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AUB 99 mit Komfort-Zusatzpaket

Elke Mayer

Nutzer
Registriert seit
3 Apr. 2007
Beiträge
16
Hallo,
habe o.g. Unfallversicherung. In den Bedingungen des Komfort-Zusatzpaketes ist unter Punkt 39 Kurbeihilfe aufgeführt. Für was bekommt man da was? Unter Punkt 39 der AUB 99 steht Psychische u. nervöse Störungen. Für was bekommt man da was? Hoffe die Frage ist nicht allzu blöd.
Gruss E.M.
 
Hallo _Elke,

Kurkostenbeihilfe bekommt man für eine Kur. Müsste aber in Zusammenhang mit einem Versicherungsfall (Unfall) stehen. Da wird ein fester Betrag, der auch im Versicherungsvertrag steht, ausgezahlt.

Unterscheide dort auch Reha und Kur, dass sind verschiedene Sachen, auch wenn man das umgangssprachlich ("Ich fahr zur Kur") meist nicht unterscheidet.

Eine Reha ist dann aber keine Kur sondern ein stationärer Aufenthalt (da bekommst du, wenn vereinbart, Krankenhaustagegeld).

Mehr konnt ich aus deiner Frage nicht rausholen
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Gruß Jens
 
Kurbeihilfe

Hallo Jens,

vielen Dank für deine Antwort. Hier näheres zum Fall:
Unfall meines Mannes am 09.06.06 m. schwerem Schädel-Hirn-Trauma.
Anschlussheilbehandlung nach stationärem Aufenthalt 5 Woche - Kostenträger Deutscher Rentenversicherungsbund. Unfallversicherung hat für AHB Tagegeld bezahlt.
Dieses Jahr 4 Wochen Reha - Kostenträger auch Deutscher Rentenvers.bund. Bekommen wir jetzt wieder Tagegeld oder sollen wir die Kurbeihilfe beantragen?

Gruss
E.Mayer
 
Hallo Elke,

auch die Reha ist ein stationärer Aufenthalt (es sei denn es ist eine ambulante, und er ist abends immer wieder zu Hause) und du bekommst wieder Tagegeld. Du kannst schon mal bei der Versicherung den Vordruck anfordern, diesen dann bei Beendigung vom Arzt der Reha ausfüllen lassen.

Ich hoffe die können deinem Mann dort richtig helfen und wünsch gute Besserung.

Gruß Jens
 
Kur - Begriff gibt es seit der Gesundheitsreform zum 01.01.2000 nicht mehr

Hallo _Elke,

Kurkostenbeihilfe bekommt man für eine Kur. Müsste aber in Zusammenhang mit einem Versicherungsfall (Unfall) stehen. Da wird ein fester Betrag, der auch im Versicherungsvertrag steht, ausgezahlt.

Unterscheide dort auch Reha und Kur, dass sind verschiedene Sachen, auch wenn man das umgangssprachlich ("Ich fahr zur Kur") meist nicht unterscheidet.

Eine Reha ist dann aber keine Kur sondern ein stationärer Aufenthalt (da bekommst du, wenn vereinbart, Krankenhaustagegeld).

Mehr konnt ich aus deiner Frage nicht rausholen
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Gruß Jens

Meine Mutter hat in Ihrer Unfallversicherung auch die Kurbeihilfe mit eingeschlossen - jetzt ist der Fall der Fälle eingetreten, dass sie zur stat. Reha (Kur - diesen Begriff gibt es seit der Gesundheitsreform zum 01.01.2000 schon nicht mehr ) musste. Ich habe im Anschluss der Maßnahme die Kurbeilhilfe beantragt - und diese wurde von der Unfallversicherung abgelehnt, da es sich lt. Bericht der Rehaeinrichtun (früher mal Kureinrichtung) um eine stat. Reha handelte.
Da waren Sie bei mir aber an der falschen Adresse - ich bin seit Jahren bei einer Krankenkasse beschäftigt - und bearbeite seit jeher - die sogenannten (heute umgangsspachlich nach WIKIPEDIA) Kuren....

Werden unwissende Patienten seit 2000 etwa damit abgespeist - keine Kur - keine Kurbeihilfe?
:eek: Meine Mutter hätte das so auf sich belassen......... viele Andere sicher auch......
 
Hallöchen
Mein Mann hatte nach einem Unfall eine stationäre Reha gemacht und dafür Unfall-Krankenhaustagegeld von seiner Unfallversicherung erhalten.
Zusätzlich haben wir noch eine private Krankheitskostenversicherung-diese hat nach Antrag für diesen Rehazeitraum ein Kurtagegeld gezahlt.
wünsche alles gute und empfehle nach eingetretenem Schadensfall auch in die Police einer Krankenkosten- zusatzversicherung zu schauen, denn diese Option vergisst man schnell-weil man nur an "Unfall" denkt
Liebe Grüße
 
Hallo idake,

wenn Du, wie Du schreibst, seit Jahren bei einer Krankenkasse beschäftigt bist, solltest Du den Unterschied zwischen Kur und REHA kennen.

Das es den Begriff Kur seit der Gesundheitsreform zum 01.01.2000 nicht mehr geben soll, ist mir neu. Meine Nichte war noch kürzlich zur Kur.

Jedenfalls hat die private Unfallversicherung (PUV) nichts mit der Gesundheitsreform (gesetzliche Versicherung) zu tun.

Wenn Deine Mutter mit der PUV eine Kurbeihilfe vereinbart hat, dann gilt dies unabhängig von irgendwelchen Gesundheitsreformen; immerhin hat Deine Mutter Prämien für eine Kurbeihilfe gezahlt.

Kurbeihilfe wird bei einer Kur gewährt und nicht bei einer REHA-Maßnahme.

Gruß
Luise
 
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