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Auffahrunfälle!

Flummy

Nutzer
Registriert seit
21 Dez. 2009
Beiträge
3
Ort
Dortmund
Website
hajosta.chapso.de
Sorry Leute

Habe eben festgestellt, daß ich meinen Beitrag in die verkehrte Rubrik eingebracht habe.
Deshalb möchte ich meinen Beitrag hier noch mal einbringen, hoffe das der Admin. mir noch mal verzeihen kann, oder den Anderen Beitrag entfernen, wenn es geht.

Und hier der Beitrag:


Möchte mal ganz vorsichtig Anfragen in wie weit man hier einen Ratschlag oder einen Tipp bekommen kann für Diverse Auffahrunfälle.


Folgendes ist Passiert.
1993 der erste Auffahrunfall eigentlich ein ganz Normaler Unfall ohne großen Schaden außer ein wenig am Auto.
1995 der Extrem Unfall. Zu dieser Zeit war ich noch selbstständig, also auf dem Weg zu meiner Baustelle in Herdecke (Raum Dortmund) mußte ich an einer Ampel stehen bleiben und hatte vor mir noch einen Kleintransporter, als nun die Ampel auf Grün Schaltet ist der Kleintransporter losgefahren ich stand so 5m dahinter und wollte nun auch losfahren habe in dem Moment eine bequemere Sitzposition eingenommen und genau in dieser Position bekam ich einen Schlag oder auch Stoß von hinten, daß es mir die Füße von den Pedalen weggezogen hat und mein ganzer Körper nach hinten geschleudert wurde so daß ich in einer Entfernung von 4-5m wieder die Pedale mit meinen Füßen berühren konnte und dann voll auf die Bremse treten konnte.
In diesem Moment war mir sowas von Übel / Schlecht und Schwindelig, konnte mich kaum auf den Beinen halten, mußte mich beim Aussteigen an das Auto lehnen um nicht um zu fallen. Das Mädchen, daß mir da hinten drauf gefahren ist kam zu mir, schaute mich an und meinte ist ja nicht so schlimm und ich sollte ihr doch hinterher fahren, da 500m weiter ihre Arbeitsstelle ist.
Da ich noch nicht so richtig da war und sie wieder einstig und los gefahren ist weiß ich gar nicht wie ich auf den Parkplatz kam. Hatte nur noch im Hinterkopf, daß die jetzt abhauen will und bin wahrscheinlich hinterher gefahren. Nach so einer halben Stunde kam dann auch die Polizei und hat den Unfall ganz normal aufgenommen, jetzt kam es so, daß die Polizei das Protokoll ausgefüllt hat und mir immer noch Kotzübel war hatte ich dieses dann dem Polizisten gesagt und er sagte dann sehr Ärgerlich zu mir, warum sagen sie das denn nicht gleich, jetzt muß ich das Protokoll neu schreiben (Scheiße). Der Gipfel des ganzen war, daß das Mädchen von den Polizisten verlangt hatte mich mal Pusten zu lassen, da sie den Verdacht hatte ich wäre Besoffen, aber dem war absolut nicht so, denn es war Morgens so gegen 8°° Uhr und wollte doch zu meinem Kunden.
Sorry es geht heute Abend weiter, jetzt muß ich erst mal zur Arbeit also bitte etwas Geduld.
Gruß Hans

So nun geht es weiter.

Bei diesem o.g. Beitrag und dem Vorfall habe ich mich so Extrem, durch den Aufprall verletzt und zwar an der Wirbelsäule oder Bandscheibe so ca. 10-15 cm über dem Steißbein.
Irgend etwas ist dadurch kaputt gegangen, durch 100 verschiedener Untersuchungen so wie Normales Röntgen/CT Röntgen oder zur Radiologie Untersuchung, daß tollste ist ja, daß es immer heißt es wäre alles unauffällig und nichts fest zu stellen, jetzt wurde mir schon an´s Herz gelegt, daß ich mal zu einem Psychiater gehen soll, aber verdammte Schei.... mir tut es nicht im Kopf weh sondern im Rücken, denn ich merke doch an der Wirbelsäule den Schmerz.

Nun zieht sich dieses alles bis heute hin, daß ich in sehr vielen Bewegungen eingeschränkt bin z.B. Seitlich liegend/lange Sitzen oder langes Stehen in jeder Lage sind die Schmerzen kaum auszuhalten.
Jetzt noch einmal etwas zurück. Nach dem Auffahrunfall war ich bis Ende März so ca. 28 od. 30.03.1996.

