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Aufbewahrungsfristen und Einsichtsrechte in ärztliche Unterlagen

Joker

Sponsor
Registriert seit
2 Sep. 2006
Beiträge
1,299
Ort
am Rhein
Hallo Zusammen ,
ergänzend zu Joker s links ergänzende rechtsgrundlagen zur Akteneinsicht etc.
[FONT=arial,sans-serif][SIZE=-1] http://www.kvn.de/kvn/content/internet/kvs/hauptgeschaeftsstelle/03/09/broschAnfr072005.pdf.[/SIZE][/FONT]
http://www.schweigepflicht-online.de/Seite_Akteneinsicht.htm
http://www.bmj.de/media/archive/226.pdf

dieses Urteil hierzu unbedingt lesen ,betrifft gutachten bei fehlen von ärztl. unterlagen.
http://www.intakt.info/forum/archive/index.php/t-4057.html

Und neu aus Bayern Patientenrechte kpl.dargestellt
http://www.gesundheits.de/bagp/BAGP-Dokumente/abc2002.pdf

vg natascha
 
einsicht-kopien- kranken unterlagen

wollte Einsicht in die Krankenunterlagen haben, bzw. Kopien. mit Fristsetzung.

einen Tag vor Ablauf kam ein diffuser Tel.-Anruf, mit folgendem Inhalt:

"sollte beim Auftraggeber beantragen, pro Seite 1,00€."

Ich wollte eine Bestätigung dieses Gesprächs schriftlich haben (einseitig geführt). wurde mir zugesagt.
bis heute nichts, die Frist abgelaufen. die hüllen sich in Schweigen!

wohin kann ich mich nun mit Nachdruck wenden?
brauche diese Krankenunterlagen dringend.

mfg
pussi
 
Hallo,

habe noch weitere Links gefunden - Universität Halle ist sehr aufschlußreich.

Dokumentations- und Archivordnung über das Führen und Archivieren der Krankenakten

http://www.verwaltung.uni-halle.de/KANZLER/ZGST/ABL/2001/01'1'05-htm


.....Leitfaden zur elektronischen Archivierung von Krankenunterlagen
http://www.stmwfk.bayern.de/downloads/hs_eArchivierung_krankenakten.pdf

7.2.2.5 Archivierung von Krankenakten im Archiv des Trägers/06.TB

http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=5lbm1.c.82503.de&template=allgemein_lda

oder auch

http://www.trainergy.de/gesundheit/dokumentation/g_doku_aufbewahrungsfristen.htm


anaconda
 
In Verzug setzen des Säumigen Behandlers

Hallo Pussi,

hier gibt es bereits einen Thread bezüglich der Krankenunterlagen!

Soweit ich informiert bin kann der Behandler bis zu 50 Cent je Seite Fotokopie verlangen (übliche Fotokopiekosten wie sie auch von Deutschlands Behörden verlangt werden).

Bitte den Behandler unter Verzug setzen (Mahnen mittels letzte Fristsetzung und verweis auf zusätzlich anfallende Kosten bei nich Fristeinhaltung) am Besten per Einschreiben oder Fax mit positiven Übertragungsbericht - wird von den Gerichten anerkannt! 14 Tage Frist hierbei sind üblich bzw. sogar Pflicht (mindestens)!

Bei Fristverstreichung Klageeinreichung auf Herausgabe der Behandlungsunterlagen durch Rechtsanwalt!


Gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo, hollis

vielen dank,

mit einer herausgabeklage hätte ich viel zeit verloren, da ich bereits im klageverfahren stecke.
bin denen nun persönlich auf die pelle gerückt, und letztlich mit der antwort gegangen, man hätte keine zeit, um konventionelle (papierformat) kopien zu erstellen.

wurde auch noch darauf hingewiesen, dass zu diesem 1 euro natürlich auch die mwst dazu kommt.
es handelt sich bei der "akteneinsicht" um microfiche, die man ohne lesegerät gar nicht erkennen kann.

was soll ich mich mit dem archiv streiten?
habe ruckzuck meine kopien für 25 ct. pro seite in der uni-bibliothek ausgedruckt. war vieles doppelt und vieles fehlt.
(über 400 seiten)

ich meine, es ist schon eine frechheit oder berechnung?
sowohl der preis als auch das aktenformat.

mfg
pussi
 
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