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Auffahrunfall mit Personenschaden

bel

Nutzer
Registriert seit
29 Aug. 2012
Beiträge
2
Hallo,

ich hoffe das ist jetzt so okay aber ich habe mich neu angemeldet da ich langsam wirklich am verzweifeln bin.

Im März diesen Jahres habe ich mein erstes eigenes Auto gekauft, einen Ford ka trend zwei Jahre alt.
Am 25.06. diesen Jahres ereignete sich dann ein Auffahrunfall bei dem ein älterer Herr mit 50-70 km/h auf mein stehendes Auto auffuhr(vor der Polizei gab er die volle Schuld zu). Ich erlitt rin Schleudertrauma 2. Grades, stellte mich jedoch erst am nächsten Tag im Krankenhaus vor (man denkt ja immer es geht schon) war danach sieben Tage krank geschrieben. Mein Auto wurde als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft und ich entschied mich auf anraten meiner Vertragswerkstat gegen den Wiederaufbau. Die Überreste meines Autos verkaufte ich privat in Höhe des Restwertes der vom Gutachter festgelegt wurde. Auf Empfehlung des Gutachters nahm ich mir einen Anwalt für Verkehrsrecht der mich nun eigentlich vertreten sollte.
Mittlerweile sind gut zwei Monate vergangen und die gegnerische Versicherung zahlt auch nach Aufforderungen nicht. Nun wurde vom Anwalt Klage erhoben. Merkwürdig daran aber das er weder Schmerzensgeld, noch Nutzungsausfall geschweige denn Verdienstausfallgefordert hat. Auf e-mails reagiert der Anwalt überhaupt nicht und am Telefon werde ich von der Sekretärin vertröstet bzw. aktuell springt sofort der Anrufbeantworter an. Leider habe ich aber keine Rechtschutzversicherung.

Ich weiß nicht weiter, das Auto brauche ich dringend aber in Vorrauskasse kann ich nicht gehen. Ich bitte um ein paar Tipps und vor allem was ich mit dem Anwalt machen soll.

Danke schonmal
 
Hallo bel,

die Arbeitsweise des Anwalts kann man jetzt bestenfalls vermuten.

Ich weiß nicht weiter, das Auto brauche ich dringend aber in Vorrauskasse kann ich nicht gehen.

Die besten Erfahrungen, die ich in so einem Fall gemacht habe (Haftung definitiv beim Unfallgegner), ist bei wirklichem Bedarf eines Fahrzeugs dieses über ein Darlehen einer Bank zu finanzieren.

Dies entsprechend mitgeteilt, dass Du auf ein Fahrzeug angewiesen bist (beruflich, Kinder uä), die finanziellen Mittel mittels eines Darlehens aber besorgen musst, kann einiges beschleunigen.

Du solltest nur vorher Vergleiche verschiedener Banken über die Konditionen einholen. Wenn nämlich ein 15%-Kredit bei der anderen Bank unter gleichen Voraussetzungen für 10% zu bekommen ist, solltest Du wegen Deiner Schadensminderungspflicht den günstigeren nehmen - auch wenn das dann nicht die Hausbank ist.

Naja, und mit dem RA: ein deutliches Wort - schriftlich - über Deine Vorstellung, die Vorstellung Deiner Forderungen und der laufenden Information könnten schon angebracht sein. Dabei solltest Du das mit der Finanzierung des Pkw über eine Bank ansprechen und auch eine Frist setzen. Sag ruhig, dass Du wegen des dringenden Bedarfs eines Kfz ein Darlehen aufnehmen musst, wenn bis zum xx.09.2012 keine Schadensregulierung erfolgt.


Gruss

Sekundant
 
Glück im Unglück gehabt

Hallo bel,

erst einmal herzlichen Glückwunsch, dass Du Glück im Unglück hattest. Wenn Dein Gegner tatsächlich mit einer Geschwindigkeit von 50 bis 70 km/h auf Dein stehendes Fahrzeug gefahren ist, kannst Du von Glück reden, dass Du noch lebst.

Was die Ansprüche von Dir angeht, hat Dir ja Sekundant schon ein paar Tips gegeben.

Du hast übrigens Anspruch auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Schau dir da mal das Schadengutachten an, was da drin steht.

Ausserdem könntest Du Dir einen Mietwagen nehmen, wenn Du so dringend auf den Pkw angewiesen bist. Das macht aber nur Sinn, wenn Du ihn aber auch tatsächlich benutzen kannst.

Hast Du denn eine Kopie des Schriftsatzes des Anwaltes?

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Forderung ergänzen!

Guten Morgen bel!

Merkwürdig daran aber das er weder Schmerzensgeld, noch Nutzungsausfall geschweige denn Verdienstausfallgefordert hat.

Vergiss nicht die Kosten für Deinen Rechtsanwalt - auch hierfür muß die gegnerische KfZ-Versicherung aufkommen, auch wenn sie das nicht sooo gern möchte!

Gutes Gelingen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Guten Morgen,

wenn du jetzt gleich am Anfang bereits Schwierigkeiten mit deinem Anwalt hast, dann solltest du dass dringend mit ihm regeln und ihm deine Vorstellungen mitteilen, die du hast und was du von ihm erwartest, ansonsten solltest du dir überlegen dir direkt einen anderen Anwalt zu suchen mit dem du klar kommst, denn möglicherweise müsst ihr sehr lange zusammen arbeiten. Ich hatte einen Auffahrunfall mit ca. 80 km/h auf unser fast stehendes Fz vor zwei Jahren und mein RA und ich kämpfen immer noch und hier gibts einige Leute die schon viele, viele Jahre um ihr Recht kämpfen (müssen).