Als Selbstständiger mußte ich natürlich zu sehen das Geld reinkommt, deshalb habe ich wieder angefangen zu Arbeiten. Deshalb mußte ich nach Castrop-Rauxel zu einer Baustelle, als ich auf der Dortmunder Straße Richtung Stadtmitte an einer Kreuzung halten mußte, da ich keine Vorfahrt hatte, als ich dachte ich hätte freie Fahrt und angefahren bin habe ich einen Mofafahrer gesehen der sehr schnell angerast kam,
deshalb mußte ich Bremsen und wieder stehen bleiben. Genau in diesem Moment als ich stehen bleiben mußte hat mich ein älterer Herr von hinten dermaßen angestoßen, daß ich bis in die Kreuzung reingeschoben wurde und war für so 6-7 Min. bewusstlos.
Und so ging die ganze Sache wieder von Vorne los Untersuchung auf Untersuchung, daß ganze Programm und wieder nichts gefunden außer eben etwas Schleudertrauma.
Ich war schon am überlegen ob ich nicht den Führerschein abgeben sollte, aber es ging eben doch weiter, jedenfalls bis 1999.
Habe frohen Mutes beim Bäcker in Aplerbeck Brötchen geholt. Als ich vom Parkplatz runter gefahren bin, da viel Verkehr war mußte ich erst an der Ausfahrt warten bis mich eine Frau durch Handzeichen in die Fahrbahn reinfahren gelassen hat. So bin ich bis zur Ampel vorgefahren und mußte dann halten.
Erst hat die Frau einen schönen Abstand eingehalten, als wir dann losfahren wollten, hat ein Autofahrer hinter der Frau geschlafen und ist ihr so hart hinten ins Auto gefahren, daß er die Frau noch in mein Auto reingeschoben hat und nun war der nächste Krankenhausaufenthalt vorprogrammiert.
Und nun ging die ganze Prozedur von vorne los Untersuchung, Untersuchung, Untersuchung.
Mittlerweile hängt mir alles so aus dem Hals, deshalb habe ich mich hier in dem Forum gemeldet um zu erfahren ob es auch andere gibt mit einem ähnlichen Problem und was man da noch tun kann.
Gruß Hans


 
Hallo Hans,

Du hast ja alles mitgenommen:eek:.

Du hast nach einem Forum wie diesem gesucht...und gefunden.

Wo sind Heute noch Deine Beschwerden? Probleme? Invalidität?
Arbeitest Du noch?

Hast Du Dich als Selbständiger bei der BG versichert? (GUV).
Hast Du private Unfallversicherungen?
Wurden Gutachten erstellt?

Haben Deine Unfallgegner Schuld an den Unfällen bekommen und mußten sie zahlen?

Erzähl uns etwas mehr über die gesundheitlichen Folgen und ob sie bleiben werden.

Lieben Gruß
Kai-uwe´s Frau
 
Hallo Hans,

dito Kai-Uwe!

Kann noch was rechtliches hinzufügen.

OLG Celle
AZ: Urteil, 14 U 277/99

Leitsatz:

Steht eine bei einem Unfall erlittene Verletzung fest ( hier: HWS-Schleudertrauma Typ II ), reicht es gem. § 287 ZPO für die haftungsausfüllende Kausalität aus, wenn weitere Beschwerden erheblich wahrscheinlich sind. 2. Liegt nicht nur ein bloßes Bagatellereignis vor, ist es für die Haftung des Schädigers unerheblich, dass die organischen und neurologischen Beeinträchtigungen zwischenzeitlich durch eine chronische Schmerzsymptomatik und ein posttraumatisches Belastungssyndrom psychosomatisch überlagert sind. 3. Kommen zwei Unfalle als selbständige Ursachen für Beschwerden in Betracht, lässt sich aber das Ausmaß des jeweiligen Schadensumfangs nicht sicher feststellen, kommt § 830 Abs. 1 S. 2 BGB zur Anwendung. Es muss aber versucht werden, gem. § 287 ZPO die Anteile der Schädiger an der Verursachung des Gesamtschadens im Wege der Schätzung zu ermitteln. Nur soweit dies nicht möglich ist, führt § 830 Abs. 1 S. 2 BGB bei Anteilszweifeln zu einer gesamtschuldnerischen Haftung der beiden Schädiger. 4. 40.000 DM Schmerzensgeld bei HWS-Trauma 2. Grads (vgl. Schmerzensgeldtabelle )


