• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Auf dem Fahrrad von Auto angefahren

Registriert seit
18 März 2008
Beiträge
2
Hallo,

bin ganz neu hier.

Vor drei Wochen ist mein Sohn (14) am Wochenende auf dem Fahrrad fahrend von einem abbiegenden Auto erfasst worden. Es hat ihn über den Lenker geworfen, dann kam er erst mit dem Kopf und dann mit den Händen und Armen auf der Straße auf. Dem Kopf ist zum Glück nichts passiert - dank Helm! Aber der rechte Unterarm ist nun gebrochen. Nächste Woche kommt der Gips ab. Er war zur Überwachung eine Nacht im Krankenhaus. :(

Er fuhr auf dem Fahrradweg und der Autofahrer hat ihn halt übersehen. Der Autofahrer hat zum Glück seinen Fehler auch gegenüber der Polizei gleich zugegeben.

Nun meine Frage: Ich habe nun ein Formular der gegnerischen Versicherung erhalten, das ich ausfüllen muss. Kann ich da auch solche Sachen fordern, wie Geld für einen neuen Helm, Monatskarte (die hätte er nicht gebraucht da er immer mit dem Fahrrad zur Schule fährt) und kaputte Hose? Ich habe keinen Anwalt beauftragt und möchte dies auch nicht, da ja zum Glück alles noch recht glimplich verlaufen ist. Der Autofahrer war auch sehr besorgt wegen meinem Sohn und hat ihm ein kleines "Trost"-Geschenk an die Wohnungstür gehängt.

Ein Problem gibt es noch: Mein Sohn ist mit seinem uralt Fahrrad gefahren, bei dem die Hinterradbremse nicht funktioniert hat. Jedoch hätte er die Vorderradbremse benutzen können. Da er aber Vorfahrt hatte und nicht damit gerechnet hat, dass der Autofahrer ihn übersieht und einfach losbraust, hatte er gar nicht vor zu bremsen.

Uns ist - zum Glück - zum ersten Mal sowas passiert. Also, wie vorgehen? Reicht da eine handgeschriebene Liste aller Sachen, die ich gerne erstattet hätte?

Vielen Dank für Eure Kommentare. :)
 
Mit Anwalt würde die Schadensabwicklung auf jeden Fall um einiges streßloser ;) Die Kosten dafür muß inj der Regel die Gegenseite tragen. Für Kleidung und Fahrrad steht euch nur der Zeitwert zu, für Schutzkleidung (Helm) kann der Neupreis berechnet werden. Regelsätze fürs Schmerzensgeld gibt es in div. Tabellen (da wird sich hier hoffentlich noch ein Experte melden). Bei der Monatskarte könnte es problematisch werden, wenn der Filius nur 3 Wochen nicht radeln konnte steht ihm auch nur für 3 Wochen das Ticket zu (meist werden aber eh Pauschbeträge verwendet). Versicherungen versuchen naturgemäß so wenig wie möglich zu bezahlen. Wenn nicht schnell der geforderte Betrag ankommt würde ich sofort zum Anwalt gehen.

Beinahe vergessen, der Zustand des Rades. Dieser wirkt sich auf eine evtl. Mitschuld nur aus, wenn der Unfall mit einem intakten Rad hätte verhindert werden können bzw. in seinen Folgen stark gemildert worden wäre. Dies ist aber beim typischen Abbiegeunfall eher nicht der Fall. Hier fallen andere Sachen ins Gewicht, z.B. ohne Licht im Dunklen oder in verkehrter Richtung unterwegs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank an tortenjan für die ausführliche Antwort. Werde es also einfach mal ohne Anwalt versuchen. Bin nicht der Typ, der gleich mit dem Anwalt kommt. Vorallem da es ja noch so glimpflich ausgegangen ist. Die Unterarmfraktur war zum Glück nicht kompliziert und am Montag kommt er auch schon ab.

Nun noch zum Schmerzensgeld. Steht meinem Sohn das denn zu? Wer kennt sich da aus?

Würde mich über ein paar "Experten-Meinungen" sehr freuen. :)

Grüßle
Evi
 
Hallo.
Als erstes ist es leider völlig egal, ob die Sache rechtlich unstrittig ist oder nicht. Auc hob er es gegenüber der Polizei zugegeben hat. Von denen bekommt Ihr nämlich Euer Geld nicht.
Du wirst wahrscheinlich im Laufe der nächsten Wochen merken, das die Versicherung versuchen wird, den Schaden so gering wie möglich für sich selbst zu halten. Das Fahrrad wird in Teilen erstattet und für den Arm gibt es ein 450 € Trostpflasterangebot. Sollte es zu Schwierigkeiten im Heilungsprozess kommen, wird der Schriftverkehr mit der Versicherung eine Qual und völlig unsinnig.
Das sind meine und die Erfahrungen vieler Anderer. Traurig, aber wahr.
Ich würde im Vorfedld wenigsten einen Anwalt mit ins Thema einbeziehen, damit der Schrecken später nicht zu groß für Euch ist.

Grüße Vossi
 
Hallo Evi,

kann meinen vor Schreibern nur beipflichten. Welches Risiko gehst Du mit einem RA ein?
Die Kosten für den RA, trägt eh die Haftpflichtversicherung also wo liegt Dein Problem?
Allein kannst Du jedoch ne menge falsch machen. Die Versicherung verhandelt mit Dir nicht auf gleicher Ebene.

Mfg.

Pit
 
Top