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Auffahrunfall in Frankreich

Radioactive

Neues Mitglied
Registriert seit
4 Dez. 2019
Beiträge
2
Hallo zusammen,
ich freue mich über Eure Einschätzungen: Mir ist vor knapp zwei Jahren in Frankreich ein Auto auf das Heck geknallt. Mitten in der Nacht auf verschneiter Strecke, der Fahrer war viel zu schnell, Typ Drogenhändler in neuem Benz und der Beifahrer angeblich Polizist und stockbesoffen. Mein Auto stand zum Unfallzeitpunkt in einer Mautstation auf der Autobahn - wäre es nicht dort gewesen, wäre der Unfallgegner durch die Schranke gekracht. Statt ein Unfallprotokoll zu schreiben, sind die beiden Herren dann abgehauen, die Gendarmerie kam zwar, verwies mich aber achselzuckend an die gegnerische Versicherung... ich sei ja nicht verletzt, hätte das Kennzeichen und mein Auto würde noch fahren. Die Videoaufzeichnung der Mautstation war leider schon nach einem halben Tag wieder gelöscht.
Seitdem versuche ich, an Schadenersatz für mein zerstörtes Auto zu kommen. Es geht um rund 5.000 Euro und die Versicherung in Frankreich zieht offenbar alle Register, um die Zahlung zu verzögern bzw. zu verhindern. Mein Auto musste ich wegschmeißen, die Kosten für das Unfallgutachten zur Bezifferung des Schadens stottere ich gerade noch ab. Immerhin: Durch meine Hartnäckigkeit und weil ich mit einem Gerichtsprozess gedroht habe, wollte sich die Versicherung mit mir außergerichtlich einigen und ich habe nun schriftlich, dass sie meinen Schaden in voller Höhe anerkennt und regulieren wird. Diese Ankündigung kam aber bereits im Juli und es passiert einfach nichts.
Nun habe ich Sorge, dass in 15 Monaten meine Forderung verjährt und möchte Mahnverfahren bzw. Zwangsvollstreckung auf den Weg bringen.
Sollte / muss das unbedingt ein Anwalt machen? Übernimmt so etwas eine normale Rechtsschutzversicherung? Verkehrsrechtsschutz habe ich nämlich nicht, aber jetzt geht es ja eigentlich nur noch um Schulden, die man nicht zahlt. Bin kein Jurist und gerade finanziell etwas knapp unterwegs. Danke für Eure Unterstützung. :)
 
Hallo Radioactive,

Du hast doch sicherlich eine Rechtsschutzversicherung. Warum hast Du noch keinen RA dem Vorfall - Unfall übergeben?

Hast Du die Unfallaufnahmen und auch die Zeugenaussagen angefordert? Was wurde beim Unfall aufgezeichnet und durch wen?

Du hast doch sicherlich den Unfall der Polizei in France gemeldet. Was ist der Stand der Ermittlungsbehörden?

Viele Grüße

Kasandra
 
Weil es zunächst um Verkehrsrechtsschutz ging - den ich nicht habe. Nun könnte das Ganze womöglich ein Fall für den allgemeinen Rechtsschutz sein.
 
Hallo Radioactive,

ich verstehe nicht so ganz was du mit allg. Rechtschutz meinst....?

Hast Du mal Kontakt mit Deiner Versicherung aufgenommen ob die RS-Kosten übernommen werden?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
du mußt gar nicht mit der Versicherung in Frankreich verhandeln, sondern solltest das mit dem deutschen Regulierungsbeauftragten machen. Wer das ist erfährst du beim Zentralruf der Autoversicherer. Was und wie reguliert wird findest du u.a. hier.
Viel Erfolg

Micha
 
Hallo,

eine weitere Empfehlung wäre die GRÜNE KARTE.
Weiteres unter:
Gruene Karte

Die nehmen den Fall an. Reguliert wird dann über ein Schadensregulierungsbüro.
Leider ist es mit Frankreich immer sehr problematisch an sein Geld zu kommen.
Hier hast Du aber die Möglichkeit ohne Rechtsanwalt.
Gruß
Anja
 
Hallo Radioaktive,

ich gehe mal davon aus, dass der Unfallgegner ein in Frankreich zugelassenes Fahrzeug war. Was die meisten nicht wissen können, ist die Tatsache, dass bei einem Unfallgegner, dessen Fahrzeug in Frankreich zugelassen ist und der Unfall in Frankreich stattfand, gilt französisches Schadenersatzrecht. Da hilft auch kein Verbindungsversicherer, da dieser nur für Unfälle in Deutschland mit Fahrzeugen, die ein ausländisches Kennzeichen haben, zuständig ist.

Wenn Du einen Rechtsanwalt einschaltest, sollte er sich unbedingt mit dem französischen Schadenersatzrecht und gerichtlichen Gepflogenheiten in Frankreich auskennen. Die sind etwas anders, als bei uns in Deutschland.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

ich hatte einen Unfall in Frankreich, Fahrer ist geflüchtet.
Die Abwicklung dauerte über die GRÜNE Karte insgesamt 2 Jahre.
Gruß
Anja
 
Hallo Anja,

und das flüchtige Fahrzeug hatte ein französisches Kennzeichen? Ich hatte auch einen Fall, bei dem ein Mandant mit seinem Wohnmobil in Frankreich von einem französischen Fahrzeug geschädigt wurde. Dort hat die französische Versicherung direkt reguliert, auch, wenn es einiges Zeit gedauert hat.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,
ja das flüchtige Fahrzeug hatte ein französisches Kennzeichen.

Gruß
Anja
 
Es ist immer wieder erstaunlich welche Binsenweisheiten hier zum Besten gegeben werden.

Nur in Kurzform: Wenn dich ein Dritter schädigt, so hat er auch die Kosten für deinen Rechtsanwalt zu tragen. (Ja, auch in Frankreich!)
Dafür braucht es keine Rechtsschutzversicherung.

Und ja, der deutsche Korrespondenzversicherer übernimmt die Abwicklung für den französischen Versicherer, wenn du durch dessen VN in Frankreich geschädigt wirst.

Hätte man alles mit einer anwaltlichen Beratung in Erfahrung bringen können und der Fall wäre ggf schon abgeschlossen, aber es herrscht ja die do-it-yourself Mentalität vor.
 
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