Der Schädiger kann sich nach ständiger Rechtsprechung auch nicht darauf berufen, daß der Schaden nur deshalb eingetreten sei oder
ein besonderes Ausmaß erlangt habe, weil der Verletzte infolge bereits vorhandener Beeinträchtigungen und Vorschäden besonders
anfällig zur erneuten Beeinträchtigung gewesen sei. Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht
verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betr. gesund gewesen wäre. Dementsprechend ist die volle Haftung auch dann zu
bejahen, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und den Unfallverletzungen beruht, ohne daß
die Vorschäden "richtunggebend" verstärkt werden (vgl Senatsurteile BGHZ 20, 137, 139; 107, 359, 363; 132, 341, 345; vom
26. Januar 1999 - VI ZR 374/97 - aaO, jeweils m. w. N.).


Verdienstausfall eines Unternehmers

Der Inhaber eines Handwerksbetriebes wurde bei einem Verkehrsunfall verletzt und konnte demzufolge über geraume Zeit nicht in seinem Unternehmen mitarbeiten. Seine Tätigkeiten übernahmen zeitweise seine Ehefrau und sein Vater und später ein angestellter Betriebsleiter. Der Unternehmer verlangte vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Aufwendungserstattung für die Ersatzarbeitskräfte und die Gewinneinbußen.
Er erhielt vom Gericht die Aufwendung für die Ersatzarbeitskräfte zugesprochen. Auch die Gewinneinbußen mußte die Gegenseite erstatten, wobei sich das Gericht an den Betriebsergebnissen der Vorjahre orientierte und sodann den Gewinn für den Zeitraum des verletzungsbedingten Arbeitsausfalls schätzte. Einer Prognose des beklagten Unfallverursachers, wonach das Unternehmensergebnis schlechter ausgefallen wäre, wenn der verletzte Unternehmer selbst weiterhin einsatzfähig gewesen wäre, mochte das Gericht mangels entsprechender Anhaltspunkte nicht folgen.
Urteil des BGH vom 10.12.1996
VI ZR 268/95


Unfallbedingter Verdienstentgang bei Selbständigen

Der Inhaber eines kleinen Fuhrunternehmens (ein Lkw) wurde
bei einem Unfall unverschuldet schwer verletzt. Er konnte aufgrund der Folgeschäden seinen Betrieb nicht mehr weiterführen. Neben einem Schmerzensgeld, das ihm auch zugesprochen wurde, verlangte er die Zahlung einer Verdienstausfallsschadensrente von 6.485 DM im Monat. Der verletzte Kleinunternehmer trug im Prozess vor, sein Betrieb habe sich noch im Aufbau befunden und hätte in Kürze monatlich den geltend gemachten Betrag abgeworfen. Diese Angaben reichten dem Landgericht Celle nicht aus. Die Klage auf den Ersatz des Verdienstentgangs wurde abgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. Nach Auffassung der Karlsruher Richter hatte die Vorinstanz nicht berücksichtigt, dass es bei einem selbständig Tätigen zur Beantwortung der Frage, ob dieser einen Verdienstausfallschaden erlitten hat, der Prüfung, wie sich das von ihm betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte, bedarf. Der Verletzte muss dazu konkrete Tatsachen darlegen und beweisen (Anzahl der Fahrzeuge und Mitarbeiter, Umsätze und Betriebsausgaben), aus denen sich die künftige Geschäftsentwicklung ergibt. Hierbei dürfen allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden. Nun muss die Vorinstanz nach weiteren Beweiserhebungen erneut über den Klageantrag entscheiden.
Urteil des BGH vom 03.03.1998
VI ZR 385/96
 
Du hast ja alles mitgenommen:eek:.

Du hast nach einem Forum wie diesem gesucht...und gefunden.

Wo sind Heute noch Deine Beschwerden? Probleme? Invalidität?
Arbeitest Du noch?

Hast Du Dich als Selbständiger bei der BG versichert? (GUV).
Hast Du private Unfallversicherungen?
Wurden Gutachten erstellt?

Haben Deine Unfallgegner Schuld an den Unfällen bekommen und mußten sie zahlen?

Erzähl uns etwas mehr über die gesundheitlichen Folgen und ob sie bleiben werden.

Lieben Gruß
Kai-uwe´s Frau


Hallo Kai-uwe´s Frau oder darf man auch deinen Namen erfahren?

