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Auf Anhieb 40%, aber...noch Fragen

w124

Mitglied
Registriert seit
3 Okt. 2011
Beiträge
96
Hallo,
nach einem Unfall vor gut einem Jahr, hatte ich mich entschlossen meinen Antrag auf Behinderung zu stellen. Im Antrag habe ich schön alles aufgezählt, was die Ärzte diagnostiziert haben.
Superschnelle Bearbeitung des Ganzen; als ob die auf mich gewartet hätten... :)

40% GdB für:

"1 Reststörungen nach Becken- und Wirbelsäulenprellung mit Nervenschädigung

2 Funktionstörung linkes Kniegelenk"


Nur: es ist nicht nur mein linkes Knie (auch!), sondern mein ganzes linkes Bein, welches `zickt`:

- Von drei Neurologen nachgewiese (Teil-) Schädigung von jeweils Ober- und Unterschenkelnerv im linken Bein
- Minus an Muskelmasse im linken Bein: Oberschenkel 6cm -Unterschenkel 4 cm
- Nach Muskelfunktionstest habe ich noch 20% - 40% Restkraft im linken Bein (im Seitenvergleich)
- Hüftbeuger...oder war es der Strecker (?) für das linke Bein hat auch nur noch die Hälfte der Kraft

Kann das in der schriftlichen Aufzählung vom Amt enthalten sein?

Sehe ich das richtig, dass ich da nocheinmal nachfragen sollte/ könnte?

Gruß & Dank,

w124
 
Hallo w124,

wenn Du mit der Höhe des GdB nicht einverstanden bist, dann schreibe einen Widerspruch und zähle Deine Beschwerden Punkt für Punkt auf.

Solltest Du mehr (neue) Atteste haben, dann lege Kopien dem Widerspruch bei.

Viel Glück....beachte die Widerspruchsfristen.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo
und danke für die Tipps mit den neuen Attesten.
War gerade beim Hausarzt (wegen anderer Untersuchung).
Habe ihn auch gefragt, ob da nicht eher "Knie & Bein" anstelle von nur "Knie" stehen müsste. Sah er auch so.

Liest jemand in dem Schreiben, dass das die Funktionstörung des Beines mit berücksichtigt wurde?

gruß,

w124
 
Hallo w124,

nein, ich lese das nicht, wenn es genauso drin steht.

Auch solltest du in deiner Begründung zum Widerspruch schreiben, dass die gesundheitl. Probleme deines linken Beines nicht ausreichend gewürdigt wurden. Dann kannst du nochmal sämtl. Funktionsbeeinträchtigungen des Beines aufführen.

Schnelle Bearbeitung heißt nicht immer, ordentliche Bearbeitung.:rolleyes:

Viel Erfolg beim Widerspruch (bei dem es oft 10% mehr gibt)
Gitti
 
Hallo w124,

wenn du neue Arztbefunde hast, kannst du auch einen Verschlechterungsantrag stellen, in dem du alle Beschwerden nochmals aufzählst ...

Wenn das keine Erhöhung bringt, kannst du immer noch Widerspruch einlegen ... Aber schön, dass es so schnell geklappt hat mit dem Verfahren!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo,

habe die Tage mit der Frau vom Amt telefoniert. Sie war sehr nett. Hatte volles Verständniss für mein Anliegen und sah (nach kurzer Schilderung) mein "Bein" auch nicht berücksichtigt. Ein Gutachten gäbe es nicht. Ärzte würden nach Aktenlage entscheiden. Man hat aber nur den Hausarzt und den Orthopäden angeschrieben.

Aha.

Ich solle Widerspruch einlegen. Habe also nochmal alles, was sich auf das linke Bein bezieht beschrieben/ aufgezählt und die dazugehörigen Unterlagen zusammenkopiert.

Mal gucken was draus wird. Bin aber guter Hoffnung, dass es zu einer Erhöhung kommt, da die ja das ganze Bein vergessen haben... ;-)

gruß & dank,

w124
 
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