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Auch Zivilgerichte vollkommen überlastet?

seenixe

Super-Moderator
Mitarbeiter
Registriert seit
31 Aug. 2006
Beiträge
8,846
Ort
Berlin
Hallo,

2007 habe ich gegen meine private Unfallversicherung geklagt und endlich nach 6 Jahren in 2013 ein Urteil bekommen. Dies hielt für mich schon einige Verbesserungen bereit, aber Fehler des Gerichts bewegten uns, in Berufung zu gehen.
Diese wurde entsprechend eingelegt, verbunden mit der Zahlung der notwendigen Gebühren bei Gericht, der Anwaltskosten usw. - Die Rechtsschutz mußte dort im 5-stelligen Bereich Kosten tragen. Wir tauschten dann mit unserer "Lieblingskanzlei" der BLD ein paar Schriftsätze aus und heute erreichte mich dann ein freundliches Schreiben des Berufungsgerichtes mit folgendem Inhalt:
.....auf Grund vorrangig zu bearbeitender Sachen kann die Prüfung gemäß § 522 Abs.2 ZPO vorzunehmende Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung erst im November 2015 erfolgen. Dann wird auch die Entscheidung erfolgen, ob die Sache auf einen Einzelrichter übertragen und kurzfristig terminiert wird.
Da steht wirklich, dass man sich erst in 15 Monaten das erstemal damit beschäftigen möchte.

Ich bis so etwas von begeistert. Allerdings bekomme ich 5 % über dem Basiszinssatz.....eine Rendite, die heute nirgends erreichbar ist.....

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

haste aber einen Anwalt der seine Rechnung bezahlt haben möchte und Klage einreicht ist ein Gerichtstermin innerhalb einem 1/2 Jahr da.
Geht doch.... was sagt uns das wieder, richtig da wird gut zusammen gearbeitet und alles möglich gemacht.
Wünsche dir noch einen erholsamen Tag und ärgere dich nicht mehr über diese gewissen Herren wie es so schön heißt, sitzen die an einem längeren Hebel.

Viele Grüße
Wolle53
 
Hallo Seenixe,

die Dauer eines Verfahrens liegt ausserhalb der richterlichen Selbstherrlichkeit und untersteht der Dienstaufsicht. Nachdem mein Gericht mich mal geschlagene 24 Monate hat warten lassen, bin ich erst gar nicht über den Gerichtspräsidenten gegangen sondern habe mich direkt an das (Landes-)Justizministerium mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gewandt. Der Richter konnte aufeinmal innerhalb von 12 Tagen seiner Arbeit nachkommen....

Vielleicht ist da ja eine Option für Dich?

Gruß
tamtam
 
Terminfindung

Hallo tamtam,

gegen Deinen Rat für seenixe habe ich nichts einzuwenden.

Ich will nur mal etwas klarstellen. Die Termine werden tatsächlich von den Richtern selbst gemacht. Das Einzige, was Richter vom Justizministerium vorgeschrieben bekommen, ist die Anzahl der Fälle, die Sie pro Monat abzuarbeiten haben. Und das differiert von Bundesland zu Bundesland.

Danach berechnet sich nämlich auch der Bedarfschlüssel für die Anzahl der Richterstellen pro Gericht.

Dein Erfolg ist sicher der Tatsache geschuldet, dass es seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit über überlange Dauer von Gerichtsverfahren diskutiert wird und dieser Zustand als unannehmbar gilt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Ich denke es ist doch wohl jedem klar wie diese Entscheidung "....§ 522 Abs.2 ZPO vorzunehmende Prüfung der Erfolgsaussichten der Berufung..." ausfällt
wenn nun ".....direkt an das (Landes-)Justizministerium mit der Dienstaufsichtsbeschwerde gewandt." dieser Weg gegangen wird.
Ich denke das ein kleiner freundlicher Zweizeiler mit dem Hinweis auf die aktuelle Verfahrensdauer und bitte um erneute Prüfung an den Gerichtspräsidenten schon adäquater wäre.
 