Nun zu deiner ersten Frage: Klar, daß ich bei der BG Versichert war. Gegen diese ist auch ein Verfahren eingeleitet worden damals, da sie sich irgendwie geweigert hat zu Bezahlen, aber es wurde, soweit ich mich noch Erinnern kann schon so einiges Bezahlt.
Zu deiner zweiten Frage: Priv. Unfv. habe ich damals nicht gehabt, da diese zu teuer war.
Und Frage drei: Es wurden schon Gutachten erstellt und es wurden beim dritten Unfall, zwar welche Angefordert, aber für eine Anklage immer abgewiesen da es laut Richter und Prof. Dr. nicht relevant war.
Habe eben noch eine Akte vom dritten Unfall hervorgeholt, der in Castrop-Rauxel passiert ist.
Da ich zu dieser Zeit ja Selbstständig war hatte ich auch immer einen größeren Finanziellen Ausfall gehabt, deshalb ging es immer um einiges an Geld. Aber das Geld war mir im Grunde egal ich wollte doch nur meine Verletzung bestätigt haben, daß da auch wirklich etwas ist das eben Schmerzen bereitet.
Zur Berichtigung meiner im ersten Beitrag genannten Daten der Unfälle sind
Der zweite Unfall war am 12.12.1995
Der dritte Unfall Castrop am 10.06.1996
Laut der Aussage des Prof. Dr. ? ist es nicht möglich bei einem Auffahrunfall so ein Schläudertrauma zu bekommen, daß ein längeres Krankschreiben als von ca. 3-4 Wochen Rechtfertigen würde, da ich ja schon Vorbelastet war vom Unfall vom 12.12.1995
Die Schuldfrage stand eigendlich nie in Frage, daß war alles geklärt.
Es ging meistens um die Frage habe ich wirklich eine Halswirbelsäulen-Distorsion und es ist alles nicht so schlimm wie ich es eben Vorgebe zu haben.
Ich gebe mal so ein Zitat hier ein, daß vom Gericht geschrieben wurde.
Also ich hatte Geklagt.
Die Beklagten beantragen,
die Klage abzuweisen.
Der Unfall sei geringfügig gewesen, so daß eine Verletzung des Klägers nicht habe zustande kommen können. Eine mögliche Arbeitsunfähigkeit sei nicht zurückzuführen auf den Unfall, sondern resultiere möglicherweise aus einem vorhergehenden Unfall des Klägers vom 12.12.1995, in dessen Folge eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit in Höhe von 10% zumindest bis zum 11.06.1996 bestand hat.
Jetzt noch den Entscheidungsgrund.
Die Klage ist unbegründet.
Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgrund des Verkehrsunfalles vom 10.06.1996 gemäß §§ 7, 18 StVG, 823, 847 BGB, 3 Pflichtversicherungsgesetz.
Nach dem Ereignis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung des Gerichtes nicht fest, daß der Kläger die von ihm behaupteten Verletzungen bei dem Verkehrsunfall erlitten hat.
Der Zeuge Prof. Dr. med. ? bekundet, in den Krankenunterlagen seien objektivierbare Hinweise für das Vorliegen einer wesentlichen HWS-Distorsion oder Gehirnerschütterung nicht zu finden. Eine neurologische Untersuchung und ein Computertormogramm der Brust- und HWS habe keinen Nachweis für unfallbedingte Verletzungen geliefert.
Letztlich habe als Diagnose der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung und eine HWS Erschütterung bestanden.
Nach den Angaben des Zeugen lassen sich keine sicher objektivierbare Unfallfolgen dokumentieren.
Der Zeuge Dr. ? erklärte, ihm sei nicht bekannt, ob der Kläger eine Distorsion und eine Gehirnerschütterung erlitten habe.(eine Krähe hackt der andern kein Auge aus) Bei ihm sei der Kläger am 17.12.1996 und am 29.01.1997 wegen Schmerzen im Brust- Lendenbereich behandelt worden.(bin wegen starker Schmerzen im bereich HWS und Wirbelsäule da hin gegangen weil ich dachte der mehr Ahnung, aber der muß mich mit einem anderen Patienten verwechselt haben bei seiner Aussage.) Die erhobenen Befunde seien nicht beweisend für einen Unfallschaden.
Die Bekundungen der Zeugen stützt den Sachvortrag des Klägers nicht. Das Gericht mißt dabei insbesondere den Angaben des Zeugen Prof. Dr. med. hohe Bedeutung bei, da dieser (wie schon Erwähnt) auch als Sachverständiger in vergleichbaren Fragen tätig ist und aus diesem Grunde über eine besondere Erfahrung verfügt.

