• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Auffahrunfall auf stehendes oder sich bewegendes Fahrzeug?

jotto

Neues Mitglied
Registriert seit
4 März 2014
Beiträge
3
Hallo,

ich habe eine frage. (sorry, falls das schon behandelt wurde - ich habe nichts gefunden)

lassen sich anhand der unfallschäden aussagen treffen, ob ich auf ein stehendes fahrzeug oder auf ein sich bewegendes fahrzeug aufgefahren bin?

bsp.:
a: ich fahre mit 20 km/h auf ein stehendes fahrzeug auf
b: ich fahre mit 50 km/h auf ein sich mit 30 km/h vorwärts bewegendes Fahrzeug auf.
ich konkret bin mit 20 bis 30 km/h auf ein stehendes fahrzeug aufgefahren und war sehr überrascht, wie wenig schäden das andere fahrzeug hat und wie gravierend die schäden an meinem fahrzeug sind.
(könnte dies auch an den fabrikaten liegen?
ich fuhr einen mercedes e 200, geliftete version und das andere fahrzeug war ein audi combi.)

ich frage deswegen, weil das andere fahrzeug mich rechts überholt hatte
und vor mir mit einer vollbremsung wieder einscherte, sodass ich aufgefahren bin.
der andere fahrer bestreitet jetzt sein fahrmanöver.

gruss
jo
 
Spurenversatz

Hallo jotto,

sollte die Kollision in dem Moment erfolgt sein, wo der andere eine Vollbremsung vor Dir hingelegt hat, kommt es zu einem deutlichen "Spurenversatz"

Spurenversatz heißt, wenn man beide Fahrzeuge in Ruhestellung hintereinander stellt, muss es zu einer deutlichen Höhendifferenz der Berührungsspuren kommen.

Die Ursache liegt darin, dass, wenn der vordere Wagen stark abbremst, sein Frontteil sich senkt und das Heck sich folglich anhebt. Wenn Du ungebremst reinfährst, dann unterfährst Du ihn. Solltest Du in dem Moment auch gebremst haben, so verstärkt sich der Unterfahrvorgang. (ähnlich, wie beim Gabelstabler), weil sich dann Dein Frontteil ebenfalls senkt und sich unter das angehobene Heckteil des Gegners schiebt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)

Hier noch ein bischen Lektüre:

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

PS: Wenn Deine Schilderung stimmt und er Dich erst überholt hat, um dann vor Dir auf die Bremse zu gehen, ohne, dass die Verkehrssituation dies notwednig gemacht hat, dann nennt man das gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
 
Danke RekoBär,
auch für den link, aber ich bin technisch leider nicht sehr begabt.
nochmal etwas genauer. das fahrzeug stand bereits, als ich auffuhr. (glaube ich zumindest, da alles sehr schnell ging)
dies kommt daher, dass er mich wie geschildert rechts überholte und dann vollbremste - aber er stand eben.
er wollte mich ausbremsen, denke ich mir, hat sich dabei aber verrechnet.
er behauptet nun, ich sei mit hoher geschwindigkeit auf ihn aufgefahren
(- was ja auch stimmt - nur dass er eben stand, was er leugnet.)
daher habe ich schlechte karten.
meine einzige hoffnung ist eben, dass anhand der unfallschäden rückschlüsse darauf gezogen werden können,
ob er stand, als ich auffuhr, oder nicht.
denn wenn er stand, hat ER vielleicht schlechte karten.
der unfallort ist ca. 30 meter vor der nächsten ampel und würde meine version unterstützen.

also abgesehen vom von dir geschilderten "unterfahren".
gibt es zusammenhänge zwischen der schwere der unfallschäden und den varianten,
a.) ich fahre auf ein sich bewegenes fahrzeug auf
b.) ich fahre auf ein stehendes fahrzeug auf
wenn die differenz gleich bleibt,
also
a.) bspw. mit 50 auf 30
und
b.) mit 20 auf 0

ich will darauf hinaus, ob die gravierenden schäden an meinem fahrzeug und die eher geringen schäden
am anderen fahrzeug rückschlüsse auf seine geschwindigkeit bzw. sein STEHEN zulassen.
ja, das ist gefährlicher eingriff. ich habe auch strafanzeige gestellt,
nur frage ich mich mittlerweile doch, ob das überhaupt sinn ergibt.

nochmals danke

gruss

jo
 
Differenzgeschwindigkeit

Hallo jotto,

ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Man kann anhand der Schäden lediglich die einwirkende Geschwindigkeit eingrenzen.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass ein stehendes Fahrzeug mehr Wiederstand bietet und damit das Ausmaaß der Schäden etwas stärker, als wenn das gestoßene Fahrzeug bereits in Bewegung ist.