Hallo seenixe,

haste aber einen Anwalt der seine Rechnung bezahlt haben möchte und Klage einreicht ist ein Gerichtstermin innerhalb einem 1/2 Jahr da.
Geht doch.... was sagt uns das wieder, richtig da wird gut zusammen gearbeitet und alles möglich gemacht.

Was soll das bedeuten? Meinst Du, dass Anwälte solch einen Einfluss auf eine Terminierung haben? Klar kann man da mal anrufen und etwas Druck machen, aber ansonsten ist es so, wie Rekobär schon schrieb....

Und den Zusammenhang mit "Rechnung bezahlt haben" kann ich auch nicht herstellen! Wenn ich schnell meine Rechnungen bezahlt haben will dann schreibe ich eine Vorschussrechnung, denn nach § 9 RVG kann der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden (!) Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Und da es bei einem Klageverfahren ja voraussichtlich einen Gerichtstermin gibt, kann man die Terminsgebühr - wenn man denn will - auch direkt geltend machen.... und zwar vollkommen egal, ob der Termin morgen, in einem Monat oder einem Jahr stattfindet. Nur dann, wenn der Termin gar nicht stattfindet, muss der Anwalt halt zurückzahlen....
 
Hallo Micha,

das mag auf den ersten Blick tatsächlich etwas hart klingen, aber die Gerichtspräsidenten bekommen jeden Monat eine Statistik mit den eingehenden und den erledigten Verfahren und wissen, wie lange die Verfahrensdauern sind. Bei Dienstaufsichtsbeschwerden in diese Richtung bekommt man dann in der Regel den weinerlichen Schrieb, dass die Kapzitäten erschöpft sind und man würde das zu tiefst bedauern. Wenn die Herren aber nicht in der Lage, sind ihrem Minister die katastrophalen Zustände zu schildern und für Abhilfe zu sorgen, dann muss ich als besorgter Bürger da ein wenig Hilfestellung geben.

Gruß
tamtam
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Anteilnahme ;-)
Aber ich schrieb ja schon, dass ich bessere Zinsen derzeit nirgends bekomme; erfreue mich meines Lebens und werde auch diese Zeit noch hinter mir bringen, mein Unfall war bekanntlich 2003 und 7 Jahre für die erste Instanz liegen hinter mir und nach der Aussage des Schreibens kann ich im November 2015 mit einer kurzfristigen Terminierung bei Annahme der Berufung rechnen. Also warten wir ab.


Gruß von der Seenixe
 
Hallo Auxiliator,

klar hast Du da Recht, generell muß ein Anwalt auch warten. Da Du ja ein AW bist, ist es so auch richtig, gleiches Recht für alle. Ich kenne es aus meiner Kundschaft halt anders, anscheinend haben diejenigen einen guten Draht zur Justiz. Zu dem Thema Vorschuss, da kann ich nur sagen, wenn ein AW schon beim Erstgespräch nach einem Vorschuss schreit sollte man lieber wieder gehen.
Ich wünsche noch eine schöne Woche.

Schöne Grüße
Wolle53
 
Zu dem Thema Vorschuss, da kann ich nur sagen, wenn ein AW schon beim Erstgespräch nach einem Vorschuss schreit sollte man lieber wieder gehen.

Hallo Wolle53,

das kann man so nicht für alle Mandate stehen lassen. Gerade in Straf- oder Bußgeldsachen sinkt die Zahlungsmoral der Mandanten erheblich, wenn das Verfahren beendet ist... Da geht ohne vollständigen Vorschuss gar nichts.