Du schreibst du hast ein Schleudertrauma (Beschleunigungsverletzung) Grad II. Hast du das schriftlich? Bitte, lass dir dass alles schriftlich bescheinigen und sammel alles.

Bist du jetzt fit und Arbeitsfähig?

VG Skilly
 
Vielen Dank erstmal für die Antworten!

Die Geschwindigkeit wurde vom Gutachter so berechnet und auch der Unfallgegner gab zu mind. 50 km/h gefahren zu sein. Mir ist mein "Glück" bewusst!
Ich habe alle Arztberichte zum Anwalt geschickt und hoffe das er sie weiter leitet. Ich gehe wieder arbeiten muss aber zur Physiotherapie.
Das Auto brauche ich um auf Arbeit zu kommen (Schichtsystem, keine Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel). Jedoch hat mir dazu der Anwalt gesagt ich kann mir zwar einen Mietwagen nehmen nur würde das, dass Risiko steigern das diese Kosten auf mich zurück fallen steigern.
Das mit dem Kontakt aufnehmen zu meinem Anwalt ist ja gerade die Sache, vergeblich schreibe ich Briefe und Mails seit einer Woche und wie gesagt ...der Anrufbeantworter.
 
Anwalt

Hallo bel,

mach ein Schreiben an deinen Anwalt, in dem du deine Fragen aufstellst!
Diese Schreiben dann per Einschreiben, oder persönlich dem Anwalt übergeben und bestätigen lassen.
Wichtig ist, dass du dem Anwalt eine angemessene Frist für die Beantwortung deiner Fragen setzt. Sollte dieser nicht reagieren, schriftlich den Auftrag entziehen und einen anderen Kollegen aufsuchen!
Achtung! Dieses ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!
Grüße
ptpspmb
 
Zuletzt bearbeitet:
Such doch den Rechtsanwalt auf.
Schau mal bei Kfz-Unfall-Schaden.de nach.
 
Hallo bel,

vielleicht lässt es sich ja ganz einfach erklären? Vielleicht ist dein Anwalt gerade im Urlaub? Mach es so, wie es dir empfohlen wurde: Schreibe ein Einschreiben an den Anwalt, mit der Bitte, dir innerhalb von 1-2 Wochen (oder so) deine Fragen zu beantworten bzw. einen Termin mit dir zu machen. Falls er sich daraufhin nicht rührt und deine Fragen ausreichend beantwortet, wäre evtl. ein Anwaltswechsel die bessere Alternative.

Die HPV des Unfallverursachers muss dir den Anwalt eigentlich bezahlen. Wenn du wechselst, müsste der neue Anwalt von der Haftplicht-Versicherung des Unfallverursachers bezahlt werden, den "alten" Anwalt wirst du allerdings selbst bezahlen müssen. Wie es sich anhört, hat er ja noch nicht viel getan. Dann kann die Rechnung auch nicht so hoch sein, gerade, da er ja noch keinen Personenschaden usw. eingebracht hat. Aber in diesen Fragen könnte dich dann auch dein "neuer" Anwalt beraten.

Lies mal hier nach (ziemlich weit unten "Kündigung durch den Mandanten):

http://www.iww.de/rvgprof/archiv/vo...ebuehrenabrechnung-beim-anwaltswechsel-f22482

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hi Bel,

ich bin selber Anwalt und ich befürchte du bist hier auf ein schwarzes Schaf unseres Berufs getroffen.

Wenn man schon Klage einreicht, dann hätten auf jeden Fall Punkte wie Schmerzensgeld und Nutzungsausfall geltend gemacht werden müssen. Falls das aus Kostengründen oder strategischen Gründen ausnahmsweise keinen Sinn macht, hätte man es jedenfalls mit dir besprechen müssen.

Die Kündigung eines anwaltichen Mandats ist sehr einfach. Du kannst nach § 627 BGB jederzeit kündigen. Schwieriger ist es so zu kündigen, dass du ihn danach nicht bezahlen musst. Dazu ist es notwendig, dass du ihn
- vorher zur Tätigkeit aufforderst
- ein angemessene Frist (2 Wochen) setzt
- und das vor allem in einer Form machst, bei der du nachweisen kannst, dass ihm das Schreiben zugegangen ist (Einschreiben mit Rückschein).

Als neuen Anwalt solltest du dann einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wählen.

Falls du magst, kannst du mir die Klage mal per Mail zu kommen lassen. Ich schaue sie mir dann unverbindlich an.

Hier meine Kontaktdaten: http://www.steinbock-partner.de/4_4_1_kontakt.html

bitte bei Mail / Fax / Post dazu schreiben, "zu Händen Dr. Lang, neue Sache"

Liebe Grüße
Alex
 
Interessante Vielfalt

Hallo Alex,

herzlich willkommen hier im Bord.

Deine Kanzlei hat ja ein wirklich beeindruckendes Spektrum der Rechtsgebiete. Ich würde mir wünschen, wenn Du hier so einige Tips, wie im letzten Beitrag schon getan, auch weiterhin geben würdest.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
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