Allerdings und das ist die Achillesverse daran, kann man keine verlässlichen Schlüsse aus der Stärke des Schadenbildes ziehen, ob das gestoßene Fahrzeug gestanden hat oder noch fuhr (immer auf den Zeitpunkt der Kollision bezogen).

Verlässlich ist eigentlich nur der Spurenversatz.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

sorry - wenn ich mal meinen "Senf" los lasse.

Es handelt sich hier nicht um einen gefährlichen Eingriff in den StV ...

PS: Wenn Deine Schilderung stimmt und er Dich erst überholt hat, um dann vor Dir auf die Bremse zu gehen, ohne, dass die Verkehrssituation dies notwednig gemacht hat, dann nennt man das gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Der von jotto geschilderte Ablauf wäre eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB)
Hier wäre eines der 7 Todsünden erfüllt ....falscher Überholvorgang....

Ein gefährlicher Eingriff erfolgt grundsätzlich von "außen" in den StV ...(siehe §315b StGB)
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
Hindernisse bereitet oder
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt...

Schönen Sonntag-Abend noch
Beilitz
 
Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff

Hallo beilitz,

eine Gefährdung des Straßenverkehrs ist es allemal.

Allerdings stellt die vermutlich nicht notwendige Gefahrenbremsung den Aufbau eines Hindernisses dar. Zum Schaden ist es ebenso gekommen.

Ich könnte mir also deswegen vorstellen, dass ein Verkehrsstrafrichter dies entsprechend so einordnet. Sicher bin ich mir allerdings nicht.

Auf jeden Fall wäre es interessant zu erfahren, wie in dem Fall jotto dies von entsprechender Stelle gewertet wird, falls es überhaupt strafrechtlich verfolgt wird.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,

Hindernisse zu bereiten durch bloßes vorschriftswidriges Verhalten von Vk-Teilnehmern fällt nicht unter den §315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den StV)

Der Gesetzgeber meint mit Hindernisse bereiten...jemand verliert zum Beispiel sein Fahrrad, welches auf der Fahrbahn liegen bleibt und trotz des Bemerkens es einfach liegen lässt....aus einem Fz. läuft Öl aus und der Fahrer bekommt es mit - unternimmt jedoch nichts, dass die Gefahrenstelle beseitigt wird...jemand fährt eine Leuchtbake um, die auf der Fahrbahn zum liegen kommt - er beseitigt sie nicht...

Der hier zu diskutierende Fall fällt m.E. (vielleicht und wenn überhaupt) in den Bereich des §315c StGB (Gefährdung des StV).
Im Absatz 2 Buchstabe b findet man ...grob verkehrswidrig und rücksichtlos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt...

So heißt es in der Kommentierung dazu:
Falsches Überholen ist jeder verkehrswidrige Überholvorgang, auch gefährdendes Rechtsüberholen...Rechtsüberholen auf der AB ist regelmäßig falsche Überholen...
Grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, wer z.B. vor einer unübersichtlichen Kurve dennoch überholt

Dem Fz.-F. Rücksichtslosigkeit und grob verkehrswidriges Verhalten nach zu weisen, ist das Kern Element der Strafverfolgung. Diese Merkmale gehören zur Schuldfrage und müssen nebeneinander vorliegen.

Da von jotto keine weiteren Aussagen vom anderen Beteiligten vor liegen, wir also das Motiv und die Gründe für sein Verhalten nicht kennen ist alles weitere Spekulativ.

Ich denke eher, dass sich da jemand überschätzt hat und im Zuge von Gedankenlosigkeit in den Sicherheitsabstand von jotto kam. Den weiteren Verlauf kennen wir...und dann...hat es bummmssss gemacht....

jotto - ich hoffe und wünsche es Dir, dass Du einen guten RA an Deiner Seite hast, der Dich aus diesem Schlamassel heraus boxt...es ist sehr schwer den Nachweis zu führen als Auffahrender zu beweisen, dass man selbst nicht die Ursache hierfür gesetzt hat.

Da ich kein RA bin, stellt das nur meine Berufs-/Lebenserfahrung und persönliche Meinung dar...

Schönen Abend noch
Beilitz
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorsatz

Hallo beilitz,

von der Seite her betrachtet hast Du natürlich recht.

Für mich allerdings hatte sich jottos Schilderung so gelesen, dass der Unfallgegner die Situation nicht mal eben überschätzt, sondern jotto eher vorsätzlich ausgebremst hat. (ist natürlich nur eine Eingebung von mir aufgrund vergangener Aufträge, kann sich aber auch als völlig harmlos herausstellen)

Vielleicht schreibt ja jotto noch einmal dazu etwas und konkretisiert seine Ausführungen.

Herzliche Grüße vom RekoBär:D
 
Hallo Rekobär,

Du weißt ja wie das ist mit dem Recht haben und Recht bekommen...

