Hallo Nemesi5,
also, es gibt Schmerzensgeld erst ab ca 300 km/h, also hattest ihr da ein wenig Pech, dass die Geschwindigkeit zu gering war.
Aber wenn ihr, statt stehen zu bleiben mit eurem Auto bei dem Anprall von 200 im nächsten Baum, ungefähr zweite Astetage hängen geblieben wärt, dann hättet ihr wenigstens nicht man Boden die ganze Nacht frieren müssen.
Ist aber trotzdem bemerkenswert, dass ihr dem Auffahrenden noch kurz vor seinem Anprall auf euch, seinen Tacho ablesen konntet.
Nackenschmerz bekommt man vom frieren, und das eine Nacht lang, da zieht man automatisch die Schultern hoch und verkrampft, das kommt dann als Muskelkater acut vor, aber es ist nicht chronifizierend.
Ich denke, die Versicherung wird da ablehnen, denn du hättest dich warm anziehen können, Mitwirkungspflicht!
Sie wird wohl die Nackenschmerzen als unfallunabhängig ablehnen.
Und eventuell Mitschuld? vielleicht funkionierten eure Rücklichter nicht, sonst hätter der Auffahrer eventuell auf 180 runterbremsen können.
Wenn ihr Zeit habt, dann besucht einmal eine Gerichtsmedizin, und schaut euch mal die Unfallopfer an, die mit solchen Geschwindigkeitsdifferenzen nicht so viel Glück hatten wie ihr.
Gruß Ariel