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AUB 2004 Folgeschäden

waimea002

Nutzer
Registriert seit
1 Dez. 2007
Beiträge
35
Hallo
bei mir wurden 10% Invalidität - Beinwert 70% festgestellt. Die 3 Jahresfrist ist im nächsten März vorbei.
Meine Frage nun. Der Gutachter bestätigt, dass definitiv Folgeschäden bleiben. Versteifung des Sprunggelenkes. "Unglücklich" ist, dass die Versteifung nun nicht heute bzw. zum Gutachtertermin erfolgte. In dem Gutachen selbst wird erhebliche Folgeschäden stehen.

Werden - können bei der Ermittlung des effektiven Wertes diese Folgeschäden berücksichtigt werden ? Muss ich mit der Vericherung verhandeln, den wenn ich morgen ins KH gehe, ist das Bein zu 100% in seiner Funktion gestört. Lt. BGh soll auch eine Versteifung 100% des Beinwertes ausmachen.

Vielen Dank.

Tom
 
Hallo waimea,

bei mir wurden 10% Invalidität festgestellt

Von wem?

Der Gutachter bestätigt, dass definitiv Folgeschäden bleiben. Versteifung des Sprunggelenkes. ...... In dem Gutachten selbst wird erhebliche Folgeschäden stehen.

Unter „wird stehen“ verstehe ich, das Gutachten ist noch nicht erstellt.
Woher weißt Du, was der Gutachter bestätigt und was im Gutachten stehen wird?

denn wenn ich morgen ins KH gehe, ist das Bein zu 100% in seiner Funktion gestört.

Verstehe ich nicht! Heute hast Du eine Funktionsstörung im Sprunggelenk, die mit 1/10 Beinwert bewertet wurde, und wenn Du morgen ins Krankenhaus gehst ist da Bein zu 100% in seiner Funktion gestört?

Lt. BGh soll auch eine Versteifung 100% des Beinwertes ausmachen.
Mag sein, aber nur, wenn das gesamte Bein versteift ist.

Gruß
Luise
 
Das Gutachten ist erstellt. Es bestätigt 10% Beinwert.
Aber, der Gutachter weist auf immende Folgeschäden hin. Was bedeutet, lasse ich mir heute bereits das OSG versteifen, werden aus 10% 100%. Der BGH bestätigt auch 100% für das Bein. Es handelt sich zufälligerweise nämlich um eine OSG Versteifung.

Wie mache ich diese Folgeschäden geltend ?

Danke und Gruss
 

Von wem? Von einem von Dir beauftragten Gutachter, einen vom Versicherer beauftragten Gutachter oder ein vom Gericht beauftragter?


Wenn Du eine bleibende Beeinträchtigung im Fußgelenk beklagst und AUB 2004 vereinbart sind, ist diese Feststellung falsch! Denn mit den AUB 2004 ist bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Fußes im Fußgelenk als fester Invaliditätsgrad 40 % vereinbart. Der Gutachter hätte vom Fußwert ausgehen müssen


Aber, der Gutachter weist auf immende Folgeschäden hin. Was bedeutet, lasse ich mir heute bereits das OSG versteifen, werden aus 10% 100%. Der BGH bestätigt auch 100% für das Bein. Es handelt sich zufälligerweise nämlich um eine OSG Versteifung.

Mehr wie 40 % sind nicht möglich.
Bitte Quellenhinweis zum BGH-Urteil.

Gruß
Luise
 
Liebe Luise,
es sind bereits 10% von 70% ausgezahlt worden. Es handelt sich um eine Nach-Begutachtung.
Gelesen habe ich diesen Passus auf einer Seite eines Anwalts für Versicherungsrecht...
Gruß
 
Auf meiner ... der Gutachter ist ok. Er hat mir auch so schon weiter geholfen. Es kann aber sein, dass er sich in seiner Bemessung irrt. Er hilft mir sogar als "geheimer" Gegengutachter in meinem Ziviprozess, den da erzählt der GU niur Blödsinn, in dem der 4 Ärzte als inkompetent hinstellt. Jeder empfahl die Athroskopie, nur mein behandelnder Arzt und nun der GU nicht.

BGH Urteil vom 17.01.2001
 
Hallo waimea,

in der Datenbank des BGH sind unter dem 17.01.2001 17 Entscheidungen aufgeführt, welche meinst Du?

Welchen Zivilprozess führst Du? Wer ist Kläger, wer Beklagter, weswegen wurde geklagt?

Was ist ein "geheimer" Gegengutachter?

Dein Gutachter erzählt vor Gericht nur Blödsinn ? Zieh ihn doch zurück.

Gruß
Luise
 
Luise
die Geschichte ist lang und ausschweifend. Das Gtachten des Gerichtsgutachters wird von einigen meiner, halt, nein von allen Ärzten als Blödsinn bezeichnet.

