Ich hätte hier ein mal ein brisante Frage.
Nehmen wir an: Ich halte an einer Kreuzung weil die Ampel auf rot umspringt und mir rutscht einer auf und ich habe einen geringen Schaden während beim Verursacher ein grosser Schaden ensteht. Auf Grund der schlechten Witterung wird nicht die Polizei gerufen, da diese einige Zeit braucht um an die Unfallstelle zu kommen (wg. schlechter Witterung), die Fahrzeuge auch Fahrbereit sind und der Unfallhergang geklärt ist.
Jetzt die eigentliche Frage: Ich habe den Wagen gefahren und bin nicht Versicherungsnehmer und dürfte den Wagen eigentlich nicht fahren, da nur der Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen ist. Hätte ich dann eine Teilschuld auf Grund von Kausalität (Wäre ich nicht gefahren, wäre es nicht zum Unfall gekommen)? Oder wäre es ratsam, auf dem Unfallbogen die Daten vom Versicherungsnehmer auch als Fahrer einzutragen, da die Versicherung nur den Hergang prüft um die Schäden zu regulieren?
Nehmen wir an: Ich halte an einer Kreuzung weil die Ampel auf rot umspringt und mir rutscht einer auf und ich habe einen geringen Schaden während beim Verursacher ein grosser Schaden ensteht. Auf Grund der schlechten Witterung wird nicht die Polizei gerufen, da diese einige Zeit braucht um an die Unfallstelle zu kommen (wg. schlechter Witterung), die Fahrzeuge auch Fahrbereit sind und der Unfallhergang geklärt ist.
Jetzt die eigentliche Frage: Ich habe den Wagen gefahren und bin nicht Versicherungsnehmer und dürfte den Wagen eigentlich nicht fahren, da nur der Versicherungsnehmer als Fahrer eingetragen ist. Hätte ich dann eine Teilschuld auf Grund von Kausalität (Wäre ich nicht gefahren, wäre es nicht zum Unfall gekommen)? Oder wäre es ratsam, auf dem Unfallbogen die Daten vom Versicherungsnehmer auch als Fahrer einzutragen, da die Versicherung nur den Hergang prüft um die Schäden zu regulieren?