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AUB 88 Probleme bei der Berechnung

Marc

Nutzer
Registriert seit
15 Sep. 2006
Beiträge
1
Hallo,

ich habe ein Problem bezüglich der Zusammenrechnung nach der Gliedertaxe beim Zusammentreffen von chirurgischen und neurologischen Verletzungen.
Ich hatte einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall mit u.a. schweren Knie- und Sprunggelenkverletzungen.

Der chirurgische Gutachter hat das für die BG erstattete Gutachten – bleibende MdE 70% - ebenso ohne Veränderungen meiner Unfallversicherung vorgelegt.

Die Unfallversicherung hat zunächst nach diesem Wert – 70 % - abgerechnet.

Auf meinen Einwand der fehlenden Nachvollziehbarkeit hat der chirurgische Gutachter folgende Werte nach der Gliedertaxe bestimmt (ohne genaue Einzelbezifferung):

3/7 für das rechte Bein

6/14 für das linke Bein

1/14 für den linken Arm

= 65 %


Gleichzeitig hat der Neurologe aufgrund der vorhandenen Lähmungen der Schien- und Wadenbeinnerven folgende Werte nach der Gliedertaxe bestimmt:

2/7 für das rechte Bein

1/7 für das linke Bein


Auf meinen erneuten Einwand der mangelnden Berücksichtigung der neurologischen Ausfälle hat der chrirurgische Gutachter nun seine Einschätzung für das rechte Bein von 3/7 auf 7/14 verbessert.

Die Frage ist: müssen die von chirurgischer und neurologischer Seite festgestellten Werte nicht grundsätzlich zusammengerechnet werden?
 
Hallo Marc,

es ist zwar richtig, dass verschiedene Funktionseinbußen generell aufaddiert werden und zum Schluss deren Summe auf 100% begrenzt wird, allerdings bezieht sich dass nicht 1:1 auf Ergebnisse der einzelnen Fachgebiete. Deshalb spricht man von einem Zusammenhangsgutachten.

So kann der Chirurg z.B. die Bewegungseinbuße bewerten und der Neurologe zusätzlich den Verlust z.B. der Sensibilität.
Beide zusammen ergeben dann den geeigneten Gesamtgrad der Invalidität.

Bei Deiner chrirugischen Begutachtung sind letzendlich 70% Gesamtinvalidität entstanden, die ja dem vorausgegangenen BG Gutachten entsprechen. Die Bewertung erfolgte anscheinend -ohne Deine Verletzungen genau zu kennen- gemäß der höchsten Bewertungsstufe für die jeweilige Extremität (Bein oberhalb Mitte Oberschenkel, Arm im Schultergelenk).

Die von Dir errechneten 85% dürften schwierig sein durchzusetzen wenn Du nicht zu den in die Bemessung bereits eingeflossene Funktionseinbußen oder -Störungen hast.

mfg

Uwe

Zitate mit vollständigem Zitat des direkt darüber stehenden Artikels machen keinen Sinn ;-)

Hallo Marc siehe mal im FAQ Bereich, habe da eine Excel-Arbeitsmappe eingestellt.

mfg

Uwe

Hier ist der Link zu dem Thema: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=275
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Marc,

meiner Meinung und meiner Erfahrung nach können chirurgische und neurologische Werte nicht miteinander vermengt werden. Es gibt eine Gliedertaxe für Knöchernde (chirurgische) Invalidität und Tabellen der Bewertung neurologischer Ausfälle. Am besten sichtbar und nachzuvollziehen in dem Buch: Begutachtung der Haltungs-und Bewegungsorgane von Rompe und Erlenkämper (letzte Auflage 2005).Ist ganz schön teuer ca. 158 Euro deshalb erstmal in der BIBO gucken!!!Ich habs zu Hause und kann nur sagen, das es mir in vielen Punkten geholfen hat bestimmte Bewertungen von Gutachtern der Versicherungen nachzuvollziehen. Aber ob die Werte richtig sind kann man nur aus den gemessenen Gradzahlen des Gutachters entnehmen, deshalb immer die Begutachtungsmaßstäbe anfodern!!!! Ob das/die Gutachten der Versicherung überhaupt stimmen kann man daran genau sehen..............
 
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