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Auffahrunfall auf stehendes Hindernis, dann abknickend - Beschleunigungswert(e)

bull-it

Mitglied
Registriert seit
11 März 2016
Beiträge
38
Ort
Bayern
Hallo,

folgendes Szenario: Pkw kracht links mit 25 km/h an ein Lkw-Eck hinten rechts und versetzt dann um einen Meter, bevor der Pkw abrupt gestoppt wird - errechnet wurde ein Beschleunigungswertbereich lt. unfallanalytischen Gutachten von 5,1 - 5,9 g.
Daraus folgende Frage: sollten nicht sogar drei Werte gelistet werden und zwar
1 aufprallen auf den Lkw - Kopf wird nach weitestmöglich vorn gerissen
2 Versatz - Kopf (vorn) wird weitestmöglich nach links gerissen
3 Stopp - Kopf (vorn) wird weitestmöglich nach rechts gerissen
Ist die Annahme falsch, dass der Kopf und damit natürlich die HWS drei unterschiedlichen Richtungskräften (teils gleichzeitig) ausgesetzt ist?
Wenn falsch, wo ist der Gedankenfehler oder wird imer nur der höchstmögliche angegeben?
Wenn richtig, wie lautet dazu eine bessere Formulierung und vor allem - in welchem Masse würden sich die B.Werte bei 1, 2 und 3 verringern (ungefähr)?
Danke

bull-it
 
Hallo bull-it,

die Problematik liegt hier woanders. Wenn es sowohl eine Vorwärtsbewegung, als auch eine Seitwärtsbewegung des Körpers durch das abrupte Abbremsen durch ein Hindernis und damit zu einer Drehung des Fahrzeuges kommt, wenn ich den Ablauf richtig aus der Schilderung verstanden habe, dann kommt es meistens auch zu einer Drehung des Insassenkörpers. Das ist übrigens der entscheidende Nachteil eines Dreipunktsicherheitsgurtes. Hierbei werden nämlich Seitwärtsbewegungen nicht abgefangen. Da ist der Sicherheitsgurt in seiner Konstruktion sogar hinderlich.

Die 5,1 -5,9 g( 50 bis 58 m/s² = 5,8 m/s * 3,6 = 21 km/h. Soll heißen, bei Dir wurde eine Verzögerungszeit von 0,12 s angesetzt und nicht von 0,1 s.

Bei 0,1 s Verzöegrungszeit wären es bei 25 km/h (25 km/h /3,6 = 6,9 m/s / 0,1 s = 69 m/s² / 9,81 = 7 g.

Das mal als Rechengedankenspiel.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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