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Auffahrunfall - Kosten für Reparatur, Kostenvoranschlag

HWS77

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
127
Alter
47
Ort
NRW
Hallo!

Mir ist am 05.12. jemand hinten aufgefahren, als ich an einer geschlossenen Schranke stand. Bzw. die Schranke hatte sich gerade geöffnet und ich war dabei, den Gang einzulegen, als es hinten auf mein Auto krachte.

An beiden Autos war kein wirklich großer Schaden zu erkennen, so dass ich lediglich mit dem Unfallverursacher - der sofort seine Schuld eingestanden hat - Adressen und Daten ausgetauscht habe und wir nicht die Polizei gerufen haben. Die kommt bei solchen Kleinigkeiten hier auf dem Land sowieso meist gar nicht.

In Absprache mit dem Verursacher bin ich aber trotzdem zur Sicherheit in die Werkstatt gefahren um den Wagen ansehen zu lassen. Beim ersten Ansehen meinte der Mensch in der Werkstatt, dass es sich nur um einen sehr kleinen Schaden an der Stoßstange und an der Kennzeichen-Halterung handelt, das wäre ein Schaden von ca. 200-300 €. Ich muss dazu sagen, dass mein Auto jetzt ziemlich genau 11 Jahre alt ist, aber erst 68000 km hat. Weil man auch nicht sehr viel sieht, "nur" eine Macke über dem Nummernschild und halt die Halterung, hatte ich eigentlich nicht vor, da was dran machen zu lassen. Zumal ich den Wagen sicher noch einige Jahre fahren werde.

Jetzt haben mehrere Bekannte gesagt, dass ich trotzdem einen Kostenvoranschlag machen lassen könnte und dann von der Versicherung das Geld verlangen könnte, selbst dann, wenn ich es nicht reparieren lassen will. Sogar der Unfallgegner riet mir, einen Kostenvoranschlag einzuholen.

Also war ich nochmal in der Werkstatt. Für den Voranschlag hat der dort dann alles ausgerechnet und ist dann inkl. Arbeitszeit, Material etc. auf fast 750 € gekommen...

Ich habe jetzt aber noch nichts unternommen. Ist das wirkllich so rechtens, dass man das Geld fordern kann, und trotzdem nichts reparieren lässt? Jemand meinte, das wäre dann quasi der Ausgleich einer Wertminderung. Stimmt das so?

Gestern wurde ich dann von der Versicherung des Verursachers angerufen. Dieser hatte den Unfall jetzt erst gemeldet. Die Dame am Telefon bot mir dann einen besonderen Versicherungs-Service an: die haben quasi Vertragswerkstätten, die mein Auto abholen würden, das dann reparieren würden und mir dann das Auto wieder zurück bringen. Das wäre ja für alle Seiten das einfachste.
Heißt das dann nur, dass das für die Versicherung billiger wird? Weil wie gesagt - eigentlich hatte ich nicht vor, den Wagen reparieren zu lassen.


Was würdet ihr machen? Kann ich tatsächlich einfach so das Geld von der Versicherung verlangen?

Viele Grüße!
 
§ 249 bgb

Hallo HWS77,

Du kannst natürlich auf Gutachten- bzw. in Deinem Fall auf Kostenvoranschlag-Basis abrechnen lassen. Das nennt man eine "fiktive Abrechnung". Basis hierfür ist der § 249 BGB, der nicht zwangsläufig vorschreibt, reparieren zu lassen.

Allerdings wirst Du nur den Nettobetrag bekommen (ohne Mehrwertsteuer) und es könnte sogar sein, dass bei dem Kostenvoranschlag durch die gegnerische Haftpflichtversicherung den Stundenverrechnungssatz herunter gerechnet wird auf einen durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz.

Den Differenzbetrag erhältst Du erst, wenn Du nachweisen kannst, dass Du tatsächlich reparieren hast lassen. (Dafür gibt es ja dann eine Reparaturrechnung).

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo

in Ergänzung zu RekoBär's Antwort iS Mehrwertsteuer:
Ausnahmen bestehen dann, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, die (zB aufgrund des Alters) nicht mehr im freien Handel zu bekommen sind. Das könnte in Deinem Fall zutreffen, denn kaum ein Händler wird derart alte Autos an- und verkaufen und dann die notwendige Garantie übernehmen. In diesem Fall kann auch der Mehrwertsteuerbetrag gefordert werden.

Zu der Feststellung
Gestern wurde ich dann von der Versicherung des Verursachers angerufen. ... Die Dame am Telefon bot mir dann einen besonderen Versicherungs-Service an: die haben quasi Vertragswerkstätten, die mein Auto abholen würden, das dann reparieren würden und mir dann das Auto wieder zurück bringen.
... Heißt das dann nur, dass das für die Versicherung billiger wird? Weil wie gesagt - eigentlich hatte ich nicht vor, den Wagen reparieren zu lassen.

Ja, das wird es, denn sie haben Vereinbarungen mit diesen Vertragswerkstätten; sonst würde es für die Versicherung auch keinen Sinn ergeben.
Das klingt zunächst einmal ganz gut, da man weniger Aufwand hat. Davon würde ich aber die Finger lassen. Suche hier mal nach dem Begriff "Schadenmanagement" oder unter http://www.vmadev.de und http://www.captain-huk.de - da findest Du interessante Einsichten.


Gruss

Sekundant
 
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