Ariel
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,697
Hallo Buffy,
edel, deine Forderung,
" jeder Sachbearbeiter ob von Versicherungen. BG, Gerichten und alle die mit UO zu tun sind verpflichtet diese menschlich und mit Anstand zu behandeln. Hier gibt es keine Ausnahme. Dies hat sich auch jeder GA an den Hut zu schreibe.
Das ist die oberste Maxime im Umgang mit Menschen. "
Nur, die Sachbearbeiter und BG und Gerichte haben hier nicht unseren Vorstellungen zu genügen, sondern,
sie haben einen Auftrag vom Arbeitgeber! Und dem sind sie verpflichtet.
In diesen Jobs hat man es nicht mit Menschen zu tun, sondern mit Geschäftsfällen, die noch dazu Geld haben wollen!
Es ist jedem freigestellt wo und wie er arbeiten möchte, die meisten sind aber froh über jeden Job!
Wenn Unfallopfer das endlich durchblicken würden, dann würden sie sich nicht mehr den süßträumerischen Hoffnungen hingeben/anhangen, dass in Wirtschaftsunternehmen (Gerichte sind letztendlich auch dazu zu rechnen), Menschlichkeit fehl am Platze ist.
Es geht um Zahlen und sonst nichts. Am Ende müssen die einen möglichst hohen Überschuß erwirtschaften. Das allein ist die Krux, auch in den Krankenhäusern und den KK und Altersheimen und... !
Wenn also Unfallopfer weniger auf Menschlichkeit in dem Schadensersatzpflichverfahren hoffen würden und mehr ihr Recht einfordern würden, dann kämen sie schneller weiter.
Null Problemo bei heilem Kopf, aber wie kann ein z.B. SHT-Opfer oder hoch belastetes Schmerzopfer, Minderjähriges oder hoch betagtes Opfer das durchsetzen?
Ich bekomme nicht auf die Reihe, dass unsere Anwälte das dulden und das Spielchen der Versicherungen und Gerichte mitspielen? Anwälte sind unsere Verhandlungspartner mit den V. Irgendwie muss es sich wohl für einen Anwalt besser rechnen, die V. gewähren zu lassen!
Wenn das Verfahren so lange dauert, und man der Versicherung so lange Zeit gibt, statt zu klagen, dann bleibt uns UO wirklich nur übrig zu hoffen!
Je mehr Zeit die V hat, desto mehr Gutachter. Nach dem nächsten Gutachten, das die V. sorgfältigst aussuchen wird, muss sowieso geklagt werden. Die V-Gutachter würden keinen Auftrag mehr bekommen, wenn sie nicht das schreiben, was die V. will und die will, dass die Unfallfolgen keine Unfallfolgen sind.
Gruß Ariel
edel, deine Forderung,
" jeder Sachbearbeiter ob von Versicherungen. BG, Gerichten und alle die mit UO zu tun sind verpflichtet diese menschlich und mit Anstand zu behandeln. Hier gibt es keine Ausnahme. Dies hat sich auch jeder GA an den Hut zu schreibe.
Das ist die oberste Maxime im Umgang mit Menschen. "
Nur, die Sachbearbeiter und BG und Gerichte haben hier nicht unseren Vorstellungen zu genügen, sondern,
sie haben einen Auftrag vom Arbeitgeber! Und dem sind sie verpflichtet.
In diesen Jobs hat man es nicht mit Menschen zu tun, sondern mit Geschäftsfällen, die noch dazu Geld haben wollen!
Es ist jedem freigestellt wo und wie er arbeiten möchte, die meisten sind aber froh über jeden Job!
Wenn Unfallopfer das endlich durchblicken würden, dann würden sie sich nicht mehr den süßträumerischen Hoffnungen hingeben/anhangen, dass in Wirtschaftsunternehmen (Gerichte sind letztendlich auch dazu zu rechnen), Menschlichkeit fehl am Platze ist.
Es geht um Zahlen und sonst nichts. Am Ende müssen die einen möglichst hohen Überschuß erwirtschaften. Das allein ist die Krux, auch in den Krankenhäusern und den KK und Altersheimen und... !
Wenn also Unfallopfer weniger auf Menschlichkeit in dem Schadensersatzpflichverfahren hoffen würden und mehr ihr Recht einfordern würden, dann kämen sie schneller weiter.
Null Problemo bei heilem Kopf, aber wie kann ein z.B. SHT-Opfer oder hoch belastetes Schmerzopfer, Minderjähriges oder hoch betagtes Opfer das durchsetzen?
Ich bekomme nicht auf die Reihe, dass unsere Anwälte das dulden und das Spielchen der Versicherungen und Gerichte mitspielen? Anwälte sind unsere Verhandlungspartner mit den V. Irgendwie muss es sich wohl für einen Anwalt besser rechnen, die V. gewähren zu lassen!
Wenn das Verfahren so lange dauert, und man der Versicherung so lange Zeit gibt, statt zu klagen, dann bleibt uns UO wirklich nur übrig zu hoffen!
Je mehr Zeit die V hat, desto mehr Gutachter. Nach dem nächsten Gutachten, das die V. sorgfältigst aussuchen wird, muss sowieso geklagt werden. Die V-Gutachter würden keinen Auftrag mehr bekommen, wenn sie nicht das schreiben, was die V. will und die will, dass die Unfallfolgen keine Unfallfolgen sind.
Gruß Ariel