So lange die Motive von dem anderen Fz.-F. nicht vorliegen, bleiben wie im Reich der Sagen und Mythen.
Meine Erfahrungen sind die, dass der Beweis eines (bedingten) Vorsatzes
oft sehr schwierig war.

Ich würde mich freuen, wenn jotto zu unseren Beiträgen noch einmal Seine/Ihre Sicht der Dinge und was sich zwischenzeitlich Neues aufgetan hat, hier Kund tut...

In diesem Sinne schöne Sonnentage
Beilitz
 
Hallo,

danke für Eure Antworten.

Ich habe bis jetzt noch nichts gehört bzgl. meiner anzeige.

Wegen des ausbremsens. ich glaube nicht, das die jugendlichen, ca. 18 jahre alt,
einen unfall provozieren wollten.
ich glaube eher, dass die mich schon total ausbremsen wollten, dabei aber fehler begangen haben bei der berechnung der jeweiligen geschwindigkeiten. (ich bin übrigens taxifahrer und war im dienst - leider ohne fahrgast. der unfall passierte kurz vor mitternacht.)

einen RA werde ich mir, sollte es zu einer verhandlung kommen, nicht nehmen, da ich schon glaube, dass es chancenlos sein wird, die wahrheit ans licht zu bringen. zumindest diese kosten kann ich mir sparen.
so hätte vielleicht ein detailliertes unfallgutachten auch die aufprallgeschwindkeit feststellen können. aber selbst dieses habe ich ja nicht.
die reperaturkosten belaufen sich auf ca. 12.000 euro.

mir geht es eher darum, dass ich will, dass die nicht so einfach davon kommen.
dann sollen die sich halt in die verhandlung setzen und ihre lügen nochmals erzählen.
ausserdem könnte es für künftige potentielle unfallopfer ganz hilfreich sein, wenn dieser vorgang in den akten steht.
auf jedenfall mache ich es denen so schwer wie es geht.

habe mir jetzt auch schon diverse ampelschaltungen angeschaut, um der gegenseite bestimmte behauptungen zu erschweren.
so ist ja deren hauptproblem, dass die unfallstelle, an welcher wir STANDEN,
nur ca. 100 meter entfernt ist von der ampel, an welcher wir wegen rot zuvor auch standen.

wäre ich also aufgefahren, - die version der gegenseite angenommen, -
dann muss der unfallort ja mindestens 10 meter zurück verlegt werden.
(reaktionszeit des voraus fahrenden fahrers plus bremsweg.)
dann wären es also nur noch 90 meter von der ampel bis zum STANDORT des unfalles.
da wir dort STANDEN, muss der unfall ja vorher passiert - und dazu kommt noch, dass wir dort standen und ich
mit meinem vorderteil ja in seinem heck "STAND" - was ja sowieso irre klingt nach dem motto
er fährt vorneweg, ich fahre auf und er bremst voll ab und ich komme erst zum stehen,
als der vordermann auch steht und wir STEHEN also quasi mit direktem fahrzeugkontakt.

weiterhin wäre m.E. auch erklärungsbedürftig,
warum jemand, wenn ihm einer hinten drauf fährt, stark abbremst um sofort zum stehen zu kommen.
somit müsste also geklärt werden, ob es noch plausibel klingt,
das wir beide an der ampel stehen, es grün wird und wir beide losfahren
und ich dann 90 meter weiter dem voraus fahren mit ca. 25 bis 30 km/h differenz auffahre.
diese 25 - 30 km/h auffahrgeschwindigkeit kann ich ja aber leider nur schätzen.

die gegenseite wird also vermeiden wollen, zuzugeben, dass wir an der ampel standen.
daher habe ich mir mal ein paar ampelschaltungen angeschaut.

danke fürs evtl. lesen.

Gruss

Jo
 
Hallo Zusammen,

meine Frage passt ganz gut zu dem Thema hier. Kann jemand helfen bzw. ein Kommentar abgeben. Danke vorab

Hallo Rekobär,

sorry - wenn ich mal meinen "Senf" los lasse.

Es handelt sich hier nicht um einen gefährlichen Eingriff in den StV ...



Der von jotto geschilderte Ablauf wäre eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§315c StGB)
Hier wäre eines der 7 Todsünden erfüllt ....falscher Überholvorgang....

Ein gefährlicher Eingriff erfolgt grundsätzlich von "außen" in den StV ...(siehe §315b StGB)
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
Hindernisse bereitet oder
einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt...

Schönen Sonntag-Abend noch
Beilitz
Klingt sehr sachkundig :)

Darf ich dazu Fragen:

https://www.unfallopfer.de/threads/alkoholklausel-unfallversicherung-interrisk-315c-sgb.40525/
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Top