Also ich habe selten so eine Gequirlte Scheiße gehört, da diese Aussage sich auf einem Prof. Stütz der selbst als anerkannter Gutachter einen sehr hohen Stellenwert hat (wahrscheinlich haben sie sich anschließend ein hinter die Binde gekippt)
Jetzt noch etwas zu meinem Momentanen befinden.
Es ist doch so, daß man die Vorhandenen Schmerzen so pöh a pöh ertragen muß, da man sowie so nichts Ändern kann, folge dessen nimmt man Automatisch bei jeder Bewegung eine entsprechende Schonhaltung ein, um den ganzen Bewegungsapparat so einigermaßen ertragen zu können.
Auf den ganzen Zeitraum bis jetzt werden die Schmerzen immer Stärker. Nun ist es so weit, daß sich diese Stelle an der Wirbelsäule sehr verschlechtert und ich des Öfteren meinen Hausarzt aufsuchen muß, da es eben schlimmer geworden ist, mußte ich mich ca. 4 1/2 Wochen Krankschreiben lassen müßen, weil ich absolut mit dem Ars… nicht hoch kam, als wenn es ein Hexenschuss wäre. Ich weiß nicht was oder wie ich etwas machen soll um wenigstens eine Erleichterung zu bekommen und ich habe auch keine Lust mehr immer als Simulant oder Querulant hingestellt zu werden, daß zerrt nämlich richtig an den Nerven wenn man nicht für voll genommen wird.
So, daß war´s meiner Seitz erst einmal.
Hoffe doch, daß ich euch nicht Langweile mit meinem Beitrag. Sorry
Gruß Hans
 
Hallo Hans,

wären Deine Unfälle 10 Jahre später passiert hättest Du vielleicht etwas mehr Glück mit der Anerkennung der HWS-Schäden gehabt.
Du wirst hier im Forum sehr viel über die "Bagatelle" HWS-Distorsion finden.

Diese Gutachter, die so leichtfertig ihre Meinungen/Aussage zu Papier bringen und damit das Unfallopfer um seine Entschädigung.....können sich doch mal als Testperson für einen Auffahrunfall zur Verfügung stellen.

Kann ja nix passieren.:rolleyes:

Bei meinem Mann (Sturz aus 4m, kopfüber auf Marmorstufen) ist auf CT, MRT und PET-Bilder angeblich wenig bis nix zu sehen....aber er wird nie wieder arbeiten , autofahren und ohne Opiate leben können. Auch so ein Simulant.

Leider kommt es vor Gericht auch immer darauf an ob Du den richtigen RA hast, einen vom Fach und mit Biss.....sonst bist Du da schon "verraten und verkauft" (im wahren Sinne des Wortes)

Ließ Dich mal durchs Forum und stelle Fragen wenn Du welche hast.

Liebe Grüße
Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo,

Nein, Du langweilst uns nicht, aber den nächsten Beitrag den Du in einer Nicht-Standart-Schriftart, wie jeder andere hier schreibst, werde ich negativ bewerten. Dies hat mit der schlechten Lesbarkeit zu tun und ich werde Deinen Beitrag auch nicht bearbeiten. Mir tun davon die Augen weh.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe!
Ja ist ok und habe verstanden. Nur warum gibt es keinen botten um wieder in meinem beitrag zu kommen, damit ich ihn bearbeiten oder ändern kann.
Dann möchte ich auch nicht unhöflich sein, aber trotz dem fragen ob es bei dir in deinem wortschatz auch das besagte zauberwort gibt, daß da so änlich wie bitte heißt.
Sorry aber so kenne ich das nicht, daß man beim ersten mal so extrem kritisiert wird und nicht erst darauf einen hinweis gibt ok.
Sorry noch mal
Gruß Hans
 
Hallo Flummy,

hier noch ein Hinweis auf ein recht aktuelles Urteil.

Der Leitsatz:
Für den Nachweis, dass Verletzungsfolgen unfallbedingt sind, ist weder bei der haftungsbegründenden noch bei der haftungsausfüllenden Kausalität ein "objektiver" Beweis im Sinn eines medinisch-naturwissenschaftlichen Veränderungsnachweises gegenüber der Situation vor dem Unfall erforderlich (hier: durch HWS-Distorsion verursachte Beschwerden).

Die Quelle: LG Heidelberg Urt. v. 11.09.09, Az. 3 S 9/09

Möglicherweise hilft es Dir weiter.

Grüße
oohpss

 
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