Zu dem Thema "was kann man von einem Anwalt halten, der schon beim Erstgespräch einen Vorschuss fordert" fällt mir aus der umgekehrten Sicht ein Blog-Beitrag ein, den ich vor kurzem gelesen habe - und den möchte ich Dir nicht vorenthalten:

Mit der Zeit entwickelt man als Rechtsanwalt ein gewisses Gespür dafür, in welche Richtung sich Mandate entwickeln können. Ein besonders hohes Potential, später im Innenverhältnis “interessant” zu werden, haben Mandate, die mit folgenden Sätzen beginnen (alle tatsächlich mindestens einmal selbst gehört, viele mehrfach):

1) Ich war mit der Sache schon bei ein paar anderen Anwälten, aber die waren alle unfähig. Sie sind meine letzte Hoffnung!
2) Sie haben mit dem Fall auch gar nicht viel Arbeit. Ich erstelle die Schriftsätze selber, Sie müssen die nur auf Anwaltsbriefbogen einreichen.
3) Vorschuss kann ich keinen zahlen, aber ich biete Ihnen ein Erfolgshonorar von … Prozent der erfolgreich eingeklagten Forderung an.
4) Ich habe schon bei Gericht angerufen und denen erklärt, warum die Klage der Gegenseite eine Frechheit ist.
5) Der Wisch hier [gemeint ist ein VB oder VU] ist mir vor einer Weile zugestellt worden. Wann genau weiß ich nicht mehr.
6) Und der beliebteste Klassiker von allen (am Telefon): “Ich hätte da nur eine ganz kurze Frage. Die können Sie mir sicher ganz einfach beantworten…”
http://www.rechthaber.com/lieblingssatze-die-anwalte-von-mandanten-horen/

Ich wünsche Dir ebenfalls eine noch schöne Woche!

VG
Auxiliator
 
Hallo Auxiliator,

das hast Du aber nett geschrieben.
Da die Zahlungsmoral immer mehr sinkt, hat aber auch damit zutun, dass diese Mandantschaft eines Anwalts überhaupt nicht weiß, welche Kosten da in einem Verfahren entstehen.
Klar sagst Du jetzt wieder, die können in meine Gebührenordnung/ Verfahrensgebühr schauen, aber welcher AW bespricht schon seine Gebühr.

Zu dem Thema " was kann man von einem Mandanten halten ....usw. fällt mir auch etwas aus der umgekehrten Sicht vieler enttäuschten Rat suchenden ein. Möchte aber dazu sagen, dass dies Einzelfälle sind und ich dies aus meinem Kundenstamm gehört hatte. Ich gebe dies hier nur weiter, damit auch die Mandanten etwas zum schmunzeln haben. ich persönlich habe in meinen vielen Berufsjahren durchaus sehr Gute Erfahrungen mit Anwälten gemacht, nur halt auch nicht in der Verfahrensangelegenheit durch meinen Arbeitsunfall.

Zitat:

1. Oh…. klar Ihren Fall habe ich schon öfters gehabt, in einem ½ Jahr habe ich das für Sie geregelt.
2. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse, wir haben jahrelange Erfahrung,
3. Eine Berufung macht keinen Sinn, Erfolgsaussichten gleich null, ( Ein 2. AW hat diese Berufung gewonnen)
4. Ich hatte kein Mandat in Ihrer 2. Angelegenheit und war auch diesbezüglich für Sie nicht tätig. (Hier hatte dieser AW schon
mehrere Briefe geschrieben.)
5. Nein Gelder sind in Ihrer Angelegenheit nicht bei uns auf dem Konto eingegangen, ( Hier hatte der Gläubiger seine Schuld
schon längst beglichen).
6. Na klar mit Liegenschaften kennen wir uns bestens aus, da gehören wir hier in NRW zur allerbesten Adresse.


Na ja wie es so schön heißt; Leben und Leben lassen.

VG
Wolle53
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wolle53,

in dem Punkt gebe ich Dir uneingeschränkt Recht! Es kann nicht sein, dass der Mandant kostenmässig im Dunkeln gelassen wird. Bei mir geht jeder mit einem Zettel in der Hand aus dem Büro oder erhält eine entsprechende Mail oder Brief, in dem die voraussichtlich (man kann micht alles auf den Euro genau im Vorfeld berechnen) Kosten aufgeschlüsselt sind. Gerade bei Unfallangelegenheiten darfst Du aber bitte nicht vergessen, dass der Gegenstandswert bei Verletzungen anfänglich kaum überschaubar ist! Deshalb ist es schwierig, das sicher vorherzusagen. Aber ein "von bis" ist immer drin....

Gruss,
Auxiliator
 
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