Hallo,
ich habe ein Problem bezüglich der Zusammenrechnung nach der Gliedertaxe beim Zusammentreffen von chirurgischen und neurologischen Verletzungen.
Ich hatte einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall mit u.a. schweren Knie- und Sprunggelenkverletzungen.
Der chirurgische Gutachter hat das für die BG erstattete Gutachten – bleibende MdE 70% - ebenso ohne Veränderungen meiner Unfallversicherung vorgelegt.
Die Unfallversicherung hat zunächst nach diesem Wert – 70 % - abgerechnet.
Auf meinen Einwand der fehlenden Nachvollziehbarkeit hat der chirurgische Gutachter folgende Werte nach der Gliedertaxe bestimmt (ohne genaue Einzelbezifferung):
3/7 für das rechte Bein
6/14 für das linke Bein
1/14 für den linken Arm
= 65 %
Gleichzeitig hat der Neurologe aufgrund der vorhandenen Lähmungen der Schien- und Wadenbeinnerven folgende Werte nach der Gliedertaxe bestimmt:
2/7 für das rechte Bein
1/7 für das linke Bein
Auf meinen erneuten Einwand der mangelnden Berücksichtigung der neurologischen Ausfälle hat der chrirurgische Gutachter nun seine Einschätzung für das rechte Bein von 3/7 auf 7/14 verbessert.
Die Frage ist: müssen die von chirurgischer und neurologischer Seite festgestellten Werte nicht grundsätzlich zusammengerechnet werden?
ich habe ein Problem bezüglich der Zusammenrechnung nach der Gliedertaxe beim Zusammentreffen von chirurgischen und neurologischen Verletzungen.
Ich hatte einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall mit u.a. schweren Knie- und Sprunggelenkverletzungen.
Der chirurgische Gutachter hat das für die BG erstattete Gutachten – bleibende MdE 70% - ebenso ohne Veränderungen meiner Unfallversicherung vorgelegt.
Die Unfallversicherung hat zunächst nach diesem Wert – 70 % - abgerechnet.
Auf meinen Einwand der fehlenden Nachvollziehbarkeit hat der chirurgische Gutachter folgende Werte nach der Gliedertaxe bestimmt (ohne genaue Einzelbezifferung):
3/7 für das rechte Bein
6/14 für das linke Bein
1/14 für den linken Arm
= 65 %
Gleichzeitig hat der Neurologe aufgrund der vorhandenen Lähmungen der Schien- und Wadenbeinnerven folgende Werte nach der Gliedertaxe bestimmt:
2/7 für das rechte Bein
1/7 für das linke Bein
Auf meinen erneuten Einwand der mangelnden Berücksichtigung der neurologischen Ausfälle hat der chrirurgische Gutachter nun seine Einschätzung für das rechte Bein von 3/7 auf 7/14 verbessert.
Die Frage ist: müssen die von chirurgischer und neurologischer Seite festgestellten Werte nicht grundsätzlich zusammengerechnet werden?