenfahrzeug und was es da noch gibt im höchstfall der tarif umgestellt werden Der versicherungsschutz bleibt bestehen
 
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