Wir kommen von meiner Frage weg, was passiert mit Folgeschäden, die innerhalb der 3 Jahresfrist absehbar sind, nach den 3 Jahren. Momentan sind es 10% erhöhen sich aber auf mindestens 100% des Fusswertes.

Es kann doch nicht sein, dass ich mein OSG jetzt versteifen muss, um wenigstens von der Versicherung entschädigt zu werden, abert nichts erhalte wenn ich "warte". Also nur etwas vorziehe. Eine Versteifung ist nicht mehr rückgängig zu machen...
Gruß
 
Hallo waimea,

Das Gutachten des Gerichtsgutachters wird von einigen meiner, halt, nein von allen Ärzten als Blödsinn bezeichnet.

Was denn nun? Einige „Deiner Ärzte“, alle „Deine“ Ärzte, oder der Gesamtheit aller Ärzte. Wie viele Ärzte hast Du dem Gericht als Zeugen benannt?

Es kann doch nicht sein, dass ich mein OSG jetzt versteifen muss, um wenigstens von der Versicherung entschädigt zu werden, aber nichts erhalte wenn ich "warte".

Wenn Du Dir Dein OSG jetzt selber versteifst, bekommst Du mit Sicherheit keine weiteren Invaliditätsleistung, Leistungen für 10 % Invalidität hast Du ja schon erhalten.

Langsam verstehe ich Dein Anliegen. Du machst Ansprüche gegen eine private Unfallversicherung geltend, die Heilbehandlung ist vor Ablauf der Dreijahresfrist noch nicht abgeschlossen, eine Verschlimmerung ist nicht auszuschließen.

Hier wirst Du was finden: http://www.unfallopfer.de/forum/forumdisplay.php?f=35


Ich habe da noch eine Frage:

Der Unfall geschah im März 2005.
Wann hast Du Klage erhoben, dass schon die erste mündliche Verhandlung vor Gericht stattgefunden hat, ein Gutachter vom Gericht bestellt wurde, das Gerichtsgutachten vorliegt und Du schon mehrere Gegengutachter aufgeboten hast.


Jedenfalls schreibst Du jetzt richtig vom Fußwert und nicht mehr vom Beinwert.


Gruß
Luise
 
Luise
belib doch mal dabei was ich schreibe.
Es sind 2 verschiedene Punkte. Das Anliegen gegen die Versicherung und 2. eine Klage gegen ein Arzt. (Arzthaftungsfehler)
Gerichtsgutachter...
Gutachter für Unfallversicherung... dieser hilft gegen den Gerichtsgutachter.
Du denkst immer einen Teil dazu und versuchst aufzuklären, das ist hier nicht der Fall.
Bei einer rechtszeitigen Athroskopie wäre der Schaden nicht so groß wie er heute ist. Der Gutachter der Versicherung äußert sich positiv für mich gegenuber dem vom Gericht. Weil er in seinem 1. Gutachten bereits die Athroskopie als notwendig erachtetm, der vom Gericht, sie nicht als notwendig hielt. Und da liegt der Gerichts GU mit seien Meinung gegen Orthopäden, Chirurgen und Radiologen.

So. Ich kann mich operieren lassen und würde die 100% erhalten, aber muss dies sein ? Ich denke mal nicht, weil mich niemand dazu zwingen kann. Wenn, dass wäre es sogar körperverletzung. Beispiel: Die Knappschaft erteilt dir nur einen positiven Bescheid über eine berufliche Massnahme, wenn ich, mein Beispiel ist so vorgekommen, eine OP vornehme. Dies ist komplett gegen gute Sitten und somit falsch.

Also nochmals kann ich den Schaden herauszögern. Er wird in dem Gutachten für die Versicherung aufgeführt. Der immense Folgeschaden, der kommen wird, steht im Gutachten. Heute, jetzt bleibt es bei 10% Beinwert. Der Schaden ist da.. Er ist nur nicht behoben... Die Invalidität wird sich erhöhen. Fakt.
Gruß
 
Luise, bleib doch mal dabei was ich schreibe.
Es sind 2 verschiedene Punkte. Das Anliegen gegen die Versicherung und 2. eine Klage gegen ein Arzt. (Arzthaftungsfehler)

Ich würde ja gerne bei einem Thema bleiben, nur, wenn Du soviel durcheinander bringst, kann ich das nicht. Von zwei Prozessen hast Du bisher auch noch nichts geschrieben.

Bleib Du mal beim Thema und erkläre bitte der geneigten Leserschaft, wie man gut 2,5 Jahre nach Unfall in zwei Verfahren, gegen die Unfallversicherung und gegen einen Arzt, schon vor Gericht und dort mitten im Gutachterstreit steht.

Für mich ist Dein ganzes Vortragen unglaubwürdig.

Tschüss
Luise
 
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